(Minghui.org) Am 16. Dezember 2025 wurde eine 71-jährige Frau aus Nanchong, Provinz Sichuan, wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht gestellt.

Huang Dagui wurde am 3. September 2025 festgenommen, nachdem der Beamte Zhang Meng der Polizeistation Beihu sie bei der Verteilung von Falun-Dafa-Materialien beobachtet hatte. Kurz darauf wurde ihre Verhaftung bestätigt und ihr Fall am 3. November von der Polizei an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shunqing weitergeleitet.

Huangs Familie wurde nicht über den Gerichtstermin informiert und erfuhr erst von ihrem Anwalt davon. Ihr 81-jähriger Mann durfte nicht an der Verhandlung am Bezirksgericht Shunqing am 16. Dezember teilnehmen, da er als „Zeuge der Anklage“ aufgeführt war. Ein Justizbeamter hielt ihn bis zum Ende der Verhandlung in einem separaten Raum fest.

Huangs Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig. Er argumentierte, dass seine Mandantin kein Gesetz gebrochen habe, als sie ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausübte, hingegen die Polizei ihr grundlos gefolgt und sie gefilmt hätte und somit gegen das Gesetz verstoßen hätte.

Der Anwalt wies zudem darauf hin, dass die Verhörprotokolle ungültig seien, da die Unterschrift seiner Mandantin fehlte. Er fügte hinzu, die Polizei habe gegen geltendes Recht verstoßen, indem sie He Haizhou vom Büro 610 der Polizei von Nanchong mit der Überprüfung der Beweismittel der Anklage beauftragte, anstatt – wie gesetzlich vorgeschrieben – eine unabhängige Stelle hinzuzuziehen.

Der Anwalt forderte Staatsanwältin Liu Ying auf, konkret auszuführen, in welcher Weise Huang nach Auffassung der Anklage den Gesetzesvollzug untergraben haben soll.

Huang verteidigte sich auch selbst und beteuerte, durch das Praktizieren von Falun Dafa und das Verteilen von Informationsmaterialien dazu kein Gesetz gebrochen zu haben.

Richter Dang Lijun vertagte die Verhandlung ohne Urteilsverkündung.

Huang und ihr Mann bestreiten ihren Lebensunterhalt mit einem monatlichen Einkommen von etwa 1.000 Yuan aus Reinigungsarbeiten. Ihre Inhaftierung hat ihren Mann in eine existenzielle Notlage gestürzt.

Frühere Verfolgung

Huang kam 2001 mit Falun Dafa in Berührung, als sie wegen des Verkaufs gefälschter Rechnungen inhaftiert war. Eine Falun-Dafa-Praktizierende, die in derselben Einrichtung festgehalten wurde, erzählte ihr von der unrechtmäßigen Verfolgung und dass Falun Dafa die Praktizierenden anleite, gute Menschen zu sein. Nach ihrer Freilassung begann sie, Falun Dafa zu praktizieren und hielt an ihrem Glauben fest.

Am 11. April 2002 wurde Huang wegen der Verteilung von Informationsmaterial zu Falun Dafa verhaftet. Während ihrer Haft im Gefängnis Yuechi fesselten die Wärter sie 17 Tage lang an ein Bett und verboten ihr, auf die Toilette zu gehen. Danach konnte sie kaum noch gehen und ihre Gliedmaßen zitterten unkontrolliert. Am 8. April 2003 wurde sie erneut verhaftet und für unbekannte Dauer in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten.

Am 24. April 2016 wurde Huang ein weiteres Mal wegen der Verteilung von Informationsmaterialien festgenommen. Am 13. Mai 2016 durchsuchten über 20 Beamte ihren Arbeitsplatz und ihre Wohnung. Ende Juli wurde ihr Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jialing weitergeleitet, und am 28. November stand sie vor dem Bezirksgericht Jialing. Der Richter verurteilte sie am 10. Januar 2017 zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan.

Früherer Bericht:

Nanchong: Zwei Praktizierende zu Gefängnis verurteilt – ohne Chance auf eine anwaltliche Verteidigung