(Minghui.org) Laut Statistiken von Minghui.org sind im 3. Quartal 2026 (Juli, August und September) mindestens 35 Falun-Gong-Praktizierende infolge der Verfolgung in China gestorben und mindestens 162 wurden rechtswidrig zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Abbildung 1: Von Juli bis September 2026 hat Minghui über 35 Todesfälle von Falun-Gong-Praktizierenden infolge der Verfolgung berichtet (Minghui.org)
Abbildung 2: Im selben Zeitraum ist über rechtswidrige Verurteilungen von 162 Praktizierenden berichtet worden (Minghui.org)
Abbildung 3: insgesamt 162 rechtswidrige Verurteilungen von Falun-Gong-Praktizierenden nach Strafdauer (Minghui.org)
1. 65-Jährige aus Yunnan im Zug festgenommen – nach 20 Hafttagen tot
Yang Jinhui, eine 65-jährige Falun-Gong-Praktizierende aus der Stadt Gejiu, Bezirk Honghe, Provinz Yunnan, wurde am 10. April 2026 um den 10. April 2026 festgenommen, als sie sich auf der Rückreise von einem Familienurlaub im Zug auf der Fahrt mit dem Hochgeschwindigkeitszug nach Mengzi befand. Nach nur zwanzig Tagen Haft erfuhr die Familie am 3. Mai von Yangs Tod. Minghui berichtete über den Fall am 27. Juli 2026.
Yang Jinhui wurde in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Honghe in der Bezirkshauptstadt Mengzi gebracht.
Am 3. Mai wurde Yangs Familie benachrichtigt, dass sie verstorben sei. Als die Angehörigen eilig zum Untersuchungsgefängnis kamen, wurde ihnen mitgeteilt, Yang habe „einen Herzinfarkt erlitten, und die Wiederbelebungsmaßnahmen seien erfolglos geblieben“.
Die Familie bat darum, die Überwachungsvideos sehen zu dürfen. Auf den Aufnahmen, die sie gezeigt bekamen, war zu sehen, wie Yang ihre Wäsche wusch, als sie plötzlich zusammenbrach. Die Familie beantragte eine Autopsie, weitere Einzelheiten sind derzeit nicht bekannt.
Yang war ursprünglich im öffentlichen Dienst tätig. Nachdem sie mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte, lebte sie nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht und profitierte davon sowohl körperlich als auch seelisch. Seit die KPCh jedoch im Juli 1999 mit der Verfolgung von Falun Gong begann, wurde sie wiederholt entführt und zur Gehirnwäsche in sogenannte „Umerziehungslager“ gebracht. Im Juli 2012 wurde sie unrechtmäßig zu drei Jahren Haft verurteilt und im zweiten Frauengefängnis der Provinz Yunnan inhaftiert. Nach ihrer Freilassung am 23. Januar 2015 wurde sie ungerechtfertigt aus dem öffentlichen Dienst entlassen, ihr wurden alle Bezüge und Pensionsansprüche gestrichen, und sie verlor jegliche Existenzgrundlage.
Am 27. Juli 2024 wurde Yang Jinhui erneut von Mitarbeitern des Staatssicherheitsbüros und des Kommitees für Politik und Recht der Stadt Gejiu entführt und dreizehn Tage lang im Gefängnis von Gejiu festgehalten, bevor sie am 8. August freigelassen wurde. Während dieser Zeit drohten ihr die Mitarbeiter vom Büro 610 ausdrücklich: „Sie dürfen keine weiteren Beschwerden oder Einsprüche einreichen; andernfalls werden Sie erneut festgenommen.“
Im April 2026 wurde sie erneut verhaftet. Die Polizei behauptete, „es gab eine Anweisung von oben, und wir haben sie ständig vorsorglich überwacht.“ Zwanzig Tage später starb Yang Jinhui im Gefängnis.
2. 75-Jähriger aus Liaoning stirbt nach jahrzehntelanger Schikane
Wie Minghui.org kürzlich erfahren hat, ist am 12. September 2019 ein 75-jähriger Mann aus der Stadt Fushun, Provinz Liaoning, verstorben, nachdem er aufgrund seines Glaubens an Falun Dafa jahrzehntelang Schikanen und Überwachung ausgesetzt gewesen war.
Nach dem 20. Juli 1999 wurde Geng Xiangwu gesetzwidrig zu drei Jahren Zwangsarbeit im Umerziehungslager Wujiabao verurteilt. Anschließend suchten ihn an sogenannten „sensiblen Tagen“ Polizei, Gemeindevertreter und Vertreter der Straßenpolizei zu Hause auf und drohten ihm: „Du darfst nicht hinausgehen und die wahren Umstände erklären. Wenn du es tust, schicken wir dich zurück ins Arbeitslager.“
Im Mai 2001 verhaftete die örtliche Polizeistation Geng Xiangwu erneut unter dem Vorwand, er habe „die wahren Umstände erklärt und Informationsmaterialien auf der Straße verteilt“. Man brachte ihn zurück ins Umerziehungslager Wujiabao. Dort wurde er gefoltert und entwickelte Symptome wie Herzrhythmusstörungen, einen starken Anstieg von Gallensteinen, eine massive Nierensteinbildung und starke Schmerzen. Er wurde aus dem Arbeitslager freigelassen, weil die Verantwortlichen befürchteten, dass er sterben würde.
Nach seiner Heimkehr wurde Geng Xiangwu von der örtlichen Polizei wiederholt schikaniert. Man drohte ihm, seine staatliche Unterstützung einzubehalten, um seine Bewegungen und die von ihm mitgeführten Gegenstände zu überwachen. Die Polizei installierte zudem hochauflösende Kameras gegenüber seinem Haus, die alle seine Zimmer direkt filmten. Geng Xiangwu wurde obdachlos und war gezwungen, fern von seinem Zuhause umherzuziehen. Am 22. April 2016 wurde er erneut verschleppt und in das Fushun-Gefängnis gebracht, jedoch aufgrund eines nicht bestandenen medizinischen Tests abgewiesen. Die Polizei drohte seinen Kindern: „Passt auf euren Vater auf. Sorgt dafür, dass er nicht wieder über die wahren Umstände aufklärt. Die Regierung erlaubt nicht, Falun Gong zu praktizieren.“
Langfristige Überwachung, Schikanen, Verhaftungen, Folter, Vertreibung und starker psychischer Druck schädigten Geng Xiangwus körperliche und seelische Gesundheit schwer. Er verstarb am 12. September 2019.
3. Wegen ihres Glaubens inhaftiert: 65-Jährige stirbt zwei Tage vor Haftentlassung
Eine 65-jährige Frau aus Kunming in der Provinz Yunnan starb am 9. September 2025 – nur zwei Tage vor dem Ende ihrer sechsjährigen und viermonatigen Haftstrafe, zu der sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt worden war. Das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan verweigerte jegliche Auskunft über die Umstände des Todes von Pu Baoyu.
Einer Quelle zufolge wurden Pu im Gefängnis gegen ihren Willen unbekannte Medikamente injiziert. Diese Methode wird häufig bei inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden angewendet, die sich weigern, ihrem Glauben abzuschwören.
Pu Baoyu wurde von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) wiederholt verfolgt, weil sie an ihrem Glauben an Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht festhielt. Ihr Mann konnte dem Druck schließlich nicht mehr standhalten und ließ sich von ihr scheiden. Zusammen mit ihrer Tochter musste sie mit einer geringen monatlichen Rente von etwas mehr als 1.000 Yuan auskommen. Zeitweise war sie sogar obdachlos. Insgesamt wurde sie dreimal rechtswidrig verurteilt und verbrachte zwölf Jahre und vier Monate zu Unrecht im Gefängnis.
Am 2. August 2005 wurde Pu Baoyu von Beamten des Polizeipräsidiums Guandu festgenommen und ihre Wohnung durchsucht. Am 13. August 2007 verurteilte das Mittlere Volksgericht Kunming sie rechtswidrig zu drei Jahren Haft. Nach ihrer Überstellung in das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan wurde Pu 42 Tage lang in Einzelhaft gehalten. Jegliche Körperpflege wurde ihr untersagt. Sie durfte weder baden noch ihre Kleidung wechseln oder sich die Haare kämmen. Den ganzen Tag musste sie regungslos auf einem kleinen Hocker sitzen, wodurch sich an ihrem Gesäß offene Wunden bildeten. Außerdem durfte sie nur viermal die Toilette benutzen. Am 1. Februar 2008 wurde Pu Baoyu freigelassen und kehrte nach Hause zurück.
Am 4. Mai 2012, um Mitternacht, wurde Pu Baoyu von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Guandu festgenommen. Das Mittlere Volksgericht Kunming verurteilte sie erneut rechtswidrig zu drei Jahren Haft.
Am 12. Mai 2019 wurde Pu Baoyu erneut heimlich von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Guandu (später in Politische Sicherheitsabteilung umbenannt) festgenommen. Anschließend wurde sie ohne Wissen ihrer Familie zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Nach ihrer Überstellung in das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan war Pu über lange Zeit strengen Schikanen und Misshandlungen durch die Wärter ausgesetzt. Ihre rechtswidrige Haft sollte am 11. September 2025 enden. Am Morgen des 9. September 2025 stellten ihre Zellengenossinnen fest, dass sie nicht mehr atmete. Der genaue Todeszeitpunkt ist unbekannt.
4. Sun Shuhua sechs Monate nach Haftentlassung tot
Eine Frau aus dem Kreis Ji in Tianjin litt unter gesundheitlichen Problemen, nachdem sie aufgrund ihres Glaubens an Falun Gong in ein Arbeitslager und später in ein Gefängnis gesperrt worden war. Sie starb am 6. Juli 2026 – nur sechs Monate nach ihrer Haftentlassung – an einem Schlaganfall. Sie wurde 61 Jahre alt.
Sun Shuhua, geboren am 20. November 1966, war nicht das einzige Mitglied ihrer Familie, das im Zuge Verfolgung von Falun Gong ihr Leben verlor. Ihre ältere Schwester, Sun Shuzhen, verstarb am 28. Mai 2023, nachdem sie rechtswidrig zu zwei Gefängnisstrafen verurteilt worden war.
