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Krebskranken Frau wird Haftentlassung zur medizinischen Behandlung verweigert

13. Januar 2026 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Yunnan, China

(Minghui.org) Eine 68-jährige Frau aus Kunming in der Provinz Yunnan befand sich in ernstem Zustand, doch ihr Antrag auf Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung wurde abgelehnt. Sie verbüßte eine dreijährige Haftstrafe wegen des Praktizierens von Falun Gong.

Ma Ling, arbeitete vor ihrem Ruhestand als Bibliothekarin in der der Universität Yunnan, wurde am 25. Dezember 2025 in das zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan eingeliefert. Bei der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung wurden bei ihr über zehn Krankheiten festgestellt, darunter Krebs im Beckenbereich, Eierstockzysten, mittelschwere Anämie, Bluthochdruck, vaginale Blutungen, Fettleber, chronische Cholezystitis mit Gallensteinen, Nierensteine in der linken Niere, Hirnatrophie, Aortenverkalkung und atherosklerotische Nierenarterienstenose.

Das medizinische Personal des Gefängnisses erklärte, dass sich der Krebs aufgrund ihres Alters ohne Behandlung weiter ausbreiten, das Nervensystem befallen und/oder in andere Organe metastasieren werde. Zudem könnten die unkontrollierten Vaginalblutungen zu Infektionen, einem Schock, Organversagen oder letztlich zum Tod führen.

Am 26. Dezember wurde Mas Familie darüber informiert, dass sich ihre Anämie verschlimmert habe. Sie wurde am 27. Dezember in das Zentralkrankenhaus der Gefängnisverwaltung der Provinz Yunnan eingeliefert, wo sich ihr Zustand weiter verschlechterte. Ein Gefängniswärter rief ihre Familie an und teilte mit, dass ihre Prognose aufgrund der begrenzten Möglichkeiten des Krankenhauses schlecht sei. Als die Familie jedoch ihre Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung forderte, lehnten die Gefängnisbehörden dies ab und behaupteten, die Gefängnisprotokolle würden dies nicht zulassen. Die Gefängnisbehörden konnten jedoch keine Details zu diesen „Protokollen“ nennen.

Erneute Festnahme und Verurteilung

Ma wurde am 6. Juni 2024 zusammen mit ihrer Tochter, Zhang Ji, verhaftet. Über 30 weitere Falun-Gong-Praktizierende wurden an diesem Tag festgenommen.

Ma und Zhang wurden am folgenden Tag im Untersuchungsgefängnis der Stadt Kunming inhaftiert, unter dem Vorwurf, „eine Sektenorganisation zur Untergrabung der Strafverfolgung genutzt zu haben“. Dies ist der übliche Vorwand, um Falun-Gong-Praktizierende zu kriminalisieren.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishan lehnte es am 12. Juli 2024 aufgrund mangelnder Beweise ab, einen formellen Haftbefehl gegen Zhang zu erlassen. Sie wurde noch am selben Abend freigelassen. Gegen Ma wurde jedoch ein formeller Haftbefehl erlassen und sie blieb in Haft.

Ab November 2024 litt Ma unter ungewöhnlichen Vaginalblutungen. Sie ließ sich in drei Krankenhäusern untersuchen, wo ein 5 cm großer Tumor im Unterleib festgestellt wurde. Am 20. April 2025 wurde eine Biopsie durchgeführt, die bestätigte, dass der Tumor bösartig war.

Das Bezirksgericht Xishan verurteilte Ma am 1. Mai 2025 zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (rund 1.200 Euro). Aufgrund ihres Gesundheitszustands wurde sie gegen Kaution freigelassen. Sie legte beim Mittleren Gericht der Stadt Kunming Berufung ein.

