(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Benxi, Provinz Liaoning entschied am 7. Mai 2025, die dreijährige Haftstrafe einer Frau aus der Stadt wegen Falun Dafa zu bestätigen. Zhao Huijuns Familienverteidiger reichte daraufhin Beschwerde gegen den zuständigen Berufungsrichter ein.
Es ist nicht das erste Mal, dass die 61-jährige Zhao wegen Praktizierens von Falun Dafa angeklagt wird. Sie praktiziert seit 1998. Dadurch seien ihre Gebärmuttermyome, ihre Gallenblasenentzündung und ihre Magengeschwüre geheilt worden, sagte sie. Sie wurde bereits zweimal inhaftiert und verbüßte eine sechsjährige Haftstrafe zwischen dem 13. April 2007 und dem 12. April 2013 sowie eine weitere dreijährige Haftstrafe vom 31. Juli 2014 bis zum 30. Juli 2017.
Zhaos jüngste Verurteilung geht auf ihre Festnahme am 11. April 2024 zurück, als sie auf der Straße mit Menschen über Falun Dafa sprach. Sie wurde am 10. Dezember 2024 vom Bezirksgericht Xihu zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 4.000 Yuan (ca. 482 Euro) verurteilt. Der Vorsitzende Richter Wang Mian hielt keine öffentliche Anhörung ab, wie es das Gesetz vorschreibt, und übergab dem nichtanwaltlichen Familienverteidiger von Zhao, Min (alias), erst eine Kopie des Urteils, nachdem er eine solche beantragt hatte. Min erfuhr von der Haftstrafe am 17. Januar 2025.
Am 19. Januar 2025 legte er Berufung ein und erfuhr um den 10. März herum, dass der Fall beim Mittleren Gericht von Benxi registriert worden war.
Min ging am 21. März zum Mittleren Gericht, um seinen Antrag auf Vertretung von Zhao in ihrem Berufungsverfahren und seine Beschwerde gegen Richter Wang einzureichen. Er bat auch um ein Treffen mit dem Berufungsrichter Sun Qing, der mit dem Fall betraut war. Ihm wurde gesagt, dass Sun nicht anwesend sei.
Am 31. März ging Min noch einmal zum Mittleren Gericht, um einen Antrag auf Zhaos Freilassung gegen Kaution zu stellen. Er wollte sich auch mit ihr treffen, während der erste Antrag geprüft wurde. Seit ihrer Verhaftung waren ihm Besuche bei ihr verwehrt worden. Am selben Tag sagte Richter Sun Zhao, das Gericht könne ihr einen Anwalt zur Seite stellen. Sie willigte ein, weil ihre Familie sich keinen Anwalt für ihre Berufung leisten konnte.
Richter Sun lehnte Mins Antrag auf ein Treffen mit Zhao ab und berief sich dabei auf eine Besprechung mit höheren Stellen, die zu dem Schluss kam, dass er für ein Treffen mit ihr nicht in Frage käme.
Min ging am 9. und 15. April 2025 zum Mittleren Gericht, aber Richter Sun lehnte seinen Antrag auf ein Treffen mit Zhao beide Male ab. Er ging am 24. April nochmal hin, um einen Antrag auf eine offene Anhörung in der Berufungssache zu stellen. Als er am 29. April kam, um die Fallakte einzusehen, sagte Richter Sun, dass es nur Vernehmungsprotokolle gebe und noch keine Fallakte angelegt worden sei. Er fügte hinzu, dass Min die Fallakte vom ersten Verfahren einsehen könne.
Min schickte am 13. Mai einen Antrag an das Mittlere Gericht, in dem er die Rückgabe der bei der Verhaftung von Zhao beschlagnahmten Gegenstände und die Aufnahme von Beweisen, die die Unschuld von Zhao belegen, in die Berufungsakte forderte.
Richter Sun reagierte nicht auf Mins Ersuchen und informierte ihn auch nicht über den aktuellen Stand des Falles. Als Min am 21. Mai beim Mittleren Gericht anrief, war er schockiert zu erfahren, dass Sun am 7. Mai ein Urteil gegen Zhao erlassen hatte.
Min hat eine Beschwerde gegen Richter Sun eingereicht.
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