Auch die Eltern der Schwestern waren betroffen. Nach der Gefängnisstrafe von Sun Shuzhen war ihr Vater so sehr erschüttert, dass er 2012 verstarb. Ihre Mutter erlitt einen psychischen Zusammenbruch und starb kurz darauf.
Sun Shuhua begann Ende 1998 mit Falun Dafa. Nach ihrer Schilderung verschwanden langjährige Augenbeschwerden, Beschwerden im Unterleib, an der Halswirbelsäule und im Rücken sowie weitere Erkrankungen. Ihr Familienleben wurde harmonischer.
Sun Shuhua wurde am 13. April 2009 festgenommen und für ein Jahr und zwei Monate in ein Arbeitslager gebracht. Im Frauenarbeitslager Tianjin wurde sie brutal gefoltert und zur Zwangsarbeit gezwungen. Wann immer ihr Mann sie besuchte, forderten die Wärter ihn auf, die beiden kleinen Kinder des Paares mitzubringen. Auf diese Weise sollte Sun unter Druck gesetzt werden, ihrem Glauben abzuschwören. Die Kinder litten während der langen Fahrt unter Reisekrankheit und weinten ununterbrochen, nachdem sie ihre Mutter hinter Gittern gesehen hatten. Suns Mann machte sie für die Nöte verantwortlich, die die Familie durchlebte und forderte mehrfach die Scheidung.
Die örtliche Polizei schikanierte Sun weiterhin in ihrer Wohnung. Etwa ein Jahr nach ihrer Heimkehr drangen rund sieben Polizeibeamte vom Büro 610 in Tianjin sowie den Polizeistationen Sangzi und Houjiaying ein, um nach einem Computer zu suchen. Sie behaupteten, Sun habe diesen genutzt, um Artikel über ihre Verfolgung zu verfassen und an Minghui.org zu übermitteln. Ihre Schwiegereltern, die mit ihr zusammenlebten, waren derart traumatisiert, dass sie am ganzen Körper zitterten und kein Wort herausbrachten.
Eine Polizistin bedrohte Sun und forderte sie auf, keine Artikel mehr an Minghui.org zu senden, da man sonst erneut gegen sie vorgehen würde. Am nächsten Tag kehrten zwei weitere Beamte zurück und schikanierten sie erneut. Kurz darauf erschienen drei Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (zwei Männer und eine Frau) und versuchten, Sun dazu zu bewegen, ihrem Glauben abzuschwören. Im Jahr 2014 drangen vier Beamte in ihre Wohnung ein und durchsuchten diese, ohne sich auszuweisen oder einen Durchsuchungsbefehl vorzulegen. Ihre Schwiegermutter zitterte erneut vor Angst.
Sun wurde am 19. Juli 2024 erneut festgenommen und später zu anderthalb Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro) verurteilt. Nach ihrer Freilassung im Januar 2026 litt Sun dauerhaft unter extrem hohem Blutdruck. Sechs Monate später erlitt sie eine Hirnblutung und verstarb.
Ein 59-jähriger Mann aus der Stadt Fuxin, Provinz Liaoning, starb am 19. Juli 2026, neun Jahre nachdem ihm während einer 3,5-jährigen Haftstrafe wegen seines Glaubens an Falun Dafa eine das Zentralnervensystem schädigenden Substanz verabreicht worden war.
Eine Untersuchung am Ersten Krankenhaus der Medizinischen Universität Shenyang ergab die Diagnose einer toxisch-metabolischen Enzephalopathie und einen positiven Barbituratbefund.
Gao Yumin war ein ehemaliger Beamter der Polizeibehörde der Stadt Fuxin. Durch seine Kontakte mit Falun-Dafa-Praktizierenden in Polizeigewahrsam war er von deren Freundlichkeit berührt und stellte fest, dass sie keineswegs so waren, wie in der verleumderischen Propaganda des Kommunistischen Regimes dargestellt. Schließlich begann auch er, Falun Dafa zu praktizieren, und gab anschließend innerhalb kurzer Zeit das Rauchen, Trinken und Glücksspiel auf. Außerdem wandelte er sich zu einem fürsorglichen Ehemann für seine psychisch kranke Frau.
Am 6. November 2013 wurde Gao wegen der Verteilung von Informationsmaterialien über Falun Dafa verhaftet. Als er aus Protest in den Hungerstreik trat, wurde er geschlagen und einer Zwangsernährung unterzogen. Er wurde extrem schwach und zwei Monate später gegen Kaution freigelassen.
Nach seiner Freilassung wurde er von Angehörigen hinausgetragen, erholte sich nach eigenen Angaben innerhalb eines Monats und blieb wegen seiner über achtzigjährigen Mutter, seiner Frau und seines bürgenden Bruders zu Hause.
Am 21. Februar 2014 wurde Gao erneut verhaftet und am 14. März 2014 vom Bezirksgericht Zhangwu zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Nachdem er Berufung eingelegt hatte, wurde die Verurteilung auf 3,5 Jahre verkürzt. Am 7. November 2014 lieferte man ihn in das Erste Gefängnis von Shenyang ein. Zu diesem Zeitpunkt war er nach einem über 20-tägigen Hungerstreik extrem geschwächt. Das Gefängnis nahm ihn dennoch auf, obwohl man bei der obligatorischen medizinischen Untersuchung Nierenversagen, Leberschäden, Herzerkrankungen, Sehstörungen und weitere Beschwerden festgestellt hatte.
Die Gefängniswärter verprügelten ihn oft und schlugen ihm mit Schuhsohlen ins Gesicht. Wenn er die Falun-Dafa-Übungen praktizierte, traktierten sie seine Beine mit Elektrostäben. Aus Protest trat er in Hungerstreik, wurde dann jedoch zwangsernährt. Ein Zeuge berichtete, er habe gesehen, wie Gao einmal nicht mehr stehen konnte und kriechen musste. Andere Insassen gaben an, man habe ihn einmal ins Krankenhaus Shenyang 739 gebracht, wo bei ihm schwere Magen-Darm-Verwachsungen diagnostiziert wurden.
Zwei Monate vor Ablauf seiner Haftzeit spritzten die Wärter Gao eine hohe Dosis Barbital (ein Mittel zur Dämpfung des zentralen Nervensystems). Sie sperrten ihn in Einzelhaft und verprügelten ihn.
Gao litt unter starken Nebenwirkungen der toxischen Substanz. Sein Blick war leer, sein Körper wurde steif und er konnte seine Gliedmaßen nicht strecken. Aus mehreren Venen sickerte Blut. Er war nicht in der Lage zu essen und war verwirrt. Außerdem hatte er dunklen Stuhlgang.
Als seine Familie eine Woche nach der Injektion endlich über seinen Zustand informiert wurde, war sie schockiert, ihn in einem vegetativ-ähnlichen Zustand vorzufinden. Die Wärter des Ersten Gefängnisses von Shenyang behaupteten jedoch, dieser Zustand sei erst nach seinem Hungerstreik aufgetreten. Gaos Familie reichte daraufhin eine Urinprobe beim Institut für Arzneimittelkontrolle und -prüfung der Provinz Liaoning ein. Die Ergebnisse wiesen eine hohe Konzentration Barbital in seinem Körper nach.
Die Gefängnisleitung versprach, Gao vorzeitig freizulassen, falls seine Familie bereit sei, auf ihr gesetzliches Recht auf Rechtsdurchsetzung zu verzichten. Die Familie lehnte dies entschieden ab und verlangte, dass Gao medizinisch versorgt werde. Schließlich wurde er ins Zentralkrankenhaus von Fuxin gebracht und wurde dort unter strenger polizeilicher Bewachung gestellt und nach einem halben Monat nach Hause gebracht.
Die Gefängnisverwaltung wollte die Angelegenheit außergerichtlich erledigen und die Familie dazu bewegen, Gao mitzunehmen. Diese lehnte ab: „Wir sind aufrecht hereingekommen; heute nehmen wir ihn nicht mit.“ Schließlich wurde einer stationären Behandlung mit Blutaustausch zugestimmt. Die Familie blieb an seiner Seite.
Die Gefängnisleitung sprach seiner Familie eine Entschädigung zu, aber das Komitee für Politik und Recht der Provinz Liaoning sowie das Büro 610 machten dies zunichte. Yu Yang und Wang Qiubo des Komitees für Politik und Recht in Fuxin erklärten: „Wir können keine Entschädigung anbieten, da dies als Schuldeingeständnis gewertet würde.“
Gao litt auch nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin unter den toxischen Auswirkungen der Injektion. Er war auf die Zufuhr von flüssiger Nahrung angewiesen, um am Leben zu bleiben. Seine Familie stellte Pflegekräfte ein, die sich rund um die Uhr um ihn kümmerten. Sein Arbeitgeber hatte ihn entlassen und seine Familie hatte große Schwierigkeiten, für die Kosten seiner Langzeitpflege aufzukommen. Seine geistigen Fähigkeiten entsprachen denen eines Dreijährigen.
Beamte des Komitees für Politik und Recht und des Büros 610 überwachten seine Familie genau und drohten ihr, Gaos Qualen nicht in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Gao starb am 19. Juli 2026.
6. Nach jahrelanger Verfolgung: Ehemaliger Polizeibeamter stirbt mit 58 Jahren
Wang Xiaoming, ein 58-jähriger Mann aus dem Kreis Xinbin in der Provinz Liaoning verstarb am 15. Juni 2026, nachdem er jahrelange Verfolgung aufgrund seines Glaubens an Falun Gong erlitten hatte. Laut Meldung vom 24. August 2026 arbeitete Wang Xiaoming 30 Jahre lang bei der Polizei im Kreis Xinbin der Stadt Fushun.
