(Minghui.org) Zwölf Einwohner der Stadt Longkou, Provinz Shandong, wurden am 17. Juli 2025 verhaftet, weil sie Falun Dafa praktizieren. Vier von ihnen wurden angeklagt und müssen sich nun einem Gerichtsverfahren stellen.

Die Gruppenverhaftungen wurden von Lyu Bing, Wang Qi und Guo Fudui von der Staatssicherheitsbehörde der Stadt Longkou orchestriert. Bereits Ende 2024 hatten sie mit der Überwachung der betroffenen Einwohner begonnen. Am Morgen des 17. Juli 2025 erhielten Beamte der Polizeiwachen Donglai, Xufu, Beima, Xinjia, Longgang, Shiliang, Longkou Wirtschaftsentwicklungszone und Haidai eine Liste der betroffenen Praktizierenden und wurden angewiesen, diese in ihren Wohnungen oder auf von ihnen besuchten lokalen Jahrmärkten zu verhaften.

Die Polizei heuerte arbeitslose Einheimische an, die vor den Häusern der Praktizierenden oder auf den örtlichen Jahrmärkten in ihren Privatwagen warteten, um bei den Verhaftungen zu helfen.

Einzelheiten zu den Festnahmen

Fu Qiurongs Sohn öffnete gegen 6:30 Uhr die Tür, um zur Arbeit zu gehen, da stürmten plötzlich sechs Beamte der Polizeiwache Donglai herein. Sie legten Fu Handschellen an, und zwar so fest, dass die Fesseln in ihr Fleisch schnitten und noch zwei Wochen später Striemen an ihren Handgelenken zu sehen waren. Fu verlangte einen Durchsuchungsbefehl, den sie ihr vorhielten und schnell wegsteckten. Ihr fiel auf, dass die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift des Polizeichefs fehlte.

Zou Shuqing arbeitete gegen 8 Uhr morgens in ihrem eigenen Friseursalon, als sechs Zivilbeamte auftauchten. Einer von ihnen fragte, ob sie Zou Shuqing sei. Sie bejahte, und sofort begannen Beamten mit der Durchsuchung ihres Ladens. Anschließend durchsuchten sie ihre Wohnung. Sie warfen ihre Bettdecken und Kleidung auf den Boden und beschlagnahmten ihre Falun-Gong-Bücher, ihren Computer, ihren Drucker und andere Gegenstände. Als ihr Mann am selben Abend von der Arbeit nach Hause kam, fand er ein großes Chaos vor.

Li Yufang, etwa 70, und Luan Yanping, etwa 50, wurden gemeinsam gegen 9 Uhr morgens auf dem Dawang-Markt festgenommen. Zwei Polizisten und eine Polizistin in Zivil durchsuchten Lis Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Gong-Bücher und ein Porträt des Begründers von Falun Dafa. Sie wurde zum Verhör auf die Polizeiwache Xinjia gebracht. Auch Luans Wohnung wurde durchsucht. Die Polizisten hinterließen ein riesiges Chaos mit überall verstreuten Gegenständen.

Liu Haiyan, etwa 60, wurde zu Hause von Beamten der Polizeiwache der Wirtschaftsentwicklungszone festgenommen. Laut einem Augenzeugen lagen die beschlagnahmten Gegenstände überall verstreut herum, bevor die Polizei diese abtransportierte. Liu hinkte aufgrund ihrer Beinverletzungen, die sie sich Anfang des Jahres bei einem Autounfall zugezogen hatte. Die Polizisten setzten sie in einen Rollstuhl und brachten sie zu einer körperlichen Untersuchung. Sie riefen ihre beiden Töchter an, die beide außerhalb der Stadt arbeiteten, und befahlen ihnen, ihre Mutter zu überreden, Erklärungen zu schreiben, in denen sie Falun Dafa abschwören würde. Liu sagte, dass sie ihren Glauben niemals aufgeben würde.

