Die Praktizierende Tang Yunxia erlitt Folter in der Pengzhou Kommunalpsychiatrie

Ich bin Tang Yunxia und 40 Jahre alt. Ursprünglich wohnte ich im Raum Nr.7 der zweiten Einheit im Gebäude Nr.13 der zweiten Gegend von Lianhua, Bezirk Jinjiang in Chengdu Sichuan Provinz.

Weil ich darauf bestand Falun Gong zu praktizieren, wurde ich zweimal gesetzeswidrig verurteilt und vom Bezirk „Büro 610” (1), die erste Abteilung der Nebenstelle des öffentlichen Sicherheitsbüros und von der Longzhou Straßenpolizei 15 Mal eingesperrt.

Am 14. Juli 2001 wurde ich wieder entführt und für anderthalb Jahren ins Arbeitslager gebracht. Ich wurde im Zizhong Frauenarbeitslager der Provinz Sichuan eingesperrt. Im Dezember 2002 als meine Haftstrafe zu Ende war, wurde ich wieder vom Direktor des Kommunal „Büro 610”, von Yue Qigui, Chen Qiang und einen Mann mit dem Nachnamen Liao in die Pengzhou Kommunalgehirnwäscheklasse geschickt, weil ich meinen Glauben an Zhen, Shan und Ren (Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht) nicht aufgeben wollte. Während der gesetzeswidrigen Gefangenschaft wurde ich zweimal in die Pengzhou Kommunalpsychiatrie gebracht.

Anfang Juli 2003 trat ich in den Hungerstreik, um gegen die langwierige Verfolgung zu protestieren und meine Freiheitsrechte als Bürger einzufordern. Das Ergebnis war, dass ich wieder in die Pengzhou Kommunalpsychiatrie geschickt wurde. In der Psychiatrie wurden mir unbekannte Drogen eingespritzt, die an meinem ganzen Körper Schwellungen verursachten. Die Schwellungen entzündeten sich. Einige Körperbereiche schwollen auf die Größe meiner Hand oder die meines Daumens an. Die Schwellungen juckten sehr. Um mich still zu halten, wurden mir schwere Fußketten angelegt. Dann injizierten sie mir weiter diese unbekannten Substanzen in meinem Körper. Ich lehnte die Injektion ab. Doch Schwester Liu Min, die nicht die Wahrheit über Falun Gong kannte, fesselte auf dem Bett meine Hände hinter dem Rücken und gab mir dann die Drogen. Ich bekam davon unerträgliche Schmerzen. Dazu kam noch, dass meine eindringliche Bitte auf Toilette gehen zu dürfen, von Schwester Liu Min abgelehnt wurde. Nach mehreren Tagen wurde ich in die Gehirnwäscheklasse geschickt und vom Direktor Qiao Lijun des Pengzhou Kommunal „Büro 610” verfolgt.


Nach einer Woche wurde ich wieder in die Psychiatrie geschickt und in einem kleinen Raum eingesperrt. Dort erhielt ich erneut gegen meinen Willen unbekannte Drogen. In dieser Zeit verlangten die Mitarbeiter des „Büros 610” und die Lian Gemeindeverwaltung von meinen Familienangehörigen, dass sie eine „Garantiererklärung” (2) unterschreiben sollten. Erst dann würden sie mich entlassen. Um das noch zu verstärken behaupteten sie, dass es mir nicht gut ginge. Meine Familienangehörigen weigerten sich die Garantiererklärung zu unterschreiben und wollten mich persönlich sehen. Doch ihre Forderung wurde von den Mitarbeitern abgelehnt.

Unter der strengen Kontrolle und dem Befehl des Pengzhou Kommunal „Büros 610” verfolgten die Pengzhou Gehirnwäscheklasse und die Pengzhou Kommunalpsychiatrie Falun Gong Praktizierende sehr schwer.

Ich erlebte, wie der Falun Gong Praktizierende Zheng Weigang bei seiner Entführung noch körperlich gesund und fit war. Doch nach über einem Jahr der Gefangenschaft in der Pengzhou Kommunalgehirnwäscheklasse und der Pengzhou Kommunalpsychiatrie wurde er bis zur körperlichen Behinderung gefoltert.

Als ich an der Schwelle des Todes lag verlangte der Arzt der Pengzhou Kommunalpsychiatrie vom Direktor des „Büros 610”, Qiao Lijun, mich zu entlassen. Qiao Lijun lehnte ab und sagte: „Auf keinen Fall, wir werden sie hier trotzdem unter Bewachung stellen!” Ich litt sehr unter der brutalen Verfolgung in der Gehirnwäscheklasse und unter der Psychiatrie. Mein körperlicher Zustand verschlechterte sich und mein Körpergewicht fiel von 65 auf 44kg. Doktor Zeng Xiaoping untersuchte mich körperlich und fand heraus, dass ich an einer ernsten Darmhaftung und Blinddarmentzündung litt. Doch trotz allem wollten sie mich nicht entlassen. Am 26. Juli 2003 um 3 Uhr gelang es mir in die Freiheit zu entfliehen.

(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.