Wang Xiaoming schrieb Falun Dafa zu, seine Gesundheit wiederhergestellt und ihn zu einem aufgeschlosseneren und optimistischeren Menschen gemacht zu haben. Während seiner Dienstzeit auf der Polizeiwache Yongling war er als fairer und gerechter Beamter bekannt. Ein Bürger sagte zum Leiter der Polizeiwache: „Wenn Sie alle wie Wang Xiaoming arbeiten und sich nach Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht richten würden, müsste ich mich nicht bei Ihnen beschweren.“
Später wurde Wang auf eine Polizeiwache versetzt, die für eine örtliche Touristenattraktion zuständig war. Während seine Kollegen ihren Familien kostenlosen Zutritt gewährten, kaufte er für seine Angehörigen stets Eintrittskarten. Da es keine Regelung gab, die Familienangehörigen freien Eintritt gewährte, wollte er seine Position nicht zu seinem persönlichen Vorteil nutzen.
Nach seiner Rückkehr zur Polizeiwache Yongling zeichnete sich Wang weiterhin durch hervorragende Leistungen aus. Im Frühjahr 1999 nahm er für die Polizeibehörde Xinbin erfolgreich an einem städtischen Wettbewerb teil. Später erzielte er das beste Ergebnis bei einer polizeilichen Qualifikationsprüfung in der Stadt Fushun, zu deren Zuständigkeitsbereich der Kreis Xinbin gehört.
Nachdem die Kommunistische Partei Chinas im Juli 1999 mit der Verfolgung von Falun Dafa begonnen hatte, hielt Wang an seinem Glauben fest und geriet ins Visier der Behörden. Er wurde erstmals im September 2001 festgenommen und zu einer Haftstrafe von unbekannter Dauer im Arbeitslager Wanjiabuzi in der Stadt Fushun verurteilt.Im September 2001 wurde er rechtswidrig festgenommen und in das Zwangsarbeitslager Fushun gebracht. Aus Protest trat er in den Hungerstreik.
Nach jeder Zwangsernährung zuckte Wang am ganzen Körper; besonders heftig war dies am neunten Tag der Prozedur. Wu schlug ihm ins Gesicht, beschimpfte ihn und brüllte: „Ich komme aus der Hölle und bin hier, um dich zu unterwerfen!“
Dann zog Wu seine Lederschuhe aus und schlug damit auf das Gesicht von Wang ein. Er goss Wang Tee über den Kopf. In jener Nacht fiel Wang ins Koma und wurde eilig in ein Krankenhaus gebracht.
Am 13. Mai 2002 befand sich Wang auf der Polizeiwache Yongling bei der Arbeit, als plötzlich mehrere Beamte der Polizeibehörde der Stadt Fushun auftauchten und ihn verprügelten. Er trug Verletzungen am ganzen Körper davon.
Beamte vom Büro 610 forderten Wang auf, Falun Gong abzuschwören. Er weigerte sich und wurde zu zwei Jahren Zwangsarbeit im Arbeitslager Wujiabuzi verurteilt.Er wurde zu zwei Jahren Zwangsarbeit im Arbeitslager Wujiabaozi gebracht. Dort wurde er in einer kleinen Isolationszelle schwer misshandelt.
Nach seiner Entlassung aus dem Arbeitslager nahm Wang seine Arbeit wieder auf.
Ab 2009 versuchte die Disziplinarkommission des Polizeipräsidiums Xinbin wiederholt, Wang Xiaoming zu entlassen. Sie beschlagnahmte sogar seine E-Books und leitete seine Personalakte an die Personalabteilung weiter, doch alle Versuche scheiterten. Am 31. Juli 2021 wurde Wang Xiaoming vom Polizeipräsidium Xinbin unrechtmäßig entlassen. Er reichte unter seinem richtigen Namen Beschwerden und Einsprüche bei verschiedenen Behörden auf allen Ebenen ein und wies darauf hin, dass die Ausübung von Falun Gong legal sei. Seine Petitionen betrafen mehrere Behörden auf Kreis-, Stadt-, Provinz- und sogar Zentralebene. Am 15. Juni 2026 starb Wang Xiaoming.
7. 63-Jährige wegen ihres Glaubens im Gefängnis zu Tode gefoltert
Im Mai 2026 wurde eine Frau aus der Stadt Jiamusi, Provinz Heilongjiang, im Frauengefängnis derselben Provinz zu Tode gefoltert, weil sie an ihrem Glauben an Falun Dafa festhielt. Sie war 63 Jahre alt.
Lyu Yinghua war wegen Mordes zu einer Todesstrafe mit Aufschub verurteilt worden. Später wurde die Strafe in eine lebenslange Gefängnisstrafe umgewandelt. Während ihrer Haft in der Haftanstalt des Landkreises Tangyuan im Januar 2001 machte jemand sie mit Falun Dafa bekannt. Daraufhin begann sie zu praktizieren. Nach ihrer Verlegung in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang im August 2002 hielt sie ihren Glauben aufrecht und wurde deshalb gefoltert. Im Gegensatz zu anderen Insassinnen mit lebenslangen Haftstrafen weigerte sich die Gefängnisleitung, ihre Haftstrafe zu verkürzen.
In den Jahren 2001 bis 2013 wurde Lyu 18-mal in Isolationshaft gesperrt. Nachdem sie schwere Verletzungen am Bein erlitten hatte, wurde die Einzelhaft aufgehoben. Die Verletzungen führten zu einer dauerhaften Behinderung, woraufhin man sie in die Krankenstation verlegte.
Die Behörden wiesen Lyus Tochter an, einen Brief an sie schreiben, um sie dazu zu bringen, Falun Dafa abzuschwören. Als Lyu sich weigerte, besuchte ihre Tochter sie nie wieder.
Am 11. August 2003 wurde Lyu in Isolationshaft gesperrt. Wärter Zhang Chunhua trat ihr gegen den Kopf, fesselte sie und klebte ihr den Mund zu. Wärter Wang Yali befahl den Insassinnen, Lyu Fußfesseln anzulegen. Sie musste mit gekrümmten Rücken auf dem kalten Betonboden sitzen. Als es kälter wurde, schalteten die Wärter nicht nur nicht die Heizung ein, sondern öffneten zusätzlich das Fenster. Infolgedessen bekam Lyu Frostbeulen an den Füßen.
Anfang 2004 zerrten die Wärter Zhang und Zheng Jie die Praktizierende am Hals in die Werkstatt, wo sie schwere Arbeit verrichten musste. Lyu konnte kaum atmen und an ihrem Hals traten tiefe Blutergüsse auf, die mehrere Tage lang sichtbar blieben. Außerdem legten die Wärter ihr Handschellen an und zwangen sie, einen Monat lang nur mit einer dünnen Hose bekleidet auf dem Betonboden zu sitzen.
Am 8. März 2004 hängten die Wärter sie an den Handgelenken auf, wobei ihre Füße den Boden nicht berührten. Nach einer Stunde dieser Folter war sie am ganzen Körper schweißgebadet und zitterte. Ihre Handgelenke waren schwer verletzt, ihre Hände blieben über drei Monate lang geschwollen.
Am 25. März 2004 fesselten die Wärter Zheng und Zhang ihr die Hände hinter den Rücken und hängten sie an den Handgelenken auf. Ihre Hände verfärbten sich dunkel. Am Abend brachten sie sie in die Einzelzelle. Dort wurde sie mit Handschellen an das Bett gefesselt. Aufgrund der niedrigen Temperatur erlitt Lyu einen Herzinfarkt und konnte sich nicht mehr bewegen. Dennoch nahm Wärter Wang ihr die Hose weg und ließ das Fenster offen.
Während ihrer fünf Monate in Einzelhaft trat Lyu in einen zweimonatigen Hungerstreik. Sie war unterernährt, abgemagert und arbeitsunfähig. Die ganze Zeit über war sie mit Handschellen an das Bett gefesselt, die ihr nicht einmal abgenommen wurden, wenn sie auf die Toilette musste. Sie fühlte sich dem Tode nahe.
Nachdem sie wieder in eine normale Zelle verlegt worden war, entfernten die Wärter die Matratze von ihrem Bett und zwangen sie, auf der blanken Holzplatte zu schlafen. Einige Mitinsassinnen teilten die Bettdecke mit ihr, damit sie diese als Unterlage nutzen konnte. Sie war so schwach, dass sie nicht einmal eine Thermoskanne mit Wasser heben konnte. Nur zwei Monate später wurde sie erneut in Einzelhaft gesperrt, weil sie die Falun-Dafa-Übungen praktiziert hatte.
Wärter Zheng zwang Lyu, in der Hocke zu verharren, hängte sie an den Handgelenken auf, schlug ihr ins Gesicht und trat ihr gegen den Kopf. Außerdem wurde ihr elf Tage lang der Mund zugeklebt.
Im März 2005 hängten die Wärter sie erneut zwei Stunden lang auf. Ihre Hände färbten sich dunkelviolett. Anschließend wurde sie wieder in Einzelhaft gesperrt und von 6 Uhr bis 22 Uhr mit Handschellen an einem im Boden verankerten Ring gefesselt. Aus Protest trat Lyu in den Hungerstreik und hatte Schmerzen am ganzen Körper. Sie konnte 13 Tage lang nicht schlafen. Die Wärter verabreichten ihr insgesamt 30 Infusionen, um sie am Leben zu erhalten. Als sie fünf Monate später aus der Isolationszelle getragen wurde, war ihr Gewicht von 68 Kilogramm auf 45 Kilogramm gesunken.
Im Januar 2006 wurde Lyu an eine Heizung gefesselt und erlitt weitere Verletzungen an den Armen.
Im selben Jahr wurde Lyu in einen Raum auf der Nordseite verlegt. Insassinnen wurden damit beauftragt, sie rund um die Uhr zu bewachen. Sie durfte den Raum sechs Jahre lang nicht verlassen.
Am 14. und 15. Februar 2011 durchsuchten die Wärter unter Leitung des Gefängnisdirektors Bao Rui und weiterer Verantwortlicher einige Abteilungen, beschlagnahmten Wecker zum Aussenden aufrichtiger Gedanken und Schriften des Begründers von Falun Gong. Im März sollte die Verfolgung verstärkt werden.
Wärterin Wang ersetzte die mit der Überwachung von Lyu betraute Insassin durch Gao Yanping, die dafür berüchtigt war, Falun-Dafa-Praktizierende zu foltern. Lyu magerte innerhalb kurzer Zeit stark ab und erlitt mehrere Herzinfarkte.
