(Minghui.org) Xianfang Meng, eine 63-jährige Falun-Gong-Praktizierende aus der Stadt Dalian, Provinz Liaoning, wurde am 2. März 2025 von der Polizei festgenommen und in die Haftanstalt Yaojia gebracht.
Am 23. Juli verurteilte die Behörde in der Haftanstalt in einem Videoprozess sie zu 18 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan. (Anmerkung: Das durchschnittliche monatliche Pro-Kopf-Einkommen der Bewohner in Dalian betrug im Jahr 2024 etwa 4.600–4.700 Yuan, das entspricht 610–630 Euro).
Meng legte Berufung ein. Am 25. Dezember 2025 wies das Mittlere Volksgericht Dalian ihre Berufung zurück und bestätigte das ursprüngliche Urteil. Ihr älterer Bruder wurde aufgrund der Aussage zugunsten seiner Schwester in Administrativhaft genommen und in der Folgezeit ständig schikaniert, nur weil er das Recht auf Verteidigung wahrgenommen hatte.
Persönlicher Hintergrund
Meng lebt in der Laizhou-Straße im Bezirk Shahekou der Stadt Dalian. Im Mai 2010 begann sie, Falun Gong zu praktizieren.
Nach Angaben ihrer Familie litt Meng zuvor über einen langen Zeitraum an mehreren Krankheiten wie Kolitis, Gastritis, Mastitis, Knoten in der Brust, Brusthyperplasie sowie Uterusmyomen.
Nach Beginn ihrer Kultivierung richtete sie ihr Leben nach den Prinzipien von Falun Gong – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – aus. Mit der Zeit verschwanden ihre Krankheiten und sowohl ihr körperlicher als auch ihr geistiger Zustand verbesserten sich erheblich.
Festnahme und Inhaftierung
Am 2. März 2025 gegen 14 Uhr brachen Polizisten der Polizeistation der Bezirke Malanzi und Shahekou in Mengs Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Gong-Bücher sowie entsprechende Informationsmaterialien und Amulette mit dem Zeichen „Fu“ (Glück). Anschließend verschleppten sie sie in die Haftanstalt Yaojia.
Bei der Untersuchung nach der Einlieferung lag ihr systolischer Blutdruck bei 280 mmHg. [Der Normalwert liegt etwa bei 110-130 mmHg] Sie litt bereits unter Nierenversagen und befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand. Eigentlich hätte sie streng medizinisch überwacht werden und sich ausruhen müssen. Stattdessen zwang man sie, blutdrucksenkende Medikamente einzunehmen, ohne ihren Zustand zu überwachen. Außerdem musste sie in der Folgezeit täglich schwere körperliche Arbeit verrichten, was dazu führte, dass sie dreimal einen Kreislaufkollaps erlitt.
Mitte März lud die Behörde für Öffentliche Sicherheit von Shahekou sie zweimal zur Anhörung vor Gericht. Anschließend wurde sie zweimal grundlos auf Hinweis der Bezirksstaatsanwaltschaft Shahekou festgenommen. In der Haft versuchte die Polizei, sie von ihrem Glauben abzubringen.
Nach Angaben der Familie teilte das zuständige Personal den Angehörigen unmissverständlich mit, dass sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde und lediglich auf den Gerichtstermin zu warten habe. Eine Haftverkürzung von einem Jahr sei möglich, wenn die Familie 100.000 Yuan zahle.
Einwand der Familie wird unterdrückt
Mengs älterer Bruder Xianqi Meng ist um die 70 Jahre alt. Er erfuhr erst nach fast einem Monat von der Verhaftung seiner Schwester. Sofort fuhr er in die Haftanstalt Yaojia und beauftragte einen Anwalt, sich mit ihm zu treffen. Nachdem er erfahren hatte, dass seine Schwester während ihrer Inhaftierung schwer misshandelt worden war, brach er emotional zusammen. In der Folge erwarb er sich im Selbststudium juristische Grundkenntnisse und suchte danach die Polizeistation Malanzi, eine Zweigstelle der Behörde für Öffentliche Sicherheit, sowie die Staatsanwaltschaften der Bezirke Shahekou und Ganjingzi auf.
