(Minghui.org) Kuang Deying, eine 64-jährige Falun-Gong-Praktizierende aus dem Kreis Qiaojia, Stadt Zhaotong, Provinz Yunnan, wurde am 3. August 2025 in ihrer Wohnung von der Polizei festgenommen. Ohne rechtmäßige Dokumente vorzulegen, durchsuchten die Polizei ihre Wohnung und nahmen sie noch vor Ort mit.

Anschließend verurteilte das Bezirksgericht Wuhua der Stadt Kunming die Praktizierende zu vier Jahren Haft sowie zu einer Geldstrafe, deren genaue Höhe bislang nicht bekannt ist.

Dies ist bereits das siebte Mal, dass Kuang Deying von der Polizei entführt und verfolgt wurde. Nach der Urteilsverkündung legte sie gemäß dem Gesetz Berufung bei einem übergeordneten Gericht ein. Ihre Familie hat zudem einen Anwalt beauftragt, der sie in der zweiten Instanz verteidigt.

Kuang Deying, geboren 1962, stammt aus dem Kreis Qiaojia, Stadt Zhaotong, Provinz Yunnan, und ist selbstständig tätig. Um das Jahr 2002 herum zog sie nach Kunming, um dort zu arbeiten, und bestritt ihren Lebensunterhalt durch Straßenverkauf und kleinere Handelsgeschäfte.

Seitdem die Behörden der Kommunistischen Partei (KPCh) am 20. Juli 1999 mit der umfassenden Verfolgung von Falun Gong begannen, hält Kuang Deying unbeirrt an ihrer Kultivierung fest. Seit über zwanzig Jahren setzen Polizei, Justiz und andere staatliche Stellen sie wegen ihres Glaubens kontinuierlich unter Druck. In diesem Zeitraum wurde sie insgesamt siebenmal entführt, ihre Wohnung mehrfach illegal durchsucht und sie über lange Zeiträume hinweg inhaftiert sowie in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt.

In dieser Zeit verurteilten die zuständigen Behörden sie zweimal zu Zwangsarbeit, insgesamt fünf Jahren Haft, und hielten sie nach Ablauf der Frist zusätzlich ein halbes Jahr illegal weiter fest. Im Jahr 2008 wurde sie zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, im Jahr 2020 erneut zu fünf Jahren. Einschließlich des jüngsten Urteils hat sie insgesamt infolge der Verfolgung mehr als vierzehn Jahre unrechtmäßige Haft erlitten.

Die langjährige Verfolgung hat ihrer Familie schweren Schaden zugefügt. Ihr Mann, der über lange Zeit starker Überwachung, wirtschaftlichem Druck und gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt war, ließ sich deswegen schließlich von ihr schieden.

Ihre über siebzigjährige Mutter musste sich um ihre minderjährigen Enkel kümmern und wurde selbst wegen ihrer Kultivierung im Falun Dafa über Jahre hinweg von lokalen Parteifunktionären schikaniert, bedroht und überwacht. Im Jahr 2019, nach langer Zeit extremer psychischer Anspannung, verstarb die alte Frau schließlich an Lungenödem und Herz-Lungen-Versagen.

Erste Inhaftierung wegen der Teilnahme an einem Treffen zum Erfahrungsaustausch

Im Februar 2000 nahmen die Polizeibehörden von Kunming Kuang Deying unter dem Vorwurf fest, sie habe an einem „Treffen von Falun-Gong-Praktizierenden“ teilgenommen. Anschließend wurde sie in die erste Haftanstalt der Stadt Kunming überführt, wo sie über einen Monat lang illegal inhaftiert wurde.

Auf dem Weg nach Peking zum Petitionieren abgefangen

Im Juli 2000 reiste Kuang nach Peking, um eine Petition gegen die Verfolgung von Falun Gong einzureichen. Sie hoffte, Gerechtigkeit für Falun Gong zu erlangen und die Tatsachen im Zusammenhang mit dessen Begründer klarzustellen.

Unterwegs wurde sie von der örtlichen Polizei abgefangen. Anschließend brachten die Beamten sie zwangsweise nach Yunnan zurück und beabsichtigten, sie dort in Haft zu nehmen. Da Kuang zu diesem Zeitpunkt schwanger war, nahm die Haftanstalt sie nicht auf, sodass sie vorerst einer Inhaftierung entging.