Als die Wärter ihr handgeschriebenes Exemplar des Zhuan Falun beschlagnahmten, erlitt sie einen weiteren Herzinfarkt. Trotz ihres gesundheitlichen Zustandes trugen die Wärter sie die Treppe hinunter und ließen sie in einem Bereich mit kalter Zugluft sitzen. Stunden später brachten sie sie ins Gefängniskrankenhaus. Der stellvertretende Abteilungsleiter Dong Yan deutete dem Gefängnisarzt an, dass sie gar nicht krank sei, und ließ sie wieder zurückbringen.
Am Abend des 6. Januar 2013 zwangen die Wärter Li Han und Qu Jialiang Lyu, an einem Appell teilzunehmen, obwohl sie hohen Blutdruck und starke Kopfschmerzen hatte. Außerdem musste sie vor einem Fenster stehen. Als sie nicht mehr stehen konnte, hockte sie sich hin. Daraufhin schlug Wärter Qu mehrfach auf sie ein und beschimpfte sie.
Aus Angst, Qu könnte Lyu zu Tode prügeln, versuchten zwei Insassinnen, ihn aufzuhalten. Daraufhin trat Qu mit seinen schweren Stiefeln auf sie ein. Er hörte erst auf, als sie das Bewusstsein verlor. Währenddessen stand Wärterin Wang Yonghui daneben und sah mit einem spöttischen Grinsen zu. Sie befahl, die Tür der Gruppe 9 zu schließen. Zwölf Insassinnen der gegenüberliegenden Gruppe 13 protestierten lautstark.
Lyu erlitt einen weiteren Herzinfarkt und wurde zur Wiederbelebung ins Krankenhaus gebracht.
8. 79-Jähriger stirbt infolge von Folter in einer Haftanstalt
Yao Xingqi, ein 79-jähriger Mann aus der Stadt Qiqihar in der Provinz Heilongjiang fiel ins Koma, nachdem er wegen des Praktizierens von Falun Gong in Haft gefoltert worden war. Er wurde am 29. Mai 2026 nach Hause gebracht und starb am 24. Juni 2026.
Yao, ein pensionierter Mitarbeiter eines Schwermaschinenbauunternehmens, suchte am 11. Mai 2026 die Polizeiwache Beixing auf, um die Rückgabe seiner Falun-Gong-Bücher zu verlangen. Die Polizei verweigerte die Rückgabe und nahm ihn erneut fest und brachte ihn in die erste Haftanstalt der Stadt Qiqihar.
Am 21. Mai fiel Yao infolge der Folter in der Haftanstalt ins Koma und wurde zur Wiederbelebung in ein Krankenhaus gebracht. Danach blieb er stark geschwächt. Am 29. Mai entließ ihn die Polizei nach Hause. Am 24. Juni verstarb er.
Seit die Kommunistische Partei Chinas 1999 die Verfolgung von Falun Gong anordnete, wurde Yao aufgrund seines Glauben wiederholt ins Visier der Behörden genommen. Am 2. April 2010 wurde er festgenommen, nachdem ein Mädchen ihn bei der Polizei angezeigt hatte, weil er mit ihr über Falun Gong gesprochen hatte. Er musste die Nacht auf der Polizeiwache Hongan verbringen. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung und erpresste 5.000 Yuan von ihm, bevor sie ihn wieder freiließ.
Am 28. Februar 2011 wurde Yao erneut festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Anschließend hielt ihn die Polizei zunächst in der Haftanstalt des Bezirks Fu und später in der Ersten Haftanstalt von Qiqihar fest. Ma Minghui, der stellvertretende Leiter der Polizeiwache Beixing, erklärte, dass Yaos Verurteilung bereits feststehe. Dennoch suchte er nach belastendem Material gegen ihn. Yao wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und im Gefängnis Tailai inhaftiert.
Im April 2020 suchte der Polizeibeamte Lu Cheng von der Polizeiwache Beixing Yao dreimal auf und versuchte, ihn dazu zu bringen, Falun Gong aufzugeben. Yao weigerte sich.
Am 10. Mai 2025 nahmen Beamte der Polizeiwache Beixing Yao erneut fest. Auch seine Frau, die selbst kein Falun Gong praktiziert, wurde zur Polizeiwache gebracht. Die Polizei erpresste 2.000 Yuan von dem Ehepaar und ließ beide noch am selben Abend gegen 22 Uhr frei.
1. Fünf Falun-Gong-Praktizierende in der Stadt Tianshui (Provinz Gansu) rechtswidrig verurteilt
Einem Minghui-Bericht aus der Provinz Gansu vom 19. Juli 2026 zufolge wurden fünf Falun-Gong-Praktizierende vom Bezirksgericht Qinzhou in der Stadt Tianshui rechtswidrig verurteilt. Dabei handelt es sich um Liu Qiye, Ma Xiaojuan, Wang Shilie und Yang Tanguo sowie der Ehemann von Liu Qiye (der kein Falun Gong praktiziert). Sie waren zuvor verschleppt und anderthalb Jahre lang in Haft gehalten worden. Zudem wurden die fünf um Geldstrafen erpresst. Die Urteile sind wie folgt:
· Liu Qiye: 3 Jahre und 2 Monate· Ma Xiaojuan: 1 Jahr und 8 Monate· Wang Shilie: 2 Jahre· Yang Tanguo: 2 Jahre· Ehemann von Liu Qiye: 1 Jahr und 6 Monate (er praktiziert kein Falun Gong)
Am Nachmittag des 23. Dezember 2024 drangen Beamte der Staatssicherheit des Bezirks Qinzhou, die der Polizeibehörde Tianshui untersteht, in die Wohnung von Liu Qiye ein. Sie durchsuchten die Räume, beschlagnahmten persönliche Gegenstände und nahmen Liu und ihren Ehemann fest. Noch im selben Monat wurden auch die Falun-Gong-Praktizierenden Ma Xiaojuan, Wang Shilie und Yang Tanguo aus dem Bezirk Qinzhou von Beamten der Staatssicherheit festgenommen. Bei der Durchsuchung von Wangs Wohnung beschlagnahmte die Polizei Computer, Mobiltelefone, Falun-Dafa-Bücher und weitere Gegenstände. Aus Yangs Wohnung nahm sie Computer, Falun-Dafa-Bücher und andere persönliche Gegenstände mit.
Alle fünf – Liu Qiye, ihr Ehemann, Ma Xiaojuan, Wang Shilie und Yang Tanguo – wurden anschließend rechtswidrig in der Haftanstalt des Bezirks Qinzhou festgehalten. Ihren Angehörigen wurden Besuche durchgehend verweigert. Da die Beweislage unzureichend war, gab die Staatsanwaltschaft des Bezirks Qinzhou die Ermittlungsakten zweimal zurück. Die Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Qinzhou reichte jedoch wiederholt ergänzende Unterlagen ein, um eine Verurteilung zu erreichen.
2. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in Dalian wirken zusammen, Yu Chunxiang zu Unrecht zu vier Jahren Haft verurteilt
Minghui berichtete am 26. Juli 2026, dass die 65-jährige Falun-Gong-Praktizierende Yu Chunxiang aus Dalian am 4. März 2026 von Beamten der Staatssicherheitsabteilung Xigang und der Polizeiwache Beijing-Straße in ihrer Wohnung festgenommen wurde. Die Beamten durchsuchten ihre Wohnung. Anschließend erhob die Staatsanwaltschaft Ganjingzi Anklage gegen sie. Am 23. Juli verurteilte das Bezirksgericht Ganjingzi sie rechtswidrig zu vier Jahren Haft.
Es war bereits das zweite Mal, dass Yu Chunxiang wegen ihres Glaubens zu Unrecht verurteilt wurde.
Yu Chunxiang wird als freundliche und fürsorgliche Frau beschrieben, die sich liebevoll um ihre Familie kümmert und ihren Nachbarn gegenüber hilfsbereit ist. Früher litt sie an einer schweren rheumatischen Erkrankung, die nach einer Entbindung aufgetreten war. Selbst im Sommer musste sie Türen und Fenster geschlossen halten und warme Wollkleidung tragen, da sie keinen Luftzug vertrug. Die Schmerzen waren oft so stark, dass sie weinte. Nachdem sie begonnen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, verschwand die langjährige Erkrankung vollständig. Seit Beginn der Verfolgung durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) im Jahr 1999 wurde sie wegen ihres Glaubens wiederholt festgenommen, rechtswidrig verurteilt und inhaftiert.
Staatsanwalt Hu Tongjun von der Staatsanwaltschaft Xigang verweigerte ihrem Sohn, der sie als Familienangehöriger verteidigte, die Einsicht in die Ermittlungsakten. Die Polizeibehörde Xigang führte Yu in der Haftanstalt als „geheimhaltungsbedürftigen Fall“ und schränkte auch die Besuche von Anwälten ein. Ihre Angehörigen versuchten wiederholt, die Staatssicherheitsabteilung Xigang telefonisch zu erreichen. Zunächst wurden sie vertröstet, später nahm über längere Zeit niemand mehr ihre Anrufe entgegen.
Am 12. Mai 2026 erhob die Staatsanwaltschaft Ganjingzi Anklage gegen Yu beim Bezirksgericht Ganjingzi. Zuständige Richterin war Duan Li. Am 22. Mai suchte Yus Sohn das Gericht auf, um seine Vollmacht als Verteidiger einzureichen. Ein Gerichtsmitarbeiter verlangte von ihm zwei Bescheinigungen: ein Führungszeugnis und eine „Bescheinigung über die uneingeschränkte persönliche Freiheit“. Diese sollte er beim Verwaltungsservicezentrum beziehungsweise bei der Polizeiwache seines Geburtsortes beantragen und bis zum 27. Mai beim Gericht einreichen. Da der 22. Mai ein Freitag war, blieben ihm dafür nur drei Arbeitstage. Am nächsten Arbeitstag fuhr er trotz starken Regens an seinen Geburtsort. Im Verwaltungsservicezentrum war das Führungszeugnis bekannt, doch niemand konnte ihm sagen, was mit der zweiten Bescheinigung gemeint war. Man verwies ihn an die örtliche Polizeiwache.
