(Minghui.org) Der Falun-Gong-Praktizierende Xu Zhicheng aus Hegang (Provinz Heilongjiang) wurde am 23. September 2005 von Beamten der Polizeistation Nr. 6 der Nanshan-Zweigstelle aus seiner Wohnung abgeführt und zur Polizeistation Tiexi gebracht. Dort wurde er vier Tage und Nächte ohne Nahrung und Wasser festgehalten und gefoltert.
Am 26. September brachte die Polizei ihn in das Zweite Untersuchungsgefängnis der Stadt Hegang. Aus Protest trat Xu in den Hungerstreik. Die Wärter legten ihm Handfesseln und Fußfesseln an. Sie legten ihm sogenannte „Stützstöcke“ an, das bedeutet, sie fesselten seine Füße durch zwei Schlaufen an den Enden einer Metallstange, die zusammen mit den Fesseln an einem im Boden verankerten Metallring befestigt war. Dadurch fügten sie ihm schwere körperliche und seelische Qualen zu. Diese und weitere Misshandlungen führten schließlich am 3. Oktober zu seinem Tod.
Xu Zhicheng, männlich, 44 Jahre alt, Absolvent einer Fachmittelschule, war Ingenieur im Kohlebergwerk Nanshan des Bergbauamtes der Stadt Hegang. 1996 begann er, Falun Dafa zu praktizieren. Als 1999 die Verfolgung von Falun Gong einsetzte, wurde er unrechtmäßig von seiner Arbeitseinheit auf eine Arbeiterstelle versetzt. Am 20. April 2002 wurde er von der Zweigstelle Nanshan der Behörde für Öffentliche Sicherheit Hegang widerrechtlich aus seiner Wohnung verschleppt und zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt.
Misshandlungen im Untersuchungsgefängnis
Vor Kurzem berichtete ein Insider über die Misshandlungen, denen Xu Zhicheng nach seiner Überstellung am 26. September 2005 in das Zweite Untersuchungsgefängnis von Hegang ausgesetzt war:
Xu wurde in Zelle Nr. 3 inhaftiert; der zuständige Aufseher dieser Zelle trug den Familiennamen Huang. In der Zelle befanden sich etwa zwanzig Häftlinge, darunter der in Hegang bekannte Anführer einer kriminellen Bande Wang Jinshan sowie Zhang Zhixin, ein Bandenanführer aus Qiqihar. Beide wurden vom Untersuchungsgefängnis als „Zellendiensthabende“ eingesetzt (tatsächlich übernahmen sie Verwaltungsaufgaben und meldeten dem zuständigen Aufseher für Zelle Nr. 3 Probleme).
Nachdem Xu in Zelle Nr. 3 gebracht worden war, trat er aus Protest in Hungerstreik. Die Wärter des Untersuchungsgefängnisses unterzogen ihn daraufhin grausamer Folter: Man legte ihm Handschellen an und fixierte ihn mit einem sogenannten „Stützstock“ (eine Eisenstange zwischen den Beinen, die zusammen mit Fußfesseln verschraubt und an einem am Boden befestigten Eisenring abgeschlossen wurde).
Nach drei Tagen Hungerstreik begannen die Wärter am 29.September 2005 mit einer brutalen gewaltsamen Zwangsernährung durch eine Nasensonde.
In eine eiserne Schüssel mit einem Durchmesser von etwa 20 Zentimetern wurde gesalzener Maisbrei gefüllt und ihm eingeflößt. An jeder Zwangsernährung waren vier bis fünf Personen beteiligt, die ihn quälten. Einer der Männer war ein etwa fünfzigjähriger Arzt namens Zhang mit einer Körpergröße von ungefähr 1,80 Meter; auch eine Frau war beteiligt. Beide wechselten sich im Dienst ab. Im Zweiten Untersuchungsgefängnis waren auch zu „Umerziehung“ verurteilte Gefangene inhaftiert, die zu Zwangsarbeit außerhalb der Anstalt eingesetzt wurden und von den Gefängnismitarbeitern als „Arbeitsnummern“ bezeichnet wurden.
