(Minghui.org) Am 16. Dezember 2025 wurde eine 55-jährige Frau aus Chifeng in der Inneren Mongolei wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe unbekannter Höhe verurteilt. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Wang Fenghua wurde am Abend des 20. Juni 2025 von Beamten der Polizeidienststelle des Bezirks Yuanbaoshan sowie der Polizeistation Yunshan-Straße festgenommen und in der Haftanstalt Yuanbaoshan inhaftiert. Am 1. Juli bestätigte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Yuanbaoshan ihre Festnahme und leitete den Fall am 8. August an das Bezirksgericht weiter. Als Wangs Familie am 4. August bei der Staatsanwaltschaft nach dem Stand des Verfahrens fragte, behauptete der stellvertretende Staatsanwalt Zhang Xiwen wahrheitswidrig, der Fall sei noch nicht von der Polizei übergeben worden.

Weil Wangs Tochter, Wang Xuemei, die Freilassung ihrer Mutter forderte und Beschwerden bei verschiedenen Behörden eingereicht hatte, wurde sie am 25. Juli 2025 verhaftet und zehn Tage lang im Untersuchungsgefängnis Pingzhuang festgehalten.

Als Angehörige ihre Teilnahme an der Verhandlung am 8. September 2025 beantragten, verlangte Richter Liu Huiyang von jedem Einzelnen einen schriftlichen Antrag, eine Kopie des Personalausweises und einen Verwandtschaftsnachweis. Letztlich durften nur sechs Familienmitglieder an der Verhandlung teilnehmen; alle weiteren Anträge wurden abgewiesen. Die vor dem Gerichtsgebäude wartenden Angehörigen standen währenddessen unter strenger Polizeikontrolle. Zwei lokale Falun-Dafa-Praktizierende, Meng Qingling und Bai Shengzhen, die zur Unterstützung erschienen waren, wurden festgenommen.

Vor Betreten des Gerichtssaals wurden die Angehörigen strengen Sicherheitskontrollen unterzogen. Mobiltelefone, Uhren und Schmuck mussten abgegeben werden. Sogar ein Notizzettel von Wangs Bruder Wang Guoxiang, auf dem Ort, Zeit und die Mitglieder des Richtergremiums vermerkt waren, wurde beschlagnahmt. Im Gerichtssaal befanden sich mehr als 20 Gerichtsvollzieher.

Die Anhörung begann um 9:20 Uhr. Wang schilderte, wie sie durch das Praktizieren von Falun Dafa rücksichtsvoller geworden sei, neue Hoffnung im Leben gefunden habe und ihre beinahe zerbrochene Familie wieder zusammengeführt worden sei. Daher sehe sie es als ihre Pflicht an, über die Verfolgung zu informieren und die verleumderische Propaganda des kommunistischen Regimes aufzudecken.

Ihre Tochter trat als Familienverteidigerin auf und plädierte auf nicht schuldig. Sie betonte, dass der Staatsanwalt keinerlei Beweise vorgelegt habe, wonach ihre Mutter „mit einer Sekte den Gesetzesvollzug untergraben“ habe – eine Standardanklage, die das kommunistische Regime verwendet, um Falun-Dafa-Praktizierende zu verfolgen. Kein chinesisches Gesetz kriminalisiere Falun Dafa oder stufe es als Sekte ein. Zudem habe die Nationale Presse- und Publikationsbehörde das Verbot von Falun-Dafa-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben.

Während der Anhörung wurde Wangs Bruder aus dem Gerichtssaal entfernt und zur Polizeistation Pingzhuang gebracht. Dort verhörten ihn Fan Donghao und weitere Beamte des Büros für politische Sicherheit des Bezirks Yuanbaoshan und hielten ihn fünf Tage lang fest.

Vor ihrer erneuten Verhaftung war Wang bereits 2012 vom Bezirksgericht Yuanbaoshan zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Während ihrer Inhaftierung im Frauengefängnis der Inneren Mongolei wurde sie brutal gefoltert. Auch nach ihrer Freilassung war sie weiterhin regelmäßig polizeilichen Schikanen ausgesetzt.

Früherer Bericht:

Frau aus der Inneren Mongolei fordert Freispruch – sie wurde wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht gestellt