Dort erhielt Yus Sohn das Führungszeugnis. Auch die Polizeibeamten wussten jedoch nicht, was die zweite Bescheinigung sein sollte, und rieten ihm, beim Gericht nachzufragen. Noch von der Polizeiwache aus rief er Richterin Duan Li an und bat um eine Erklärung. Sie fuhr ihn an: „Besorgen Sie die Bescheinigung, wenn Sie wissen, worum es geht. Wenn Sie absolut keine Ahnung haben, dann vergessen Sie die Sache!“ Anschließend legte sie auf. Yus Sohn versuchte, Verständnis für ihre hohe Arbeitsbelastung aufzubringen, und rief noch viermal in ruhigem Ton an. Doch die Richterin reagierte jedes Mal aufgebracht, schrie ihn an und legte auf.
Ein Polizeibeamter, der das Gespräch mitgehört hatte, war über das Verhalten der Richterin erstaunt. Er bemerkte, hätte er nicht gewusst, dass sie Richterin sei, hätte er sie für ein Mitglied der Mafia gehalten.
Schließlich erreichte Yus Sohn einen Mitarbeiter der Richterin. Dieser erklärte ihm, dass auf dem Führungszeugnis lediglich die Unterschrift des ausstellenden Polizeibeamten erforderlich sei.
Am 4. Juni erhielt Yus Sohn die Mitteilung, dass die Verhandlung gegen seine Mutter für den 10. Juni um 10 Uhr in Gerichtssaal Nr. 3 angesetzt worden war. Er hatte Richterin Duan Li mehrfach Anträge auf Akteneinsicht vorgelegt. Sie lehnte diese jedoch ab oder verweigerte deren Annahme. Dabei behauptete sie, er verfolge mit der Akteneinsicht „unlautere Absichten“. Damit behinderte sie seine Möglichkeiten, seine Mutter angemessen zu verteidigen.
Am Verhandlungstag wollten Verwandte und Freunde von Yu Chunxiang als Zuschauer an der Verhandlung teilnehmen. Die Justizbeamten verweigerten ihnen jedoch den Zutritt. Sie erklärten, dafür sei eine vorherige Genehmigung der zuständigen Richterin erforderlich. In diesem Fall seien Zuschauer allerdings grundsätzlich nicht zugelassen, sodass auch ein Antrag zwecklos wäre. Auf die Frage der Angehörigen nach dem Grund antworteten die Beamten: „Seit wann werden solche Fälle [gegen Falun-Gong-Praktizierende] öffentlich verhandelt?“
Vor Gericht plädierte Yus Sohn auf nicht schuldig und legte rechtliche Argumente gegen die Vorwürfe von Polizei und Staatsanwaltschaft vor. Staatsanwalt Hu Tongjun versuchte wiederholt, Yus zeitweise eingeschränktes Hörvermögen auszunutzen, um ihr persönliche Fragen zu stellen, die mit dem Verfahren nichts zu tun hatten. Auch Yu selbst plädierte auf nicht schuldig.
Während der gesamten Verhandlung wurden weder die angeblichen Urkunden und Sachbeweise noch die Zeugenaussagen vorgelegt. Auch Herkunft, Echtheit, Relevanz und Rechtmäßigkeit der Beweismittel wurden nicht vor Gericht geprüft. Wesentliche Fragen zum Sachverhalt blieben damit ungeklärt. Eine ausreichende Tatsachen- und Rechtsgrundlage für die Anklage war nicht erkennbar. Während der Verhandlung tauschten Richterin Duan Li und Staatsanwalt Hu Tongjun wiederholt Blicke aus.
Der Verteidiger erklärte, die Zeugenaussagen beruhten lediglich auf subjektiven Vermutungen und seien nicht durch objektive Beweise gestützt. Die Aussagen der vier Zeugen hätten keinen unmittelbaren Bezug zu den wesentlichen Merkmalen der vorgeworfenen Straftat. Sie könnten daher nicht belegen, dass Yu die ihr vorgeworfene Tat begangen habe. Eine Verurteilung auf dieser Grundlage würde auf einer fehlerhaften Beweiswürdigung und unzureichenden Feststellung des Sachverhalts beruhen.
Weiter führte der Verteidiger aus, dass die Staatsanwaltschaft trotz unzureichender Beweise und ungeklärter Tatsachen die Festnahme genehmigt und Anklage erhoben habe. Sie habe nicht geprüft, ob die Beweise andere Erklärungen ausschlössen, und bestehende Zweifel nicht ausgeräumt. Dies stelle eine fehlerhafte Amtsausübung dar und könne gegen Verfahrensvorschriften verstoßen. Rechtswidrig erlangte Beweise sowie Beweismittel zweifelhafter Herkunft müssten nach den geltenden Vorschriften ausgeschlossen werden und dürften nicht Grundlage eines Urteils sein. Während der Ausführungen des Verteidigers zur Beweisprüfung unterbrach Richterin Duan Li ihn und beendete die Verhandlung.
Am 23. Juli verurteilte Richterin Duan Li vom Bezirksgericht Ganjingzi Yu Chunxiang zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan.
3. 64-jährige Falun-Gong-Praktizierende aus Qingdao rechtswidrig zu vier Jahren Haft verurteilt
Minghui berichtete am 18. August 2026, dass die 64-jährige Falun-Gong-Praktizierende Meng Huiling aus dem Bezirk Huangdao in Qingdao am Abend des 12. Januar 2026 von Beamten der Polizeiwache Xuejiadao festgenommen wurde. Die Polizei durchsuchte auch ihre Wohnung. Anschließend wurde sie in der Zweiten Haftanstalt von Qingdao im Dorf Pudong bei Jimo festgehalten. Am 14. August wurde sie rechtswidrig zu vier Jahren Haft verurteilt.
Meng Huiling ist eine aufrichtige Frau von kleiner Statur. Während ihrer Untersuchungshaft wurde sie häufig von Mitgefangenen schikaniert. Ihr Ehemann, der ebenfalls Falun Gong praktizierte, war einige Jahre zuvor infolge der Verfolgung gestorben.
Am 12. Januar 2026 gegen 17:30 Uhr wurde Meng Huiling von sechs oder sieben Beamten der Polizeiwache Xuejiadao umringt, als sie vor ihrem Wohngebäude Chinakohl holen wollte. Unter den Beamten befand sich auch ein Mitarbeiter der Staatssicherheit. Anschließend gingen sie in ihre Wohnung und durchsuchten sie. Später traf der stellvertretende Leiter der Polizeiwache, Wang Chenglong, ein. Die Beamten beschlagnahmten ein Porträt des Meisters, Falun-Dafa-Bücher und einige Neujahrsbilder. Danach brachten sie Meng zur Polizeiwache Xuejiadao im Bezirk Huangdao.
Auf der Polizeiwache versuchten mehrere Beamte, Meng gewaltsam Fingerabdrücke, Fotos und eine Unterschrift abzunehmen. Da sie sich weigerte, drückten zwei oder drei Polizisten sie zu Boden und versuchten, ihre Hände gewaltsam zu öffnen. Dies gelang ihnen jedoch nicht. Schließlich legten sie ihr Handschellen an und ließen sie die Nacht auf dem Betonboden verbringen.
Am 15. Januar brachte die Polizei Meng in die Haftanstalt. Aufgrund der Ergebnisse ihrer ärztlichen Untersuchung wurde ihre Aufnahme jedoch verweigert. Daraufhin brachten die Beamten sie zurück zur Polizeiwache. Am folgenden Tag ließen sie sie in einem anderen Krankenhaus untersuchen und fälschten in Absprache mit einem Arzt den Untersuchungsbericht. Anschließend wurde Meng trotz ihres schlechten Gesundheitszustands in die Haftanstalt gebracht. Ein Untersuchungsbericht hatte eine „pulmonale P-Welle“ ausgewiesen, ein anderer Herzrhythmusstörungen.
Am 10. Februar übergab die Polizei den Fall an die örtliche Staatsanwaltschaft. Mengs Angehörige beauftragten fünf Anwälte mit ihrer Verteidigung. Zwei örtliche Anwaltskanzleien mussten sich jedoch zurückziehen, nachdem das Justizamt des Bezirks Shibei in Qingdao ihnen unter Androhung von Konsequenzen untersagt hatte, Falun-Gong-Fälle zu übernehmen.
Am 10. Juni fand die erste Verhandlung gegen Meng Huiling vor dem Bezirksgericht Huangdao statt. Sie wurde in der Zweiten Haftanstalt von Qingdao abgehalten. Die Staatsanwaltschaft zeigte eine Videoaufnahme von Mengs Festnahme und der Durchsuchung ihrer Wohnung. Darauf war zu sehen, wie Polizisten die Tür aufstießen und in die Wohnung eindrangen. Mengs Tochter, die von dem Polizeieinsatz nichts gewusst hatte, forderte die Beamten auf, ihre Mutter loszulassen. Während der Verhandlung drohte der Richter zweimal lautstark, die Tochter festnehmen zu lassen.
Die zweite Verhandlung fand am Mittwoch, dem 22. Juli, um 10 Uhr vor dem Bezirksgericht Huangdao statt. Am 14. August um 10 Uhr wurde Meng Huiling in der Zweiten Haftanstalt von Qingdao rechtswidrig zu vier Jahren Haft verurteilt.
4. Innerhalb von vier Jahren zweimal zu Unrecht verurteilt
Minghui berichtete am 18. August 2026, dass die 76-jährige Falun-Gong-Praktizierende Liu Zhimei aus Tianjin am 12. August 2026 vom Bezirksgericht Hedong rechtswidrig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
Liu Zhimei, ihr Ehemann Wang Runxiang, ihr Sohn Wang Haifeng, ihre Schwiegertochter Lü Caiyun und ihre Tochter Wang Haiyan praktizieren alle Falun Gong. Seit Beginn der Verfolgung durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) im Juli 1999 war die gesamte Familie wiederholt betroffen. Familienmitglieder wurden inhaftiert oder waren gezwungen, auf der Flucht zu leben. Liu Zhimei wurde Dutzende Male festgenommen und zweimal rechtswidrig zu Haftstrafen verurteilt. Ihr Sohn Wang Haifeng musste Zwangsarbeit leisten und verlor rechtswidrig seine Stelle im öffentlichen Dienst. Auch ihre Tochter Wang Haiyan wurde zu Unrecht inhaftiert. Während der Haft wurden ihr gegen ihren Willen Medikamente verabreicht, woraufhin sie psychisch erkrankte.