Die etwa 70-jährige Cui Xiuju wurde auf dem Dawang-Jahrmarkt von Zivilbeamten festgenommen. Ihre Wohnung wurde durchsucht und alle ihre Falun-Gong-Bücher sowie das Porträt des Begründers von Falun Dafa wurden beschlagnahmt.

Am selben Tag wurden außerdem Wang Hongyu, Wu (Vorname unbekannt), Han Cuiying, Diao Chunfeng, Li Meiqin und Yao Jianlu festgenommen. Auch Li Yujun wurde von der Polizei ins Visier genommen, doch konnten sie Li nicht festnehmen, da sie bei ihrer Ankunft nicht zu Hause war.

Alle elf weiblichen Praktizierenden wurden am 17. Juli 2025 gegen 23 Uhr in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Yantai gebracht. Yantai ist für Longkou zuständig.

Bei Diao wurde ein systolischer Blutdruck von 220 mmHg festgestellt (der Normalwert liegt bei 120 oder weniger). Sie wurde noch am selben Abend freigelassen, nachdem die Haftanstalt sich weigerte sie aufzunehmen.

Li Meiqin wurde zu sieben Tagen Haft verurteilt und am 24. Juli freigelassen. Die Frauen Fu, Wang, Zou und Han sowie Herr Yao wurden 15 Tage lang festgehalten und am 1. August freigelassen.

Wus Situation ist unbekannt. Li Yufang, Luan, Cui und Liu blieben in Haft. Berichten zufolge trat Liu in den Hungerstreik. Cuis Anwalt sagte, Cuis systolischer Blutdruck liege bei 180–190 und sie fühle sich verwirrt. Sie sei außerdem vergesslich geworden. Ihre Zellengenossen verabscheuten sie und beschimpften sie, weil sie zu langsam essen und duschen würde.

Vier angeklagt

Die Familien von Li Yufang und Luan suchten Mitte August 2025 mehrmals ihre jeweiligen Polizeiwachen auf, um sich nach dem Stand des Falles zu erkundigen. Schließlich wurden sie an den Beamten Guo verwiesen, der die Razzia organisiert hatte.

Guo behauptete, das Ministerium für Zivile Angelegenheiten habe Falun Dafa als Sekte bezeichnet, damit sie nach Belieben gegen Praktizierende vorgehen können. Er warnte sie außerdem davor, weiterhin Anwälte zu konsultieren, da die Polizei genau wisse, mit wem sie gesprochen hätten.

Guo schloss die „Ermittlung“ ab und reichte den Fall am 18. August 2025 bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Longkou ein. Die Familien von Li Yufang und Luan gingen zur Staatsanwaltschaft, erfuhren jedoch, dass der Fall nicht eingegangen sei. Die dortigen Mitarbeiter weigerten sich auch, den zuständigen Staatsanwalt bekannt zu geben. Am 20. August wurde den Familien mitgeteilt, dass der Fall endlich bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sei. Sie reichten umgehend die Anträge zweier Verwandter ein, als nichtanwaltlicher Verteidiger zu fungieren und die Akte einzusehen. Sie wurden jedoch darauf hingewiesen, dass die Praktizierenden selbst eine Vollmacht unterzeichnen müssten.

Am Nachmittag des 22. August kehrten die Familien mit der Vollmacht zur Staatsanwaltschaft zurück. Staatsanwältin Lyu Shasha sagte, sie habe die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen Li Yufang, Luan, Cui und Liu erhoben. Der Fall liegt nun beim Stadtgericht Longkou.

Die Familien der Praktizierenden reichten Beschwerde gegen Staatsanwältin Lyu ein, weil dieser ihnen die Einsicht in die Akte verweigerte und ihren Forderungen, die Verfahrensverstöße des Polizeibeamten bei der Verhaftung ihrer Angehörigen zu untersuchen, nicht nachkam. Die Beschwerde wurde der Zentralen Disziplinarkommission und der Aufsichtskommission, dem Nationalen Volkskongress und dessen Aufsichts- und Rechtsausschuss, der Obersten Volksstaatsanwaltschaft und anderen Regierungsbehörden vorgelegt.