Bei der vierten gewaltsamen Zwangsernährung führte das Einführen der Sonde oder ein anderer Umstand dazu, dass die eingeführte Nahrung wieder austrat. Sie bedeckte den Boden, und Blutspuren waren sichtbar. Die Zwangsernährung fand jeweils gegen zehn Uhr morgens statt. Währenddessen wurden dem Betroffenen extreme Qualen zugefügt, sodass er kaum noch leben wollte.
Die letzten Stunden bis zu seinem Tod
Gegen 20 Uhr desselben Abends bemerkte ein Falun-Gong-Praktizierender, der gezwungen worden war, auf dem Boden zu sitzen, dass Xu nicht wie gewöhnlich aufrecht saß, sondern sein Kopf gesenkt war, sein Kinn auf der Brust ruhte und er völlig abwesend wirkte. Er rief seinen Namen. Xu schien etwas sagen zu wollen, war jedoch nicht mehr in der Lage zu sprechen. Der Praktizierende meldete dem diensthabenden Häftling: „Xu Zhicheng ist am Ende.“ Der diensthabende Häftling informierte Wang Jinshan und Zhang Zhixin. Diese wiesen ihn an, den an der Wand befindlichen Rufknopf zu betätigen. Der diensthabende Aufseher antwortete über die Sprechanlage: „Keine große Sache, kümmert euch nicht um ihn“, und beendete das Gespräch.
Fast drei Stunden später, gegen 23 Uhr, hob der Praktizierende erneut Xus Kinn an; sobald er losließ, fiel dessen Kopf sofort wieder herab. Er sagte: „Er ist nicht mehr zu retten!“ Der diensthabende Häftling entgegnete: „Rede keinen Unsinn.“ Der Praktizierende forderte die beiden auf, selbst nachzusehen. Nach den Vorschriften mussten zwei diensthabende Häftlinge gemeinsam handeln; sie überprüften den Zustand, stellten dessen Ernsthaftigkeit fest, weckten Wang Jinshan und Zhang Zhixin und betätigten erneut den Rufknopf, um den Aufseher wahrheitsgemäß zu informieren. Etwa fünfzehn Minuten später betrat der diensthabende Aufseher die Zelle.
Im Dienst waren zu diesem Zeitpunkt der Leiter des Zweiten Untersuchungsgefängnisses, Li Shulin, sowie der Arzt Zhang, der in dieser Nacht Bereitschaftsdienst hatte. Sie überprüften den Zustand und fühlten Xu den Puls. Li Shulin rief anschließend den Notruf 120 an, öffnete das am Boden befestigte Schloss und ließ „Arbeitsnummer“-Gefangene herbeirufen, um Xu hinauszutragen. Sie besorgten sich Werkzeug, um die Metallstange und Fesseln an seinen Füßen aufzubrechen. Das Aufbrechen dauerte mindestens fünf Minuten. Erst gegen 23:40 Uhr brachte der Rettungswagen Xu ins Volkskrankenhaus der Stadt Hegang zur sogenannten „Rettung“, wo er letztlich am nächsten Morgen, dem 3.Oktober, verstarb.
Es war wirklich ein Verbrechen gegen das Leben! Ein junger, gesunder Mensch wurde so brutal von diesem bösartigen Regime zu Tode gequält.
Einige Tage später waren aus dem Bürogebäude vor dem Untersuchungsgefängnis Schreie zu hören, vermutlich von Xus Angehörigen, die Gerechtigkeit forderten. Aufgrund des Todesfalls bereitete sich die in der Haftanstalt stationierte Staatsanwaltschaft darauf vor, alle Insassen der Zelle Nr. 3 zu befragen. Noch bevor die Staatsanwaltschaft mit den Gesprächen begann, verlegte das Zweite Untersuchungsgefängnis jene Falun-Gong-Praktizierenden und weitere Personen, die möglicherweise die Wahrheit sagen könnten, in andere Zellen.
Fast einen halben Monat später wurde unter den Inhaftierten gemunkelt, die ermittelnde Einheit, die Zweigstelle Nanshan der Behörde für Öffentliche Sicherheit, habe der Familie 80.000 Yuan (etwa 9.828 Euro) gezahlt, um die Angelegenheit beizulegen.
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