Als Liu Zhimei Anfang vierzig war, litt sie an mehreren chronischen Erkrankungen, darunter Migräne, koronare Herzkrankheit, Angina pectoris, Nierensteine und eine rheumatische Schultererkrankung. Die anhaltenden Beschwerden machten sie zunehmend gereizt. Als sie von den positiven Auswirkungen von Falun Gong erfuhr, begann sie zu praktizieren. Nach ihren Angaben verschwanden ihre Beschwerden innerhalb von zwei bis drei Tagen vollständig.
Am 11. Juni 2021 wurden Liu Zhimei und ihr Ehemann Wang Runxiang von Beamten der Polizei des Bezirks Hexi in Tianjin festgenommen. Die Polizei durchsuchte auch ihre Wohnung. Am 22. Juli 2022 sprach Liu auf dem Yinhe-Platz mit Passanten über Falun Gong. Nachdem jemand sie bei der Polizei angezeigt hatte, wurde sie von Beamten der örtlichen Polizeiwache festgenommen. Erneut durchsuchte die Polizei ihre Wohnung. Nach ihrer Rückkehr wurde Liu wiederholt vorgeladen. Um den 5. Dezember 2022 erhob die Staatsanwaltschaft des Bezirks Hexi Anklage gegen sie.
Am 6. Februar 2023 fand vor dem Bezirksgericht Hexi die Verhandlung gegen Liu Zhimei statt. Ihr Ehemann Wang Runxiang übernahm ihre Verteidigung. Der vorsitzende Richter ließ jedoch hauptsächlich den Staatsanwalt zu Wort kommen und schränkte die Ausführungen ihres Mannes ein. Am 26. April verurteilte das Gericht Liu rechtswidrig zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan. Sie legte Berufung ein, doch das Zweite Mittlere Volksgericht von Tianjin bestätigte das Urteil.
Am 12. Juni 2025 nahmen Beamte der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Hexi und der Polizeiwache Youyi-Straße Wang Runxiang fest. Sie durchsuchten seine Wohnung und zwangen ihn zu einer medizinischen Untersuchung. Zur Begründung erklärten sie, Überwachungskameras hätten ihn beim Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Gong aufgezeichnet. Wang durfte noch am selben Tag nach Hause zurückkehren.
Im Juni 2025 wurde Liu Zhimei erneut bei der Polizei angezeigt. Daraufhin leitete die Polizeiwache Dongxin im Bezirk Hedong Ermittlungen gegen sie ein. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht des Bezirks Hedong führten anschließend ein Strafverfahren gegen sie. Am 18. Juni 2026 fand die Gerichtsverhandlung statt. Am 12. August wurde Liu rechtswidrig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Über ihre derzeitige Situation liegen noch keine weiteren Informationen vor.
5. Über 70-jährige Frau aus Jilin erneut gesetzwidrig zu Haft verurteilt
Minghui berichtete am 27. August 2026, dass die Falun-Gong-Praktizierende Yuan Shufang aus der Großgemeinde Lushuihe im Kreis Fusong, Stadt Baishan, Provinz Jilin, im Jahr 2025 festgenommen worden war. Lange Zeit lagen keine weiteren Informationen über sie vor. Inzwischen wurde bekannt, dass sie rechtswidrig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde und sich im Frauengefängnis Changchun befindet. Einzelheiten zum Gerichtsverfahren und zu ihrem derzeitigen Gesundheitszustand sind nicht bekannt.
Yuan Shufang begann am 29. Juli 1997, Falun Dafa zu praktizieren.
Zuvor hatte sie an verschiedenen Erkrankungen gelitten, darunter koronare Herzkrankheit, ein Bandscheibenvorfall im Lendenwirbelbereich, rheumatoide Arthritis, Ischiasbeschwerden und Magenkrämpfe. Besonders schwer machte ihr die Herzerkrankung zu schaffen. Hinzu kamen zeitweilige Herzaussetzer sowie Zittern des Kopfes und der Hände. Bei starken Magenschmerzen halfen ihr die üblichen Medikamente nicht. Nur ein Mittel namens „Lang yao“ verschaffte ihr Linderung. Weniger als einen Monat nachdem sie mit Falun Dafa begonnen hatte, verschwanden nach ihren Angaben sämtliche Beschwerden. Sie fühlte sich gesund und voller Energie. Selbst als sie über sechzig Jahre alt war, hielten viele Menschen sie für etwa vierzig. Während ihrer mehr als zwanzigjährigen Kultivierung benötigte sie keine Medikamente mehr. Dadurch wurden nach ihren Angaben medizinische Kosten von über 10.000 Yuan eingespart. Auch ihr Charakter veränderte sich. Sie lernte, bei Angriffen nicht zurückzuschlagen und auf Beschimpfungen nicht mit Gegenbeschimpfungen zu reagieren. Ihr Familienleben wurde harmonischer. Sie richtete sich nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht und pflegte gute Beziehungen zu ihren Verwandten und Nachbarn. Im Zuge der Verfolgung durch die KPCh wurde Yuan Shufang zweimal rechtswidrig inhaftiert.
Während ihrer Haft wurde sie von Beamten der Haftanstalt und der örtlichen Polizei schwer misshandelt. Am 17. Februar 2000 ließ das Forstamt Lushuihe sie wegen ihres Glaubens für 15 Tage festhalten. Später reiste sie nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen. Daraufhin wurde sie erneut für 15 Tage inhaftiert. Außerdem musste sie 5.000 Yuan zahlen, von denen sie später 4.000 Yuan zurückerhielt. Am Vorabend des chinesischen Neujahrsfestes 2000 fuhr sie erneut nach Peking, um auf dem Platz des Himmlischen Friedens über Falun Gong aufzuklären. Die Polizei nahm sie fest und brachte sie zur Polizeidienststelle des Bezirks Haidian. Noch am selben Abend stifteten Beamte kriminelle Mithäftlinge dazu an, sie mit kaltem Wasser zu übergießen und zu schlagen und zu treten. Ihr Gesicht war danach stark geschwollen und voller Blutergüsse. Außerdem blutete sie aus der Nase.
Am Morgen des zweiten Tages des chinesischen Neujahrsfestes 2000 forderten Polizisten Yuan auf, ihrem Glauben an Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht abzuschwören und ihre Wohnanschrift preiszugeben. Als sie sich weigerte, zwangen sie sie, ihren gefütterten Wintermantel auszuziehen. Nur mit langer Unterwäsche bekleidet musste sie barfuß im Schnee stehen. Anschließend füllten die Beamten eine große Sprite-Flasche mit kaltem Wasser und gossen es ihr über den Kopf, bis sie völlig durchnässt war. Sie legten Schnee auf ihre Füße, ihren Nacken, ihre Brust und ihre Arme. Sobald der Schnee geschmolzen war, erneuerten sie ihn. Dies wiederholten sie dreimal. Später brachten sie Yuan in einen Raum und versetzten ihr mit einem Elektroschlagstock Stromstöße, bis dessen Batterie leer war.
Am 15. Oktober 2004 wurde Yuan Shufang unter der Leitung von Lu Hongyan von der Polizeidienststelle Lushuihe in ihrer Wohnung festgenommen. Vier Beamte trugen sie hinaus, drückten sie unter den Sitz eines Polizeifahrzeugs und stellten ihre Füße auf ihr Gesicht. Anschließend brachten sie Yuan zur Polizeidienststelle Lushuihe und später in die Haftanstalt Fusong. Nach 45 Tagen Haft ordnete das Komitee für Umerziehung durch Arbeit der Stadt Baishan anderthalb Jahre Zwangsarbeit an. Yuan wurde daraufhin in die zweite Gruppe der vierten Abteilung des Zwangsarbeitslagers Heizuizi in Changchun gebracht. Dort versuchten die Leiterinnen der vierten Abteilung, Zhang Guimei und Guan Wei, der Aufseher Wang Zhufeng und ein Arzt namens Wei, sie zur Aufgabe ihres Glaubens zu zwingen. Sie sollte fünf entsprechende Erklärungen unterschreiben. Yuan wurde geschlagen, getreten, in Einzelhaft gesperrt, zwangsernährt und mit Elektroschocks gefoltert. Außerdem wurde sie auf einem sogenannten „Totenbett“ festgebunden. Dabei fixierte man ihre weit auseinandergezogenen Arme und Beine mit Fesseln am Bett. Nach diesen Misshandlungen konnte sie drei Monate lang ihre Gliedmaßen kaum kontrollieren und sich weder selbst anziehen noch eigenständig essen oder gehen. Bei einer weiteren Foltermethode stachen die Verantwortlichen mehrere Silbernadeln in Akupunkturpunkte ihres Körpers und leiteten Strom hindurch. Als die Stromstärke erhöht wurde, zuckte ihr ganzer Körper und Schaum trat aus ihrem Mund. Yuan beschrieb die Schmerzen als kaum in Worte zu fassen. Nach den Folterungen zitterte ihr Körper unkontrolliert. Die Handschellen hatten ihr rechtes Handgelenk bis auf den Knochen aufgescheuert, sodass es immer wieder blutete. Ihre Fußsohlen waren violett verfärbt. Sie erlitt schwere körperliche und psychische Schäden.
