(Minghui.org) Eine 71-jährige Einwohnerin des Bezirks Linqu, Provinz Shandong, wurde am 5. September 2025 in das Frauengefängnis derselben Provinz gesperrt. Sie muss dort eine zweijährige Haftstrafe ableisten, die ihr 2016 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa auferlegt worden war.
Zhou Guihuas Leidensweg begann mit ihrer Festnahme im Januar 2016, nachdem jemand sie angezeigt hatte, weil sie in einem Park mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Polizeibeamte durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten die meisten ihrer persönlichen Gegenstände. Sie wurde in der Polizeistation Beiguan verhört und am nächsten Tag in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Weifang überstellt. Nach zwei Wochen Inhaftierung war Zhous Blutdruck gefährlich hoch und sie hatte starkes Herzklopfen. Sie verlor mehrmals das Bewusstsein und wurde daraufhin auf Kaution freigelassen. Die Polizei leitete ihren Fall dennoch an die Staatsanwaltschaft Linqu weiter, die am 8. April Anklage gegen die Praktizierende erhob.
Am 27. April 2016 stand Zhou vor dem Kreisgericht Linqu. Während des Prozesses berichtete sie, wie sich ihr Gesundheitszustand durch das Praktizieren von Falun Dafa verbessert hatte. Ihr Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig. Der Staatsanwalt beschuldigte sie, eine Wiederholungstäterin zu sein und verwies auf ihre 15-tägige Haft im Jahr 2000 sowie ihre einjährige Haftstrafe im Zwangsarbeitslager im Jahr 2009, die ihr wegen des Praktizierens von Falun Dafa auferlegt worden waren. Ihr Anwalt argumentierte, dass seine Mandantin durch das Ausüben ihres Glaubens kein Verbrechen begangen habe und ihre frühere Verfolgung nicht gegen sie verwendet werden dürfe.
Am 16. Mai 2016 hielt der Richter eine weitere Anhörung zu Zhous Fall ab und verurteilte sie am 7. Juni desselben Jahres zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 600 Euro). Sie legte Berufung ein, doch das Berufungsgericht hielt ihr ursprüngliches Urteil aufrecht.
Um einer Gefängnisstrafe zu entgehen, sah sich Zhou gezwungen unterzutauchen. Als sie drei Jahre später – im Jahr 2019 – nach Hause zurückkehrte, unternahm das Gericht in den darauffolgenden zwei Jahren vier Versuche, sie ins Gefängnis zu bringen. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands wurde sie jedoch jedes Mal abgewiesen. Am Morgen des 9. Dezember 2021, als Zhou ihr Enkelkind zur Schule brachte, nahmen Polizeibeamte sie abermals fest und brachten sie zu einer weiteren körperlichen Untersuchung in das Zweite Krankenhaus der Stadt Weifang.
Ende August 2025 wurde Zhou erneut verhaftet und am 5. September 2025 in das Frauengefängnis der Provinz Shandong eingeliefert, obwohl sie die körperliche Untersuchung wieder nicht bestanden hatte.
Frühere Verfolgung
Zhou und ihr Mann, Ma Lianjun, begannen 1998, Falun Dafa zu praktizieren. Kurz darauf verschwanden ihr Gebärmuttertumor, ihr Lymphom und ihre Ischiasbeschwerden. Auch ihr Mann genas von seiner Herzkrankheit und Bluthochdruck.“
Nachdem die Kommunistische Partei Chinas 1999 die Verfolgung angeordnet hatte, wurde Zhou mehrfach festgenommen und inhaftiert. Aus Angst vor der Verfolgung gab ihr Mann das Praktizieren auf. Dennoch wurde er von der Polizei regelmäßig schikaniert. Aufgrund des psychischen Drucks ging es mit seiner Gesundheit rasch bergab. Er verstarb im Jahr 2003.
Im März 2000 fuhr Zhou nach Peking, um das Recht einzufordern, Falun Dafa zu praktizieren. Sie wurde auf dem Platz des Himmlischen Friedens verhaftet und nach Linqu zurückgebracht. Beamte der Polizeistation Nanguan drehten ihre Arme hinter den Rücken und fesselten sie zwei Tage lang auf einen Metallstuhl. Sie durfte während dieser Zeit nicht schlafen. Am dritten Tag wurde sie freigelassen.
Im Oktober 2000 fuhr Zhou erneut nach Peking, um gegen die kontinuierlichen Schikanen der Polizei zu protestieren. Sie wurde abermals verhaftet und zwölf Tage lang festgehalten. Nach ihrer Freilassung wurde ihrem Mann von seinem Arbeitgeber, der Baubank des Bezirks Linqu, verboten, weiterzuarbeiten. Stattdessen wies er ihn an, seine Frau in der Wohnung zu überwachen. Außerdem drohten sie, ihm und seinem Sohn zu kündigen, falls Zhou erneut nach Peking fahren sollte.
Am 28. Januar 2004 wurde Zhou ein weiteres Mal verhaftet und in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Das Büro 610 des Bezirks Linqu ließ die Familienangehörigen über ihre Verhaftung im Unklaren. Es dauerte mehrere Tage, bis sie ihren Aufenthaltsort herausfanden.
In der Gehirnwäsche-Einrichtung wurde Zhou rund um die Uhr überwacht und gezwungen, sich Videos anzusehen, die Falun Dafa und den Begründer von Falun Dafa diffamierten. Da das chinesische Neujahr kurz bevorstand, zahlte ihre Familie den Behörden 1.000 Yuan (etwa 120 Euro) im Austausch für ihre Freilassung.
Ihre nächste Festnahme erfolgte im April 2009, nachdem jemand sie angezeigt hatte, weil sie auf die Verfolgung aufmerksam gemacht hatte. Beamte der Staatssicherheit Linqu und der Polizeistation Nanguan durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher, ihren Computer, ihren Drucker und 600 Yuan Bargeld.
Nachdem Zhou zur Polizeistation Nanguan gebracht worden war, fesselten Beamte ihre Arme auf den Rücken und banden sie auf einem Metallstuhl fest. Sie durfte weder schlafen, essen noch die Toilette benutzen. Zwei Beamte verhörten und schlugen sie abwechselnd und trampelten auf ihren Beinen herum. Sie musste im örtlichen Zwangsarbeitslager unentgeltliche Arbeit verrichten, sich Falun Dafa-diffamierende Propagandavideos anschauen und stundenlang auf einem kleinen Hocker sitzen. Außerdem wurde ihr der Schlaf entzogen.
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