(Minghui.org) Wang Zebin, 53, aus der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjiang wurde am 13. August 2025 zu 3,5 Jahren Haft verurteilt, weil er Falun Dafa praktiziert. Eine Woche später legte er Berufung ein.
Wang, ein ehemaliger Angestellter der Lagerfabrik in Harbin, war von Beamten der Polizeiwache in der Tongxiangstraße zu Hause festgenommen worden. Die Polizisten beschlagnahmten seine Falun-Dafa-Bücher, ein Foto des Begründers von Falun Dafa, einen Computer und einen Drucker. Wang wurde zunächst auf die Polizeiwache gebracht und noch am selben Tag in die Zweite Haftanstalt des Bezirks Daoli verlegt, wo er für 15 Tage in Verwaltungshaft genommen wurde. Am 3. Januar 2025 wurde er in Strafhaft versetzt und in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Xiangfang überführt.
Noch am Tag seiner Verhaftung trat Wang in Hungerstreik. Am siebten Tag brachte die Polizei ihn in das Bezirkskrankenhaus Xiangfang, wo er einer Zwangsernährung unterzogen wurde. Als die Krankenschwester die Sonde nicht in seinen Magen einführen konnte, riss sie sie gewaltsam heraus, sodass Wang unerträgliche Schmerzen erlitt.
Am 28. Januar 2025 trat Wang erneut in den Hungerstreik, nachdem das Untersuchungsgefängnis ihm verboten hatte, die Falun-Dafa-Übungen zu praktizieren. Einige Tage später verspürte er starke Schmerzen. Ein Wärter brachte ihn daraufhin zur Untersuchung ins Xingguang-Krankenhaus, wo der Arzt Nierensteine diagnostizierte. Wang wurde operiert und nach seiner Entlassung wieder in die Haftanstalt zurückgebracht.
Am 2. Mai 2025 erhob die Staatsanwaltschaft des Bezirks Daowai Anklage gegen Wang. Am 16. Mai nahm die Polizei im Untersuchungsgefängnis seine DNA und Blutproben. Am 4. Juli stand er vor dem Bezirksgericht Daowai und wurde schließlich am 13. August zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Am 20. August legte Wang beim Mittleren Gericht der Stadt Harbin Berufung ein. Richter Wang Gang und sein Assistent Tian Yinong wurden mit dem Berufungsverfahren beauftragt.
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