(Minghui.org) Eine 53-jährige Frau aus Shenyang in der Provinz Liaoning hat gegen eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren Berufung eingelegt. Sie wurde allein wegen des Praktizierens von Falun Gong verurteilt.
Am 26. August 2025 wollte Li Zhuqing gerade zum Einkaufen gehen, als eine Frau, die sich als Mitarbeiterin der Hausverwaltung ausgab, an ihre Tür klopfte. Kaum hatte Li geöffnet, stürmten mehr als zehn Beamte in Zivil in ihre Wohnung. Als sie auf ihrem Drucker einen Aufkleber mit der Aufschrift „Die Kommunistische Partei Chinas ist eine Sekte“ entdeckten, forderten sie weitere Polizisten zur Verstärkung an.
Die Polizei durchsuchte Lis Wohnung über zwei Stunden lang und beschlagnahmte ihre Falun-Gong-Bücher, Informationsmaterialien, ein Foto des Begründers von Falun Gong, einen Laptop, zwei Drucker, ein Mobiltelefon, einen Papierschneider sowie mehrere USB-Sticks.
Unter dem Vorwurf, Falun-Gong-Aufkleber angebracht zu haben, brachten die Beamten Li zur Vernehmung auf die Polizeiwache Beiling. Sie verweigerte die Aussage und wurde daraufhin zur Fallbearbeitungsstelle des Polizeireviers Yuhong überstellt. Der Beamte Du Fei beschimpfte sie und stülpte ihr eine schwarze Kapuze über den Kopf. Über Nacht wurde sie auf einem Metallstuhl fixiert und durfte nicht schlafen. Zudem legten die Polizisten ein Foto des Falun-Gong-Begründers auf den Boden und befahlen ihr, darauf zu treten. Sie weigerte sich.
Die Polizei entnahm Li gewaltsam Blut- und Urinproben. Obwohl bei ihr eine Harnwegsinfektion festgestellt wurde, brachten die Beamten sie am 27. August dennoch in die Erste Haftanstalt der Stadt Shenyang.
Lis über 90-jähriger Vater und auch ihr Mann sind pflegebedürftig und auf ihre Unterstützung angewiesen. Ihre Festnahme und Inhaftierung stürzten die Familie in große Not.
Das Polizeirevier des Bezirks Yuhong übergab Lis Fall an die Staatsanwaltschaft der Stadt Xinmin. Am 9. September 2025 wurde offiziell Haftbefehl gegen sie erlassen und am 20. November erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.
Verhandlung
Das Gericht der Stadt Xinmin verhandelte Lis Fall am 17. Dezember 2025. Es erschienen keine Zeugen zur Befragung. Staatsanwalt Chen Hongyan legte weder stichhaltige Beweise vor noch nannte er eine gesetzliche Grundlage für die Anklage gegen Li.
Li verteidigte sich selbst vor Gericht. Sie bestritt jegliches Fehlverhalten und erklärte, dass ihr Glaube durch die Verfassung geschützt sei. Ihr Familienanwalt bezeugte, dass Li, nachdem sie begonnen hatte Falun Gong zu praktizieren, ein noch besserer Mensch geworden sei und sich über viele Jahre hinweg hingebungsvoll um ihren pflegebedürftigen Vater und ihren Mann gekümmert habe.
Der Richter verurteilte Li dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro). Gegen dieses Urteil hat sie beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang Berufung eingelegt.
Das Leiden der Familie
Li und ihre Geschwister, ihr Bruder Li Yi und ihre Schwester Li Yunqing, begannen im Frühjahr 1998 Falun Gong zu praktizieren, nachdem sie miterlebt hatten, wie ihre Mutter Liang Huifen dadurch von einer schweren Herzkrankheit genesen war. Seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 wurde die Familie wiederholt schikaniert und von den Behörden ins Visier genommen.
Li Yunqings Gesundheitszustand verschlechterte sich infolge der enormen psychischen Belastung rapide. Sie verstarb am 9. September 2006 im Alter von 37 Jahren. Ihr Bruder Li wurde schwer gefoltert und starb am 26. März 2011 im Alter von 42 Jahren. Der Tod ihrer beiden Kinder traf Liang zutiefst und war ein schwerer Schicksalsschlag für sie.
Li Zhuqings Mann erlitt um das Jahr 2015 einen Schlaganfall und ihr Vater wurde etwa im Jahr 2021 pflegebedürftig. Li kümmerte sich aufopferungsvoll um beide und bewahrte dabei stets eine ruhige und optimistische Haltung.
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