Dort machte er wiederholt geltend, dass religiöser Glaube kein Verbrechen darstelle und auch die Verbreitung wahrheitsgemäßer Informationen nicht strafbar sei. Er forderte die sofortige und bedingungslose Freilassung seiner jüngeren Schwester.
Die zuständigen Stellen lehnten seine Anliegen ab, verwiesen wiederholt aufeinander und begegneten ihm mit Vorwürfen, Beschimpfungen und Kritik.
Am 12. Mai 2025 reichte Meng Xianqi den „Antrag auf Offenlegung der Anklagepunkte“ bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Shahekou ein. Die Mitarbeiterin Fang Yang weigerte sich, ihn anzunehmen. Stattdessen forderte sie ihn auf, seinen Antrag zur „Überprüfung“ bei der Behörde für Öffentliche Sicherheit abzugeben. Später kontaktierte Mengs Bruder den Sicherheitsbeamten Yin. Nach dem Lesen dieses Antrags beschuldigte ihn der Beamte, dass er den früheren Staatschef Jiang Zemin mit dem Antrag diffamiere. Meng Xianqi entgegnete auf diesen Vorwurf: „Jiang Zemin ist der Initiator der Verfolgung von Falun Gong.“ Daraufhin drohte ihm der Beamte mit Verhaftung.
Noch am selben Tag nahm die Polizei ihn fest und hielt ihn wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ zehn Tage in Haft. Während dieser Zeit nahm das zuständige Personal seine Aussagen auf und hörte ihn heimlich in der Zelle ab, um Beweise gegen ihn zu sammeln. Am selben Abend um 21 Uhr brachte die Polizei Menge Bruder zur körperlichen Untersuchung ins 3. Krankenhaus der Stadt Dalian und schließlich ins Untersuchungsgefängnis der Jinnan Jinnan Straße. Er kam erst am 22. Mai wieder frei.
Nach seiner Freilassung wurde Meng weiter von der Gemeindepolizei belästigt. Ein Polizist mit dem Nachnamen Mai forderte ihn auf, sich regelmäßig bei der Gemeinde zu melden, und drohte, wenn er nicht kooperiere, werde die Polizei ihn erneut festnehmen. Auf der Wache machte die Polizei Fotos von ihm, forderte ihn auf, seine Fingerabdrücke auf einem leeren Blatt Papier zu hinterlassen und sich danach jeden Monat bei der Gemeinde zu melden.
Prozess und Urteil
Am Nachmittag des 23. Juli 2025 hielten die Behörden einen Videoprozess gegen Frau Xianfang Meng in der Haftanstalt Yaojia ab. Die Polizeibehörde beschuldigte sie, „illegale Informationen“ verteilt zu haben, und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Meng erklärte vor Gericht ihre Unschuld. Sie berichtete, dass sich ihr Gesundheitszustand durch das Praktizieren von Falun Gong deutlich verbessert habe, und erklärte, dass ihr Handeln aus gutem Willen erfolge und darauf abziele, anderen Menschen zu helfen. Außerdem appellierte sie an die Staatsanwälte, sich nicht weiter an der Verfolgung zu beteiligen.
Zur Verteidigung seiner Schwester hielt ihr Bruder vor Gericht ein Plädoyer und betonte ihre Unschuld. Er wies darauf hin, dass die Justizbehörden die gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Religion und sogenannten Sekten falsch angewendet hätten. Zudem beantragte er eine Abschrift der Urteilsbegründung, doch das Gericht verweigerte deren Herausgabe.
Am 2. September verurteilte das Bezirksgericht Ganjingzi Meng Xianfang wegen desselben Tatbestandes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer Geldstrafe von 10.000 Yuan. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein. Am 25. Dezember 2025 wies das Mittlere Volksgericht der Stadt Dalian die Berufung zurück und bestätigte das ursprüngliche Urteil.
Bis heute ist Xianfang Meng weiterhin in der Haftanstalt Yaojia interniert.
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