Oberstes Gericht nimmt Antrag auf Überprüfung zu Unrecht verhängter Haftstrafe an

(Minghui.org) Eine Mutter und ihre Tochter wurden im April 2014 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verhaftet. Beide legten später gegen ihre Verurteilung Berufungen ein, die jedoch abgelehnt wurden. Auch wenn ihre Haftzeit bereits vorbei ist, setzten sie ihre Bemühungen nach Gerechtigkeit fort, indem sie beim Obersten Gericht einen Antrag auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens stellten. Ihre Beschwerde wurde angenommen.

Festnahme und Verurteilung

Ma Ling, 64, ist im Ruhestand und arbeitete früher in der Bibliothek der Universität Yunnan. Ihre Tochter Zhang Ji, 36, war Mitarbeiterin der Versuchsschule des Touristenzentrums Dianchi.

Sie aßen am 19. April 2014 im Haus einer Freundin zu Abend, als Beamte in Zivil eindrangen und sie festnahmen. Keiner der Beamten zeigte seinen Ausweis. Später konnte bestätigt werden, dass die Beamten von der Polizeiwache des Bezirks Shilin waren. Mutter und Tochter wurden über Nacht zu ihrem Wohnsitz in der nahegelegenen Stadt Kunming, Provinz Yunnan zurückgebracht und in der Polizeiwache Hongshan festgehalten.

Am nächsten Tag durchsuchten Polizisten Zhangs Wohnung. Sie weigerten sich, eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vorzulegen oder die Gegenstände mit Zhang zu überprüfen.

Als Zhang und ihre Mutter in die Haftanstalt der Stadt Kunming verlegt wurden, hinderten Beamte der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Wuhua und die Wärter der Haftanstalt ihre Anwälte daran, sie aufzusuchen.

Beamte des Bezirksgerichts Wuhua wussten, dass die Frauen bereits Anwälte engagiert hatten, dennoch beauftragten sie zwei Anwälte mit ihrer Vertretung. Mutter und Tochter weigerten sich während der Anhörung am 10. Oktober 2014, die vom Gericht bestellten Anwälte zu akzeptieren, da diese angewiesen worden waren, auf schuldig zu plädieren. Die Anhörung wurde daraufhin vertagt.

Die von den beiden beauftragten Anwälte nahmen an der zweiten Anhörung am 28. November 2014 teil und plädierten auf nicht schuldig. Ma und Zhang sagten auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus und erklärten, sie hätten gegen kein Gesetz verstoßen und sollten freigesprochen werden.

Der Richter verurteilte Ma im Dezember 2014 zu vier Jahren und Zhang zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Sozialversicherungsamt der Provinz Yunnan setzte danach Mas Rente aus und Zhang wurde von ihrem Arbeitgeber entlassen.

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom Mittleren Gericht abgelehnt

Am 29. Mai 2015, während sich Ma und Zhang noch in der Haftanstalt der Stadt Kunming befanden, benachrichtigten Beamte des Mittleren Gerichts der Stadt Kunming sie, dass ihre Berufungen abgelehnt worden waren. Sie bereiteten daraufhin einen Antrag auf erneute Prüfung ihres Falles vor und reichten ihn bei den Wärtern des Gefängnisses ein.

Zehn Tage später, am 9. Juni, wurden die Frauen in das Frauengefängnis Nr. 2 der Provinz Yunnan verlegt. Da sie nicht wussten, ob die Wärter des Gefängnisses ihren Antrag eingereicht hatten oder ob das Gericht jemals darauf geantwortet hatte, fertigten sie weitere Kopien ihres Antrags an. Doch die Wärter des Gefängnisses weigerten sich, diese auszuhändigen.

Mutter und Tochter wurden unter strenge Aufsicht gestellt und von den Insassen rund um die Uhr überwacht. Sie wurden gezwungen, jeden Tag 13 Stunden lang auf einem kleinen Hocker zu sitzen, ohne sich zu bewegen oder zu sprechen. Auch durften sie nur begrenzt die Toilette benutzen.

Ma litt aufgrund des langen Sitzens unter hohem Blutdruck und geschwollenen Beinen. Die Wärter zwangen sie, Blutdrucktabletten einzunehmen, aber sie muste trotzdem sitzen.

Als Reaktion auf die wiederholten Forderungen von Ma und Zhang reichte das Gefängnis schließlich am 8. Oktober 2015 beim Mittleren Gericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein.