Als ihre Zeit im Zwangsarbeitslager abgelaufen war, verlängerte Wang Zhufeng von der zweiten Gruppe der vierten Abteilung ihre Haft. Er begründete dies damit, dass Yuan sich geweigert habe, ihren Glauben aufzugeben und die Lagerregeln zu befolgen. Yuan lehnte es ab, Zwangsarbeit zu verrichten, und rief im Lager „Falun Dafa ist gut“. Daraufhin wurde sie in Einzelhaft gesperrt. Wang drohte, ihre Haft für jeden Tag, an dem sie die Arbeit verweigere, um einen weiteren Tag zu verlängern. Nachdem ihre Haft bereits um 45 Tage verlängert worden war, begann Yuan, im Lager offen die Falun-Dafa-Übungen zu praktizieren. Als die Aufseher dies bemerkten, wiesen sie andere Häftlinge an, sie daran zu hindern. Yuan ging daraufhin auf den Flur, um ihre Übungen fortzusetzen. Die Lagerleitung nahm dies zum Anlass, ihre Haft um weitere sechs Tage zu verlängern. Ein anderes Mal rief Yuan während des Essens „Falun Dafa ist gut“. Guan Wei, die Leiterin der zweiten Gruppe, packte sie daraufhin von hinten am Kragen und trat 15-mal auf sie ein. Wang Zhufeng versetzte ihr weitere 21 Tritte. Ihre Arme waren anschließend voller Blutergüsse. Die Beamten schlugen ihr außerdem ins Gesicht, zerrten sie in einen abgelegenen Raum, ketteten sie an ein Bettbein und verweigerten ihr den Toilettengang.
Eines Abends sah Guan Wei, wie Yuan im Lotussitz meditierte. Sie packte sie an den Haaren und trat heftig gegen ihre Beine, um sie am Meditieren zu hindern. Eine Führungskraft namens Zhang drohte ihr: „Wenn du dich nicht umerziehen lässt [deinen Glauben aufgibst], wirst du für immer festgehalten.“ Yuan antwortete: „Egal, wo ich bin, ich werde weiterhin das Fa lernen und die Übungen praktizieren.“ Aus Protest gegen die Misshandlungen trat sie in den Hungerstreik.
Während dieser Zeit fuhr Yuans Ehemann zweimal zum Zwangsarbeitslager, um ihre Freilassung zu fordern. Die Lagerleitung lehnte dies mit der Begründung ab, Yuan habe während ihrer Haft „Falun Dafa ist gut“ gerufen. Ihr Mann hatte für die Hin- und Rückfahrt nach Changchun jeweils eine zweitägige Reise von insgesamt mehr als 1.000 Li (etwa 500 Kilometer) auf sich genommen, musste jedoch unverrichteter Dinge zurückkehren. Während Yuans Haft erkrankte er und musste über einen Monat im Krankenhaus behandelt werden. Ihr Kind, das damals im Jugendalter war, blieb in dieser Zeit ohne Betreuung. Die anhaltende Sorge und psychische Belastung beeinträchtigten die Gesundheit ihres Mannes. Er starb im Jahr 2013.
6. Mutter von zwei kleinen Kindern aus Henan rechtswidrig zu Haft verurteilt
Minghui berichtete am 11. September 2026, dass die 32-jährige Falun-Gong-Praktizierende Su Li aus Hebi in der Provinz Henan am Morgen des 11. Mai 2026 festgenommen wurde. Die Mutter von zwei kleinen Kindern wurde in die Haftanstalt der Stadt Hebi gebracht. Am 25. August fand vor dem Bezirksgericht Shancheng eine Verhandlung gegen sie statt. Das Gericht verurteilte sie rechtswidrig zu einem Jahr und drei Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von 2.000 Yuan. Su hat Berufung eingelegt.
Am 15. Mai 2025 wurde Su Li bei der Polizei angezeigt, weil sie in Hebi Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatte.
Daraufhin durchsuchte die Polizei ihre Wohnung und beschlagnahmte den Drucker der Familie, Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien.
Um einer Festnahme zu entgehen, verließ Su Li ihr Zuhause und ging nach Wuhan. Das Komitee für Politik und Recht der Stadt Hebi ortete jedoch ihr Mobiltelefon. Am 22. Mai 2025 spürten Mitarbeiter des Komitees sie in Wuhan auf, nahmen sie fest und brachten sie nach Hebi zurück.
Dort wurde Su in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten. Die Verantwortlichen versuchten, sie zur Aufgabe ihres Glaubens zu bewegen. Su hat zwei Kinder, einen vierjährigen Jungen und ein dreijähriges Mädchen. Die Polizei ließ ihren Mann häufig mit den Kindern in die Einrichtung kommen, um sie auch über ihre Familie unter Druck zu setzen.
Ein stellvertretender Bürgermeister von Hebi namens Zhang traf Sus Mutter in der Einrichtung an und forderte sie auf, ihre Tochter zur Aufgabe ihres Glaubens zu bewegen. Er fragte, ob sie anerkenne, dass das Praktizieren von Falun Dafa eine Straftat sei. Sie antwortete: „Ein guter Mensch zu sein ist keine Straftat.“ Daraufhin drohte Zhang, auch sie festnehmen zu lassen. Sus Ehemann wies er an, seine Frau zu überwachen und Gespräche zwischen Mutter und Tochter zu verhindern. Außerdem drohte er der Mutter, Su werde darunter leiden und sie selbst werde inhaftiert, falls sie die Verfolgung öffentlich mache.
Später ließ die Polizeiwache Gucheng Su unter Kautionsauflagen frei. Nach ihrer Rückkehr suchten Polizisten sie fast täglich zu Hause auf und fotografierten sie. Wenn sie das Haus verließ, wurde sie verfolgt und musste Auskunft darüber geben, wohin sie ging.
Die Polizei setzte auch ihren Mann und ihre Schwiegermutter unter Druck, um Su am Praktizieren der Falun-Dafa-Übungen zu hindern. Selbst ihre Gespräche mit Nachbarn wurden der Polizei gemeldet. Als die zuständige Ermittlungsstelle ihrer Schwiegermutter mitteilte, Su habe erneut mit anderen Menschen über Falun Gong gesprochen, machten ihr Mann und ihre Schwiegermutter ihr deswegen Vorwürfe. Schließlich wagte Su kaum noch, außerhalb ihres Hauses mit anderen Menschen zu sprechen.
Im Oktober 2025 entdeckte die Polizei im Internet einen Bericht über die Verfolgung von Su Li. Die Beamten verhörten sie und verlangten, dass sie den Verantwortlichen für die Veröffentlichung nenne. Außerdem drohten sie, ihre Mutter festzunehmen. Su wagte daraufhin weder, ihre Mutter anzurufen, noch sich jemandem anzuvertrauen. Ihr Mann arbeitete außerhalb des Wohnortes. Zusätzlich war die bettlägerige Mutter ihrer Schwiegermutter in den Haushalt aufgenommen worden und musste versorgt werden. Drei ältere Menschen und zwei Kinder lebten nun auf engem Raum zusammen.
Die anhaltende Belastung erschöpfte Su körperlich und seelisch. Sie weinte täglich und verbrachte viel Zeit mit ihren Kindern außerhalb des Hauses, weil sie nicht mehr nach Hause zurückkehren wollte. Ihr psychischer Zustand verschlechterte sich zunehmend. Gleichzeitig drohte die Polizei weiterhin mit einer erneuten Festnahme. Schließlich war Su so stark belastet, dass sie zeitweise verwirrt war und ihr Verhalten nicht mehr kontrollieren konnte. Um den 10. November 2025 kehrte ihr Mann nach Hause zurück und ließ sie in eine psychiatrische Klinik einweisen.
Als Sus Entlassung aus der Klinik bevorstand, rief die Polizei ihren behandelnden Arzt an. Die Beamten erklärten, Su praktiziere Falun Gong und sei unter Kautionsauflagen freigelassen worden. Außerdem behaupteten sie, die Veröffentlichung des Berichts über das Vorgehen der Polizei stelle eine weitere Straftat dar. Nach ihrer Entlassung am 13. Januar 2026 teilte die zuständige Ermittlungsstelle ihrer Schwiegermutter mit, Su dürfe tagsüber das Haus nicht verlassen.
Der stellvertretende Bürgermeister Zhang ließ zudem nach der Person suchen, die den Bericht im Internet veröffentlicht hatte. Su und ihre Familie lebten weiterhin in Angst vor einer erneuten Festnahme.
Im April 2026 forderte die Polizei Su auf, eine „Reueerklärung“ zu schreiben, ihre angebliche Schuld einzugestehen und weitere schriftliche Erklärungen abzugeben. Die Beamten wiesen darauf hin, dass ihre Kautionsauflage bald ablaufe, und drohten mit einer erneuten Inhaftierung. Am 11. Mai 2026 wurde Su festgenommen und in die Haftanstalt der Stadt Hebi gebracht.
Die Polizeidienststelle für die wirtschaftliche und technische Entwicklungszone von Hebi übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shancheng. Diese erhob unter dem Aktenzeichen [2026] Z1 Anklage gegen Su.
Am 25. August 2026 fand die Gerichtsverhandlung gegen Su statt. Sie verteidigte sich selbst und erklärte, dass weder das Praktizieren von Falun Gong noch das Bemühen, ein guter Mensch zu sein, eine Straftat darstelle. Auch der Besitz von Falun-Gong-Büchern sei rechtmäßig. Ihr Anwalt plädierte ebenfalls auf nicht schuldig.
Am 31. August 2026 erließ das Bezirksgericht Shancheng in Hebi unter dem Aktenzeichen (2026) Yu 603 Xing Chu 68 das Urteil. Su wurde rechtswidrig zu einem Jahr und drei Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von 2.000 Yuan verurteilt.
7. Nach mehr als neun Jahren Haft erneut verurteilt – Yan Hong aus Hunan erhält weitere drei Jahre und zwei Monate
Minghui berichtete am 9. September 2026, dass die Falun-Gong-Praktizierende Yan Hong aus der Großgemeinde Langli im Kreis Changsha, Provinz Hunan, wegen ihres Glaubens erneut zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Das Gericht verhängte drei Jahre und zwei Monate Haft.
Am Vormittag des 5. Juni 2026 fand die Gerichtsverhandlung gegen Yan Hong statt. Ihr Verteidiger legte rechtliche und moralische Argumente dar, die für ihre Unschuld sprachen. Anhand konkreter Belege, darunter Screenshots von Buchungen für Hochgeschwindigkeitszüge auf ihren Namen, zeigte er Widersprüche in der Anklageschrift auf. Diese sollte belegen, dass Yan sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem anderen Ort aufgehalten hatte. Der Verteidiger argumentierte, die entsprechenden Vorwürfe seien erfunden worden, um sie zu belasten.
