(Minghui.org) Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) verfolgt Falun Dafa seit mehr als 26 Jahren, aber nur wenige Menschen wissen, dass diese Unterdrückung sogar nach chinesischem Recht illegal ist.
Viele KP-Beamte, die sich an der Verfolgung beteiligen, behaupten, sie würden nur Befehle befolgen, aber das bewahrt sie nicht vor den Konsequenzen. „Wenn [ein Beamter] eine Entscheidung oder einen Befehl umsetzt, der offensichtlich gegen das Gesetz verstößt, muss er gemäß dem Gesetz die entsprechende Verantwortung tragen“, heißt es dazu im chinesischen Beamtengesetz.
Artikel 300 des Strafgesetzbuches wird missbräuchlich gegen Falun-Dafa-Praktizierende angewendet
KP-Beamte, die Falun-Dafa-Praktizierende verfolgen, berufen sich oft auf Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuches und behaupten, dass Praktizierende „die Umsetzung des Gesetzesvollzugs untergraben“ hätten. Diese Behauptung ist unbegründet. Möglicherweise greifen die Beamten zu dieser Behauptung, um Verbrechen des Machtmissbrauchs und der Beugung des Gesetzes zu egoistischen Zwecken ignorieren zu können.
Gemäß der Vier-Elemente-Theorie des Strafrechts in China wird die Konstitution eines Verbrechens durch Subjekt, Objekt, subjektiven Aspekt und objektiven Aspekt definiert. Falun-Dafa-Praktizierende bemühen sich, bessere Bürger zu sein, indem sie den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht folgen. Bei der Ausübung ihres Glaubens fehlt ihnen jegliche subjektive kriminelle Absicht (subjektiver Aspekt). Sie verstoßen weder gegen die Umsetzung von Gesetzen oder Vorschriften (Objekt) noch verursachen sie sozialen Schaden (objektiver Aspekt). Die Elemente einer Straftat sind nicht erfüllt; die „kriminellen Taten“ existieren einfach nicht.
Aus der Perspektive des durch Artikel 300 des Strafgesetzbuches geschützten Objekts, „der Umsetzung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Staates“, muss ein Subjekt, das dieses Verbrechen begangen hat, die Umsetzung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften untergraben haben. Die Handlungen der Falun-Dafa-Praktizierenden verstoßen weder gegen bestimmte Gesetze oder Vorschriften noch untergraben sie die Umsetzung von Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften.
Gesetze müssen klar und konkret sein. Ebenso muss die Argumentation schlüssig sein, wie jemand die Umsetzung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften untergräbt. Derzeit gibt es landesweit etwa 300 Gesetze (Gesetzgebung auf Ebene des Nationalen Volkskongresses) und etwa 600 vom Staatsrat erlassene Verwaltungsvorschriften. Kein einziger Artikel kriminalisiert Falun Dafa oder die Verbreitung von Informationen darüber.
Um festzustellen, ob Falun-Dafa-Praktizierende „die Umsetzung des Gesetzes untergraben“ haben, muss eindeutig benannt werden, gegen welche Gesetze und Verwaltungsvorschriften verstoßen wurde. Das heißt: Welcher Artikel, welcher Unterabschnitt oder welcher Punkt des Gesetzes war betroffen? Aber in keinem der Fälle von Falun-Dafa-Praktizierenden gab es Beweise, die diese Behauptung stützten.
Tatsächlich haben normale Bürger und soziale Gruppen einfach nicht die Möglichkeit oder die Mittel, die Umsetzung nationaler Gesetze und Vorschriften zu untergraben. Nur Beamte, die öffentliche Befugnisse haben, insbesondere diejenigen auf den höchsten Ebenen der Autorität, haben die Möglichkeit und die Mittel, solche Verbrechen zu begehen. Sie könnten ihre Macht nutzen, um das Gesetz zu missachten, die Rechtsstaatlichkeit durch die Herrschaft des Menschen zu ersetzen oder in gerichtliche Aktivitäten einzugreifen und damit die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz zu untergraben.