Zhang erhielt am 16. August 2016 eine Antwort vom Mittleren Gericht, dass ihr Antrag abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass ihr Fall nicht für ein Wiederaufnahmeverfahren geeignet sei. Was Ma anbetrifft ist nicht klar, ob das höhere Gericht ihr jemals geantwortet hat.

Fortgesetzte Bemühungen nach Gerechtigkeit

Nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis setzten Ma und Zhang ihre Bemühungen nach Gerechtigkeit fort. Im Januar 2020 reichten sie beim Obersten Gerichtshof der Provinz Yunnan einen Antrag auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens ein und schrieben gleichzeitig das Mittlere Gericht und das Gericht erster Instanz an.

Sie forderten, dass das Oberste Gericht sie freispricht und die Polizei anweist, alle beschlagnahmten persönlichen Gegenstände zurückzugeben. Außerdem wollten sie alle beteiligten Beamten wegen der ungerechtfertigten Verurteilung zur Rechenschaft ziehen.

Da keines der Gerichte reagierte, reichten sie weitere Anträge bei den Aufsichtsbehörden der Gerichte, bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Kunming und bei der Online-Beschwerdeplattform der Obersten Volksstaatsanwaltschaft ein.

Am 7. November 2020 erhielten sie auf der Website der Obersten Volksstaatsanwaltschaft eine Nachricht. In der hieß es, dass eine vorläufige Prüfung durch die Staatsanwaltschaft der Stadt Kunming ergeben habe, dass ihr Fall die Voraussetzungen für eine Annahme erfülle. Sie wurden gebeten, Kopien ihrer Urteile einzureichen. Außerdem wurde ihnen mitgeteilt, dass sie den Status ihres Falles online überprüfen könnten. Sie schickten alle erforderlichen Unterlagen ein, doch der Status ihres Falles blieb unverändert.

Am 21. Februar 2021 schickte ihnen die Staatsanwaltschaft der Provinz Yunnan ein Schreiben, in dem sie mitteilte, dass sie ihren Antrag nicht annehme, sondern an die Staatsanwaltschaft der Stadt Kunming weiterleite.

Ma und Zhang fanden später heraus, dass die Staatsanwaltschaft der Stadt Kunming am 9. März 2021 entschieden hatte, dass der Antrag und die Urteile, die sie eingereicht hatten, rechtswidrig waren. Die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, den Antrag zu prüfen, und stellte den Fall ein. Allerdings wurden weder Ma noch Zhang jemals deswegen benachrichtigt, sie erfuhren erst Monate später von der Entscheidung.

Das Mittlere Gericht der Stadt Kunming rief die beiden am 2. März 2021 an und teilte ihnen mit, dass sie den Antrag erhalten hätten, aber nicht befugt seien, die bereits ergangenen Urteile zu ändern. Sie forderten sie auf, sich an die Behörde zu wenden, die für die Änderung des Urteils zuständig sei, ohne jedoch anzugeben, um welche Behörde es sich handelt.

Da sie nie eine Antwort vom Obersten Gericht erhalten hatten, gingen Mutter und Tochter am 6. Mai 2021 dorthin, um sich nach ihrem Fall zu erkundigen, den sie über ein Jahr zuvor eingereicht hatten.

Der Empfangsmitarbeiter nahm ihre Unterlagen entgegen und sagte, er müsse seinen Vorgesetzten um Anweisungen bitten, ob sie den Fall annehmen könnten.

Fünf Monate später, im Oktober, wurden sie angerufen und erfuhren, dass ihr Fall am 27. Mai angenommen und dem Richter Nan Qing zugewiesen worden sei. Sie telefonierten mit Richter Nan, der ihnen sagte, er prüfe ihren Fall und werde wahrscheinlich bald eine Entscheidung treffen.

Es ist nicht klar, ob das Oberste Gericht bereits eine Entscheidung in dieser Sache getroffen hat.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Hou Jianjun, Vorsitzender des Obersten Gerichtshofs der Provinz Yunnan: +86-871-64095000Nan Qing, Richter am Obersten Gerichtshof der Provinz Yunnan: +86-871-64095763Dong Guoquan, Vorsitzender des Mittleren Gerichts der Stadt Kunming: +86-871-64096501Xu Jianbin, Vorsitzender Richter am Zwischengericht der Stadt KunmingSong Jie, Vorsitzender Richter am Bezirksgericht WuhuaXue Bing, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Wuhua

(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern sind im chinesischen Originalartikel zu finden.)