Auch Yan Hong selbst plädierte auf nicht schuldig.
Die 63-jährige Yan Hong war früher Vorsitzende des Einwohnerkomitees von Langli im Kreis Changsha. Sie orientierte sich sowohl bei ihrer Arbeit als auch im Alltag an den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht. Viele Menschen vertrauten ihr, suchten bei Schwierigkeiten ihren Rat oder baten sie, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermitteln. Für ihre Arbeit erhielt sie staatliche Auszeichnungen. Wegen ihres Glaubens an Falun Dafa wurde sie jedoch bereits 2001 rechtswidrig zu sechs Jahren Haft und 2015 erneut zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Während ihrer Inhaftierung wurde sie so schwer misshandelt, dass ihr Sehvermögen erheblich beeinträchtigt wurde. Dennoch hielt sie an ihrem Glauben fest.
Nach der Verhandlung verurteilte das Gericht der Stadt Liuyang in Hunan Yan rechtswidrig zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Sie befindet sich derzeit in der Vierten Haftanstalt der Stadt Changsha. Infolge der Misshandlungen während ihrer Haft entwickelten sich bei ihr erhöhte Blutzucker- und Blutdruckwerte. Ihre Familie legte in ihrem Namen beim Mittleren Volksgericht von Changsha Berufung ein.
8. 62-jährige Frau aus Jiangxi rechtswidrig zu Haft verurteilt
Minghui berichtete am 9. September 2026, dass die 62-jährige Falun-Gong-Praktizierende Xu Dongyu aus dem Bezirk Chaisang der Stadt Jiujiang in der Provinz Jiangxi etwa im November 2025 von Beamten der Staatssicherheit festgenommen wurde. Die Polizei hielt sie mehr als zehn Tage lang in einem Hotel fest und verhörte sie. Anschließend wurde sie in die Haftanstalt von Jiujiang gebracht. Kürzlich wurde bekannt, dass Xu rechtswidrig zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Voraussichtlich soll sie in das Frauengefängnis der Provinz Jiangxi verlegt werden.
Xu Dongyu lebt in der Großgemeinde Gangkoujie im Bezirk Chaisang. Sie begann 1997, Falun Dafa zu praktizieren, und richtete ihr Verhalten an dessen Grundsätzen aus. Nach ihren Angaben verschwanden bald darauf ihre langjährigen Erkrankungen. Xu wird als freundliche und hilfsbereite Frau beschrieben. Zu Hause kümmert sie sich um ihre vier Enkelinnen und einen Enkel. Ihr Mann und ihr Sohn arbeiten als Maler. Den größten Teil der Hausarbeit übernimmt sie.
Xus Festnahme erfolgte kurz nach der Festnahme ihres Mannes. Dieser war Ende Oktober oder Anfang November 2025 kurz nach 6 Uhr morgens auf dem Weg zur Arbeit, als Beamte der Staatssicherheit des Bezirks Chaisang ihn festnahmen. Auch sein Arbeitskollege wurde festgenommen. Keiner der beiden Männer praktiziert Falun Dafa.
Nachdem die Beamten die Mobiltelefone der beiden Männer beschlagnahmt hatten, suchten sie Xu und ihre Schwiegertochter zu Hause auf und nahmen auch sie fest. Die vier Enkelinnen waren zu diesem Zeitpunkt in der Schule. Möglicherweise musste der jüngste Enkel seine Mutter zur Vernehmung begleiten.
Die Polizei beschlagnahmte Xus Falun-Dafa-Bücher und ihren Drucker, ohne ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände anzufertigen. Ihr Sohn, der zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause war, erhielt einen Anruf der Polizei. Die Beamten forderten ihn auf, sich umgehend bei ihnen zu melden. Andernfalls würden sie seine Kinder in einer Fürsorgeeinrichtung unterbringen.
Xu wurde anschließend mehr als zehn Tage lang in einem Hotel festgehalten und verhört. Danach brachte die Polizei sie in die Haftanstalt der Stadt Jiujiang. Wenig später wurde ihre Festnahme offiziell genehmigt.
Inzwischen wurde bekannt, dass Xu zu 15 Monaten Haft verurteilt wurde. Sie soll voraussichtlich in das Frauengefängnis der Provinz Jiangxi gebracht werden.
Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh im Juli 1999 war Xus Familie wiederholt von staatlichen Maßnahmen betroffen. Im Jahr 2002 lockten mehr als zehn Personen, darunter Mitarbeiter der örtlichen Polizeiwache und Li Jianhua vom Büro 610, Xu unter einem Vorwand auf die Polizeiwache. Dort schlugen sie so heftig auf sie ein, dass sie zahlreiche Verletzungen erlitt und nicht mehr stehen konnte. Anschließend brachten die Beamten sie in die Haftanstalt des Kreises Jiujiang, wo sie vier Monate lang festgehalten wurde. Außerdem erpresste die Polizei 3.000 Yuan von ihr.
Am 28. September 2008 wurde Xu von der örtlichen Polizei festgenommen, als sie im Kreis Xingzi mit Menschen über Falun Gong sprach. Nach sieben Tagen Haft wurde sie in die Haftanstalt Jiujiang gebracht. Nach weiteren 45 Tagen verlegte man sie ohne Benachrichtigung ihrer Familie in das Zwangsarbeitslager Nanchang, wo sie zwei Jahre festgehalten wurde. Dort wurde sie geschlagen, beschimpft und vom Bett gezerrt. Man verbot ihr sogar, auf dem Bett zu sitzen. Die Misshandlungen belasteten sie körperlich und psychisch so stark, dass sie zeitweise in Lebensgefahr schwebte. Obwohl sie kaum noch gehen konnte, musste sie weiterhin Arbeiten für die Verantwortlichen verrichten. Auch ihre Familie litt unter der Situation. Die kleinen Kinder hatten große Angst, und ihr Ehemann war durch die ständige Sorge um sie körperlich und seelisch erschöpft.
9. Yang Shuguang und vier weitere Falun-Gong-Praktizierende aus Qitaihe in Heilongjiang rechtswidrig verurteilt
Minghui berichtete am 23. September 2026, dass fünf Falun-Gong-Praktizierende aus Qitaihe in der Provinz Heilongjiang wegen ihres Glaubens rechtswidrig zu Haftstrafen verurteilt wurden. Sie waren am 31. Januar 2026 festgenommen worden, nachdem sie Informationsmaterialien über Falun Dafa in Wohngebäuden verteilt hatten.
Ren Shuling, auch bekannt als Yin Shuling, erhielt eine Haftstrafe von anderthalb Jahren und eine Geldstrafe von 10.000 Yuan. Die vier anderen Praktizierenden – der 72-jährige Yang Shuguang, seine 69-jährige Frau Wang Qingrong sowie Wu Shiyang und Wu Chenghua – wurden jeweils zu zehn Monaten Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan verurteilt.
Beamte der Abteilung für politische Sicherheit der Polizeidienststelle Xinxing hatten die fünf Praktizierenden gemeinsam mit örtlichen Polizisten festgenommen und ihre Wohnungen durchsucht. Anschließend wurden sie in der Haftanstalt Qitaihe festgehalten.
Die Polizei hatte eigens eine Sonderermittlungsgruppe für Falun Gong eingerichtet. Über längere Zeit wurden die Praktizierenden überwacht und verfolgt. Nach Angaben eines Insiders setzte die Polizei dabei auch Drohnen ein. Die Aufnahmen dienten später als Beweismittel.
Bi Shuqing, Lin Tao und Chang Fei von der Staatssicherheit Qitaihe wiesen die zuständigen Behörden an, gegen die fünf Praktizierenden vorzugehen. Ren Shuling wurde vorgeworfen, Informationsmaterialien hergestellt zu haben. Das Ehepaar Yang Shuguang und Wang Qingrong soll diese transportiert und Wu Chenghua sie verteilt haben. Wu Shiyang wurde beschuldigt, Ren Shulings Computer repariert zu haben.
Am 13. August 2026 fand die Gerichtsverhandlung in der Haftanstalt Qitaihe statt. Nach den vorliegenden Angaben gingen Richter und Staatsanwälte kaum auf die Argumente der Verteidigung ein und beendeten die Verhandlung nach kurzer Zeit. Alle fünf wurden rechtswidrig verurteilt.
Yang Shuguang, geboren im Juli 1954, hatte durch seine langjährige Arbeit im Kohlebergbau mehrere Erkrankungen entwickelt, darunter Beschwerden an der Wirbelsäule, Magenprobleme und eine Erkrankung der Hirngefäße. Von Oktober 1995 bis November 1996 war er arbeitsunfähig und konnte sich zeitweise kaum selbst versorgen. Verschiedene medizinische Behandlungen blieben erfolglos.
In dieser Situation erhielt er ein Exemplar des Zhuan Falun. Er begann, die Lehre zu lesen, die Übungen zu praktizieren und sich an den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu orientieren. Nach seinen Angaben verschwanden seine Beschwerden innerhalb eines Monats. Er konnte seine Arbeit im Kohlebergwerk Taoshan wieder aufnehmen und genoss bei seinen Kollegen hohes Ansehen.
Seine Frau Wang Qingrong, geboren im Juni 1957, litt früher an gynäkologischen Erkrankungen und einer Nierenentzündung. Nachdem sie im Dezember 1996 mit Falun Dafa begonnen hatte, verschwanden nach ihren Angaben auch ihre Beschwerden innerhalb eines Monats. Sie bemühte sich, bei Konflikten ihr eigenes Verhalten zu überprüfen und Rücksicht auf andere zu nehmen.
Auch Wu Shiyang, Wu Chenghua und Ren Shuling werden als Menschen beschrieben, die sich in ihrem Alltag an den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht orientieren.
Trotz wiederholter Festnahmen, Misshandlungen und Haftstrafen halten viele Falun-Gong-Praktizierende an ihrem Glauben fest. Ihre Schicksale verdeutlichen die Folgen der Verfolgung für die Betroffenen und ihre Familien. Zugleich machen sie deutlich, welche Verantwortung die beteiligten Behörden und einzelne Personen für ihr Handeln tragen.