Das typischste Beispiel für die Untergrabung der Umsetzung des Gesetzes ist die Verfolgung von Falun Dafa durch die KPCh. Sie wird durchgeführt von der Behörde für Öffentliche Sicherheit, der Staatsanwaltschaft und der Justiz, die allesamt unter dem Einfluss des Büro 610 stehen. Deren Vorgehen untergräbt die Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zur Meinungs- und Glaubensfreiheit.
Durch die Herausgabe verfassungswidriger richterlicher Auslegungen, die gesetzliche Bestimmungen ersetzen, haben das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft die Umsetzung der Bestimmung im Gesetzgebungsrecht untergraben, wonach Gesetze niedrigerer Instanz nicht im Widerspruch zu Gesetzen höherer Instanz stehen dürfen.
Indem Justizbeamte den Anweisungen des Büro 610 folgen, Falun-Dafa-Praktizierende zu verurteilen, untergraben sie die Umsetzung der Bestimmungen des Strafprozessrechts, wonach die Staatsanwaltschaft und die Justiz unabhängig sind.
Daher ist die Anwendung von Artikel 300 des Strafgesetzes sowie der gerichtlichen Auslegungen des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zur Inhaftierung, Verhaftung, Strafverfolgung und Verurteilung von Falun-Dafa-Praktizierenden eine Verzerrung und ein Missbrauch des Strafgesetzes und ein Verstoß gegen die Umsetzung des Gesetzes.
Das Recht der Falun-Dafa-Praktizierenden, ihren Glauben auszuüben und Informationen über die Verfolgung ihres Glaubens weiterzugeben, ist durch die Verfassung geschützt. Die Verfassung garantiert die Meinungs- und Glaubensfreiheit. Das Gesetz bestraft nur bestimmte Verhaltensweisen. Überzeugungen (Gedanken) dagegen stellen keine Straftat dar.
Artikel 35 der Verfassung besagt: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Vereinigungs-, Prozessions- und Demonstrationsfreiheit.“
Artikel 36 der Verfassung besagt: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen Religionsfreiheit. Keine staatliche Einrichtung, keine gesellschaftliche Organisation und kein Einzelner dürfen Bürger dazu zwingen, an eine Religion zu glauben oder nicht zu glauben, noch dürfen sie Bürger diskriminieren, die an eine Religion glauben oder nicht glauben.“
Gemäß der Verfassung ist es für Bürger rechtmäßig, an Falun Dafa zu glauben und es zu praktizieren sowie andere über die Verfolgung zu informieren und Informationsmaterialien zu verteilen. Der Glaube oder Nicht-Glaube einer Person ist Ausdruck seines freien Willens, ein Recht, das den Bürgern durch die chinesische Verfassung gewährt wird. Keine staatliche Behörde, soziale Gruppe oder Einzelperson hat das Recht, sich dabei einzumischen. Die Verfolgung von Falun Dafa durch den ehemaligen KP-Chef Jiang Zemin war illegal und eine mutwillige Verletzung der Glaubens- und Meinungsfreiheit der Bürger – und ist es bis zum heutigen Tag.
Falun Dafa ist für die Gesellschaft von Vorteil
Die KPCh bezeichnet Falun Dafa oft als „Sekte“. Das ist falsch.
Die Entscheidung, ob eine Religion orthodox oder eine Sekte ist, liegt außerhalb der Zuständigkeit einer Regierung, einer Legislative oder einer Justiz. „Sekte“ ist kein juristischer Begriff. Religion ist eine Frage des Glaubens und nichts, in das weltliche Behörden das Recht oder die Befugnis haben einzugreifen.
Falun Dafa fordert seine Praktizierenden auf, nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu leben, und ist weit entfernt von den gängigen Definitionen einer „Sekte“. Falun Dafa hat keine Organisationsstruktur und die Falun-Dafa-Praktizierenden sind eine lose verbundene Gemeinschaft, die über die ganze Welt verstreut ist. Sie konzentrieren sich darauf, sich zu kultivieren und gute Menschen zu sein. Durch die Veredelung von Körper und Geist kommt Falun Dafa der Gesellschaft zugute. Genau aus diesem Grund wird Falun Dafa in mehr als 100 Ländern weltweit praktiziert und gibt es viele Falun-Dafa-Praktizierende in Hongkong und Taiwan. Falun Dafa und sein Begründer Herr Li Hongzhi haben zudem Tausende von Auszeichnungen erhalten.