Das Berufungsgericht verhandelte ihren Fall am 4. September 2025 und bestätigte das ursprüngliche Urteil am folgenden Tag. Richterin Yang Hui des erstinstanzlichen Gerichts ordnete am 23. Dezember die erneute Inhaftierung von Ma im Untersuchungsgefängnis von Kunming an. Zwei Tage später wurde sie in das zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan verlegt, obwohl die im Untersuchungsgefängnis durchgeführte ärztliche Untersuchung ergeben hatte, dass sie haftunfähig war. Bei ihrer Aufnahme ins Gefängnis wurde eine weitere ärztliche Untersuchung durchgeführt, bei der über zehn Krankheiten festgestellt wurden.

Frühere Verfolgung

Seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 wurden Ma und ihre Tochter wiederholt ins Visier genommen, weil sie Falun Gong praktizieren.

Im Jahr 1999 15 Tage Haft wegen des Praktizierens der Falun-Gong-Übungen

Am Morgen des 27. Juli 1999 praktizierte Ma die Falun-Gong-Übungen in einem örtlichen Park und wurde verhaftet. Beamte der Polizeistation Guandu durchsuchten ihre Wohnung und nahmen sie in der ersten Haftanstalt der Stadt Kunming für 15 Tage in Gewahrsam. Ihr wurde „Störung der öffentlichen Ordnung“ vorgeworfen.

30 Tage Haft im Jahr 2000 weil sie sich für das freie Praktizieren von Falun Gong einsetzte

Ma und Zhang begaben sich am 15. Februar 2000 zur Provinzregierung von Yunnan, wo sie die Freiheit zum Praktizieren von Falun Gong forderten. Die Mitarbeiter forderten sie auf, ihr Anliegen schriftlich festzuhalten. Sobald sie damit fertig war, rief ein Mitarbeiter die Polizei. Sie wurde zur Polizeistation an der Huashan West Straße gebracht und verhört. Am selben Nachmittag durchsuchte die Polizei ihre Wohnung.

Einige Tage später wurde sie in das erste Untersuchungsgefängnis der Stadt Kunming gebracht. Nach ihrer Entlassung einen Monat später stellten die Behörden sie unter Hausarrest und beauftragten Sicherheitspersonal der Universität Yunnan mit ihrer Überwachung.

Verbüßung einer 2,5-jährigen Haftstrafe in einem Arbeitslager von 2000 bis 2003

Ma und Zhang bestiegen am 18. Juli 2000 einen Bus nach Peking, um Berufung einzulegen. Als der Bus in Qujing, etwa 145 Kilometer von Kunming entfernt, ankam, stiegen einige Zivilpolizisten ein und verhafteten sie. Zhang wurde freigelassen, Ma hingegen wurde in das Zwangsarbeitslager für Frauen der Provinz Yunnan gebracht, wo sie für zweieinhalb Jahre eingesperrt wurde. Sie war zuvor 49 Tage in der zweiten Haftanstalt der Stadt Kunming festgehalten worden. Am 18. Dezember 2001 wurde sie in das Drogenrehabilitationszentrum der Stadt Kunming verlegt und am 21. Januar 2003 entlassen.

Im Jahr 2004 erneute dreijährige Haftstrafe in einem Arbeitslager

Ma arbeitete am 21. September 2004 in der Bibliothek, als einige Beamte sie abholten. Sie wurde über fünf Stunden lang auf der Polizeiwache verhört und anschließend in die Haftanstalt des Bezirks Wuhua gebracht.

Zheng Hongbin von der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Wuhua brachte Ma am 1. November 2004 in das Drogenrehabilitationszentrum der Stadt Kunming. Er teilte ihr mit, dass sie zu drei Jahren Haft in einem Arbeitslager verurteilt worden war. Anwesend waren Yu Hui, stellvertretender Leiter der Sicherheitsabteilung der Universität Yunnan; Wang Yiguang, stellvertretender Direktor der Universitätsbibliothek, und ein weiterer Universitätsmitarbeiter.

