(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Jiamusi, Provinz Heilongjiang, entschied am 7. April 2025, die vierjährige Haftstrafe einer 51-jährigen Frau aus der Stadt zu bestätigen, nur weil sie Falun Dafa praktiziert. Ende Mai 2025 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingeliefert.

Huang Shaobos Familie beauftragte einen Anwalt, einen Antrag auf Wiederaufnahme ihres Falles zu stellen, doch das Gefängnis lehnte seinen Antrag auf ein Treffen mit ihr ab. Auch ihrer Familie wurde ein Besuch untersagt, da sie sich weigert, ihrem Glauben abzuschwören.

Huang wurde am 15. September 2023 verhaftet und am 7. November 2024 zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2.400 Euro) verurteilt. Ihr nicht als Anwalt tätiger Familienverteidiger Zhen (Deckname), der sie während des Prozesses vertrat, verteidigte sie auch während ihres Berufungsverfahrens.

Zhen rief Berufungsrichter Jiang Liang mehrfach an und besuchte ihn zweimal persönlich, um eine öffentliche Anhörung zu beantragen. Jiang stimmte schließlich einer öffentlichen Anhörung zu, ignorierte jedoch die von Zhen geschilderten Rechtsverstöße des Prozessrichters.

Jiang lehnte Zhens Anträge auf Akteneinsicht oder ein Treffen mit Huang wiederholt ab. Er weigerte sich auch, die von Zhen eingereichten Rechtsdokumente anzunehmen, darunter „Antrag auf Neubewertung der Beweise der Staatsanwaltschaft“, „Antrag auf Ladung von Zeugen vor Gericht“, „Antrag auf Entfernung illegal erhobener Beweise der Staatsanwaltschaft“ und „Strafanzeigen [unklar gegen wen]“.

Am 21. März 2025 hielt Jiang eine Berufungsverhandlung ab. Zhen wies darauf hin, dass Huang zu Unrecht verurteilt worden sei. Denn der Vorwurf, sie habe „eine Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ genutzt, sei ein gängiger Vorwand des kommunistischen Regimes, um Falun-Dafa-Praktizierende zu beschuldigen. In China gebe es kein Gesetz, das Falun Dafa kriminalisiert oder als Sekte bezeichnet. Darüber hinaus habe Huangs Ausübung ihres spirituellen Glaubens weder anderen noch der Gesellschaft geschadet, geschweige denn den Gesetzesvollzug untergraben.

Zhen fügte hinzu, dass die Polizei während des Prozesses viermal zusätzliche „Beweise“ vorgelegt habe, wobei später hinzugefügte Beweise früheren Beweisen widersprochen hätten. Er sagte auch gegen den Prozessrichter aus, weil dieser gegen Rechtsverfahren verstoßen habe. Der Prozessrichter habe sich geweigert, die von ihm persönlich vorgelegten Rechtsdokumente anzunehmen. Auf die von ihm per Post geschickten Dokumente habe der Prozessrichter ihm nie geantwortet. Es sei ihm auch nicht gestattet worden, Fotokopien der Akte anzufertigen. Der Prozessrichter habe Leute beauftragt, sein Treffen mit Huang zu überwachen und ihn daran zu hindern, ihr während des Besuchs Rechtsberatung zu erteilen. Sein Antrag, den Staatsanwalt und den Prozessrichter von dem Fall auszuschließen, sei abgelehnt worden. Der Prozessrichter habe auch nur sehr wenige Personen zu den Gerichtsverhandlungen zugelassen und es versäumt, die Beweise der Staatsanwaltschaft vor Gericht zu überprüfen.

Richter Jiang schwieg, als er den Verfahrensverstoß des Prozessrichters hörte. Er forderte Huang auf, die Gerichtsakte zu unterzeichnen, was sie jedoch verweigerte. Denn sie hätte nicht für die Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit verurteilt werden dürfen, so Huang.

Jiang erließ am 7. April 2025 ein Urteil gegen Huang. Sie wurde Ende Mai 2025 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingeliefert. Ihre Familie rief mehrmals im Gefängnis an, doch niemand ging ans Telefon. Später versuchten sie es erneut und schließlich sprach jemand aus der Gefängnisabteilung mit ihnen. Sie baten darum, Huang besuchen zu dürfen, doch man sagte ihnen, ihr Anwalt solle das Gefängnis anrufen.

Der Anwalt rief am 9. Juni 2025 im Gefängnis an und erfuhr, dass keine Besuche erlaubt seien, da Huang sich weigere, Falun Dafa aufzugeben.

Huangs Familie ist sehr besorgt um ihre Sicherheit im Gefängnis. Während sie mit dem Anwalt an ihrem Fall arbeitete, verfolgte sie aufmerksam den Fall eines anderen Praktizierenden namens Ren Changbin, der einen Tag vor Huang bei derselben Polizeirazzia verhaftet worden war. Ren wurde zu drei Jahren Haft verurteilt und starb am 28. September 2024, nur fünf Tage nach seiner Einlieferung ins Gefängnis Shuangyashan. Huangs Familie macht sich Sorgen darüber, dass ihrer Angehörigen dasselbe passieren könnte.

Frühere Berichte:

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