(Minghui.org) Eine 65-jährige Frau aus Kunming in der Provinz Yunnan starb am 9. September 2025 unerwartet, zwei Tage vor dem Ende ihrer Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten, zu der sie wegen Praktizierens von Falun Dafa verurteilt worden war.
Das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan verweigerte jegliche Auskunft zu den Umständen des Todes von Pu Baoyu. Es ist auch unklar, ob Pus Leiche an ihre Familie übergeben wurde.
Laut einer Quelle wurde Pu im Gefängnis mit Giftstoffen betäubt – eine Praktik, die häufig bei inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden angewendet wird, die sich weigern, ihrem Glauben abzuschwören.
Beamte der Staatssicherheit des Bezirks Guandu observierten Pu monatelang, bevor sie sie am 12. Mai 2019 festnahmen. Sie wurde später zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt und in das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan überführt. Ihre Familie wurde weder über die Anklage noch über die Überstellung ins Gefängnis informiert.
Am Morgen des 9. September 2025 stellten Pus Zellengenossinnen fest, dass sie nicht mehr atmete. Der genaue Todeszeitpunkt ist unbekannt.
Frühere Verfolgung
Seit die Kommunistische Partei Chinas 1999 die Verfolgung von Falun Dafa angeordnet hatte, wurde Pu wiederholt wegen ihres Glaubens verfolgt. Vor ihrer letzten Haftstrafe erhielt sie zwei weitere dreijährige Haftstrafen. Da ihr Mann dem Druck der Verfolgung nicht mehr standhalten konnte, ließ er sich von ihr scheiden. Pu erhielt das Sorgerecht für ihre gemeinsame Tochter.
Erste Haftstrafe
Pu wurde am 2. August 2005 festgenommen, als sie auf einem Bauernmarkt Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Beamte der Staatssicherheit des Bezirks Guandu durchsuchten ihre Wohnung und brachten sie in die Haftanstalt des Bezirks Guandu.
Die Staatsanwaltschaft Kunming erließ am 31. August 2005 einen Haftbefehl gegen Pu. Sie wurde am 13. August 2007 vom Mittleren Gericht Kunming zu drei Jahren Haft verurteilt.
Nach ihrer Überstellung in das Zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan wurde Pu für 42 Tage in Einzelhaft gehalten. Ihr wurde jegliche Art von Körperpflege verweigert, darunter Baden, Umziehen und Haare kämmen. Sie musste den ganzen Tag regungslos auf einem kleinen Hocker sitzen, was zu offenen Wundstellen an ihrem Gesäß führte. Außerdem durfte sie nur viermal die Toilette benutzen
Pus Haftstrafe wurde um sechs Monate reduziert, und sie wurde am 1. Februar 2008 freigelassen.
Zweite Haftstrafe
Vor dem 20. Jahrestag der öffentlichen Einführung von Falun Dafa am 13. Mai 2012 wurde Pu erneut festgenommen. Am 5. Mai um Mitternacht drangen sieben Beamte der Staatssicherheit des Bezirks Guandu in das Haus ihres Bruders ein, wo sie sich aufhielt. Sie durchsuchten das Haus drei Stunden lang.
Pu wurde später vom Mittleren Gericht der Stadt Kunming zu drei Jahren Haft verurteilt.
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