Manche Leute sagen, Chinas Regime habe Falun Dafa als „Sekte“ bezeichnet. Das ist nicht wahr. Der Begriff „Sekte“ wurde erstmals von Jiang Zemin in einem Interview mit einem Reporter der französischen Zeitung „Le Figaro“ am 26. Oktober 1999 geprägt. Am nächsten Tag schloss sich die „Volkszeitung“ mit einem Leitartikel an und wiederholte Jiangs Verleumdung. Persönliche Meinungen und Medienberichte sind kein Gesetz. Die Artikel 80 und 81 der chinesischen Verfassung definieren die Befugnisse des Vorsitzenden. Die Aktivitäten des Vorsitzenden im Rahmen seiner Befugnisse repräsentieren den Staat; Aktivitäten außerhalb seiner Befugnisse repräsentieren nicht den Staat, sondern sind lediglich persönliche Handlungen. Daher hatte Jiang nicht die Befugnis, eine solche Bezeichnung zu treffen. Es war lediglich seine persönliche Meinung.
Aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, legt Artikel 3 des Strafgesetzbuches den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ fest. Bis heute ist das einzige offizielle Dokument, das eine Liste von Sekten enthält, die „Mitteilung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zu mehreren Fragen bezüglich der Identifizierung und Unterdrückung von Sektenorganisationen“ (Öffentliche Bekanntmachung [2000] Nr. 39), die im Jahr 2000 vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit herausgegeben wurde. Dieses Dokument listete 14 Sekten auf, aber Falun Dafa war nicht darunter.
Noch bemerkenswerter ist, dass im Juni 2014, also 15 Jahre nach Beginn der Verfolgung von Falun Dafa, die Abendzeitung „Legal Evening News“ die Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit bekräftigte und die 14 anerkannten Sekten erneut bestätigte. Dies zeigte erneut, dass das chinesische Regime Falun Dafa nicht als Sekte eingestuft hatte.
Falun-Dafa-Bücher und -Materialien sind rechtmäßiges persönliches Eigentum der Praktizierenden
Was in den Falun-Dafa-Büchern geschrieben steht, entspricht traditionellen Werten und lehrt die Menschen, gütig zu sein. Der Besitz von Falun-Dafa-Publikationen ist nicht illegal. Noch wichtiger ist, dass es nach den geltenden Vorschriften für Falun-Dafa-Praktizierende völlig legal ist, Falun-Dafa-Bücher und -Materialien zu besitzen.
Am 29. Dezember 2010 hielt die Allgemeine Verwaltung für Presse und Veröffentlichungen des Staatsrates ihre zweite Vorstandssitzung ab und genehmigte das Dokument Nr. 50. Dieses Dokument wurde am 1. März 2011 herausgegeben und trat am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Der Staatsrat gab diese Verordnung bekannt und veröffentlichte sie im Staatsratsblatt, Ausgabe 28, 2011. Dieses Dokument hob 161 Regulierungsdokumente auf, darunter das 99. Dokument, die „Mitteilung zur Bekräftigung der Stellungnahme zum Umgang mit Falun-Gong-Publikationen“ (veröffentlicht am 22. Juli 1999) und das 100. war die „Mitteilung über das Verbot des Drucks illegaler Falun-Gong-Publikationen und die weitere Stärkung der Verwaltung des Drucks von Publikationen“ (veröffentlicht am 5. August 1999).
In Dokument Nr. 50 heißt es, dass das Verbot von Falun-Dafa-Büchern aufgehoben worden sei und diese nun legale Veröffentlichungen seien. Wenn Falun-Dafa-Bücher legal sind, dann sind auch die entsprechenden Materialien, die Falun Dafa vorstellen, legal.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Glaube der Falun-Dafa-Praktizierenden und ihre Handlungen, anderen von der Kultivierungsmethode zu erzählen, legale Handlungen sind, die durch die chinesische Verfassung und Gesetze geschützt sind. Im Gegensatz dazu stellt die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden ein Verbrechen dar.
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