Erste Zwangsarbeitsmaßnahme und verlängerte Haft

Am 6. Januar 2002 nahmen Polizeibeamte aus Kunming Kuang fest, nachdem sie sie beim Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Gong angetroffen hatten, und durchsuchten anschließend ihre Wohnung. Daraufhin verhängten die zuständigen Behörden gegen sie eine zweijährige Strafe „Umerziehung durch Arbeit“ und brachten sie in die Erste Abteilung des Zwangsarbeitslagers für Frauen von Yunnan. Damals war ihr Kind erst ein Jahr und drei Monate alt.

Im Januar 2004, nach Ablauf der zweijährigen Zwangsarbeitszeit, weigerte sich das Lager, sie fristgerecht freizulassen. Kuang wandte sich daraufhin an den verantwortlichen Leiter der Ersten Abteilung. Während des Gesprächs schlug ein Abteilungsleiter mit Nachnamen Ma sie und beschwor sie unter Drohungen, die Misshandlung nicht nach außen bekannt zu machen.

Der Verantwortliche täuschte sie anschließend, indem er die Bedingung stellte, sie müsse durch ihre Unterschrift bestätigen, dass sie nicht geschlagen worden sei, und ließ sie entsprechende Dokumente unterzeichnen. Nachdem Kuang unterschrieben hatte, verweigerte das Lager dennoch ihre Freilassung, verlegte sie stattdessen in eine andere Abteilung und hielt sie dort weiter fest. Erst im Juli 2004 wurde sie nach Hause entlassen.

Am 25. Juni 2004 begab sich Kuangs über siebzigjährige Mutter gemeinsam mit ihren Familienangehörigen und einigen Falun-Gong-Praktizierenden zur Petitionsstelle der Behörde für Öffentliche Sicherheit von Yunnan, um den Fall der unrechtmäßigen Haftverlängerung ihrer Tochter vorzubringen.

Am selben Tag entsandte die Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Wuhua der Stadt Kunming mehr als zehn Polizeibeamte, die die anwesenden Personen festnahmen und einer Sammelvernehmung unterzogen. Vor Ort drohte die Polizei mit den Worten: „Petitionen im Zusammenhang mit Falun Gong sind illegal.“

In der Folge leiteten Staatssicherheitsbehörden und Mitarbeiter des sogenannten Büro 610 in verschiedenen Bezirken illegale Vorladungen und anhaltende Schikanen gegen mehrere Praktizierende und deren Familienangehörige ein; einige Betroffene wurden zwangsweise in Gehirnwäsche-Einrichtungen gebracht.

Zweite Zwangsarbeitsmaßnahme und Misshandlungen in der Entzugseinrichtung

Im November 2004 wurde Kuang von der Polizei des Kreises Qiaojia unter dem Vorwurf der „Verbreitung von Informationsmaterialien über Falun Gong“ verleumdet und erneut illegal festgenommen.

Während ihrer Haft im Untersuchungsgefängnis wurden Mithäftlinge von den Aufsehern wiederholt dazu angestiftet, sie zu schlagen und zu beschimpfen, weil sie weiterhin die Falun-Gong-Übungen praktizierte.

Im Mai 2005 brachten die Behörden sie in die Zwangsentzugseinrichtung der Stadt Kunming und hielten sie dort unter dem Vorwand der „Umerziehung durch Arbeit“ drei Jahre lang fest. In der Entzugseinrichtung wurde sie von Polizisten und sogenannten „Aufpassern“ mehrfach geschlagen, beschimpft und sogar geohrfeigt. Bereits einen Monat nach ihrer Einweisung zeigte sie deutliche Symptome einer Gesichtslähmung.

Als Kuang sich weigerte, eine erzwungene „Behandlung“ zu akzeptieren, schleiften Mitarbeiter der Einrichtung sie über den Boden und schlugen sie erneut. Anschließend verhängte die Einrichtung ein Besuchsverbot für Angehörige und unterbrach jeglichen telefonischen Kontakt zu ihrer Familie.

Einmal versuchte sie, andere Häftlinge zu stoppen, die die Falun-Gong-Praktizierende Yang Xiaoming misshandelten. Daraufhin beschimpfte der Abteilungsleiter Liu Hao sie und verprügelte sie aus Vergeltung derartig, dass sich ihre Zähne lockerten.

Nach dem Vorfall erlaubte die Einrichtung zwar ein Treffen mit ihrer Familie, untersagte ihr jedoch ausdrücklich, über die erlittenen Misshandlungen zu sprechen. Während des Besuchs berichtete sie ihren Angehörigen dennoch von den tatsächlichen Geschehnissen. Beim Verlassen des Besuchsraums rief sie laut: „Falun Dafa ist gut! Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht sind gut!“

Die Polizei schlug sie daraufhin erneut und verhängte eine zusätzliche Haftverlängerung von fünfzehn Tagen. In der Folge stand sie über lange Zeit unter ständiger persönlicher Überwachung durch Aufpasser und erlitt fortgesetzte Misshandlungen, bis sie schließlich im Mai 2008 nach Hause entlassen wurde.