Zheng erklärte, die Haftstrafe sei verhängt worden, weil Ma am 17. Mai 2004 an die Oberste Volksstaatsanwaltschaft und die Volksstaatsanwaltschaft der Provinz Yunnan geschrieben habe, um die Verantwortlichen für ihre drei früheren Verhaftungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Im Jahr 2014 zu vier Jahren Haft verurteilt

Ma und Zhang wurden am 19. April 2014 gegen 18:00 Uhr verhaftet, als sie bei einer Freundin zu Abend aßen. Sie verbrachten die ganze Nacht auf der Polizeiwache von Hongshan.

Am nächsten Tag durchsuchten mehrere Beamte Mas Wohnung. Die Beamten waren Ma Yinghui, der stellvertretende Leiter der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Wuhan; Wang Zhirong, ein Direktor der Polizeiwache von Hongshan; und zwei Polizistinnen. Kurz darauf wurden Ma und Zhang in die Untersuchungshaftanstalt der Stadt Kunming verlegt. Ihre Familien beauftragten Anwälte, doch die Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Wuhan und die Untersuchungshaftanstalt verweigerten den Anwälten den Besuch.

Das Bezirksgericht Wuhua verhandelte die Fälle von Ma und Zhang am 10. Oktober 2014. Der Richter bestellte ihnen zwei Pflichtverteidiger, obwohl er wusste, dass sie bereits eigene Anwälte beauftragt hatten. Mutter und Tochter lehnten die vom Gericht bestellten Anwälte ab, woraufhin der Richter die Verhandlung vertagte.

Die zweite Verhandlung fand am 28. November 2014 statt. Die Anwälte von Ma und Zhang plädierten auf nicht schuldig. Die beiden Frauen sagten auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Der Richter verurteilte Ma zu vier Jahren und Zhang zu dreieinhalb Jahren Haft. Sie legten beim Mittleren Volksgericht der Stadt Kunming Berufung ein, das die ursprünglichen Urteile bestätigte. Am 9. Juni 2015 wurden sie in die zweite Frauenhaftanstalt der Provinz Yunnan eingeliefert und durften keinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.

Um sie zur Aufgabe von Falun Gong zu zwingen, ließen die Wärter Mutter und Tochter 13 Stunden täglich regungslos auf kleinen Hockern sitzen. Mithäftlinge bewachten sie rund um die Uhr und begleiteten sie sogar auf die Toilette. Die Mithäftlinge schlugen und beschimpften sie nach Belieben und erlaubten ihnen nicht, mit anderen zu sprechen. Sie durften nicht duschen und konnten sich nur in ihren Zellen mit Wasser aus einer kleinen Schüssel waschen. Auch die Mahlzeiten durften sie nicht in der Kantine einnehmen. Sie mussten in ihren Zellen essen, nachdem die Mithäftlinge ihnen das Essen gebracht hatten. Sie mussten alles aufessen, was ihnen vorgesetzt wurde, egal wie viel es war. Außerdem durften sie die Toilette nur zu bestimmten, sehr kurzen Zeiten benutzen.

Zhang, Anfang 30, bekam aufgrund der Misshandlungen innerhalb weniger Tage zahlreiche körperliche Probleme.

Infolge des langen Sitzens schwollen Mas Beine stark an, und sie litt zudem unter gefährlich hohem Blutdruck. Sie musste fast drei Jahre lang Blutdrucksenker einnehmen, doch ihr Blutdruck normalisierte sich nie.

Rentenbezüge seit 2014 ausgesetzt

Kurz nach Mas Verurteilung im Dezember 2014 setzte das Sozialversicherungsamt der Provinz Yunnan ihre Rentenzahlungen aus. Nach ihrer Freilassung am 20. April 2018 erhielt sie von der Universität Yunnan lediglich ein monatliches Stipendium von 2.002 Yuan (rund 241 Euro). Sie wandte sich an verschiedene Behörden und reichte 2019 Klage gegen das Sozialversicherungsamt ein, jedoch ohne Erfolg.

Die Polizei, insbesondere der Polizeibeamte Pu Jingsong von der Polizeistation Macun, schikanierte Ma und Zhang weiterhin und beeinträchtigte ihr Leben erheblich.

Frühere Berichte:

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