Folterillustration: Schläge durch Häftlinge und Polizei

Erstes Strafurteil und strenge Überwachung im Gefängnis

In der Nacht des 16. Juli 2008, gegen 23 Uhr, entführten Mitarbeiter der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Qiaojia, Stadt Zhaotong, Kuang im Wohnviertel Jiang’an in Kunming und brachten sie gewaltsam in die Untersuchungshaftanstalt Xiaoshaba des Kreises Qiaojia.

Dort zwang der stellvertretende Leiter Hu Tingzhou die Praktizierende, einen Fingerabdruck abzugeben. Als sie dies verweigerte, schlug und trat Hu sie und prügelte sie mit einem Bambusstab, während er gleichzeitig Falun Gong und dessen Begründer beleidigte.

Im Dezember 2008 fällte das Kreisgericht Qiaojia ohne öffentliche Verhandlung ein geheimes Urteil gegen Kuang und verurteilte sie zu vier Jahren Gefängnis.

Unter dem anhaltenden Druck konnte ihr Mann die Belastung nicht ertragen und ließ sich von ihr scheiden.

Darstellung der Foltermethode: auf kleinem Hocker sitzen

Während ihrer Haft im Zweiten Frauengefängnis der Provinz Yunnan wurde sie als „streng zu überwachende Gefangene“ eingestuft. Das Gefängnis zwang sie, täglich bis zu 16 Stunden auf einem kleinen Hocker zu sitzen, und verweigerte ihr den Kauf von Dingen des täglichen Bedarfs.

Während ihrer Menstruation stellte die Anstalt keine Hygieneartikel bereit, sodass sie gezwungen war, alte Kleidung zu zerreißen und sie als Ersatz für Binden zu verwenden. Im Winter erhielt sie keine wärmende Kleidung und musste langfristig in der Kälte ausharren, wodurch sie körperlich und psychisch stark litt.

Zweites Strafurteil und Folter im Gefängnis

Am 25. September 2019, gegen 13 Uhr, besuchte Kuang in Haikou, Bezirk Xishan, Stadt Kunming einen Falun-Gong-Praktizierenden. Während ihrer Abwesenheit drang die Polizei illegal in ihre Mietwohnung ein, durchsuchte sie und beschlagnahmte einige Falun-Gong-Bücher, Zeitschriften und weitere Gegenstände. Anschließend brachten sie Kuang zur Vernehmung auf die Polizeistation.

Obwohl keinerlei Tatsachen oder Beweise vorlagen, erhob die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishan Anklage gegen sie.

Während der zwei Gerichtsverhandlungen wies ihr Verteidiger auf Folgendes hin:

1) Die Anschuldigungen der Polizei könnten von den Beamten selbst erfunden worden sein;

2) Wichtige Beweise wie Durchsuchungsbefehle, Durchsuchungsprotokolle, Beschlagnahmeentscheidungen und Beschlagnahmelisten wiesen schwerwiegende Verfahrensverstöße auf;

3) Die Gutachten zu den beschlagnahmten Gegenständen enthielten weder das Gutachtenverfahren, noch Methoden, Qualifikationen oder Unterschriften der Gutachter.

Auf dieser Grundlage beantragte der Anwalt Freispruch für Kuang gemäß Gesetz.

Trotzdem arbeiteten das Gericht von Xishan und die Staatsanwaltschaft zusammen und übernahmen die konstruierten Anschuldigungen der Polizeistation Haikou.

Das Gericht verurteilte Kuang allein auf Grundlage der in ihrer Wohnung aufbewahrten Falun-Gong-Bücher sowie einiger CDs und Zeitschriften zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan.

Während ihrer Haft im Zweiten Frauengefängnis der Provinz Yunnan wurde sie erneut als streng zu überwachende Gefangene eingestuft und gezwungen, über lange Zeit auf einem kleinen Hocker zu sitzen.

Einmal zwang das Gefängnis sie, ein Video anzusehen, das Falun Gong verleumdete. Als sie aufstand und die Fälschung des Inhalts aufdeckte, wurde sie sofort durch Foltermaßnahmen vonseiten des Gefängnispersonals misshandelt.