Fälle von Falun Gong-Praktizierenden aus der Provinz Fujian, die in einer Nervenheilanstalt gefangen gehalten wurden

(Minghui.de) Chinesische Behörden benutzen Nervenheilanstalten als Werkzeug, um normale chinesische Staatsbürger zu verfolgen. Am 28. Mai 2010 war folgende Nachricht auf einer chinesischen Polizei-Webseite zu lesen: „Polizeibehörde: Psychiatrien sollten keine normalen Menschen ohne Einwilligung der Polizeibehörde aufnehmen dürfen.“ Diese Nachricht löste eine Welle der Entrüstung in der Bevölkerung aus, die die Frage aufwarf: Heißt das, dass Psychiatrien normale Menschen aufnehmen dürfen allein mit Zustimmung der Polizei? Und bleiben diejenigen, die aufgenommen werden, normal oder werden sie mit Medikamenten misshandelt? Sind solche Psychiatrien normale Psychiatrien oder sind sie Gefängnisse?

Am 18. März 2009 veröffentlichte das China New Journal, ein Magazin der Behörden, einen Artikel von Sun Dongdong, einem ehemaligen Professor der Pekinger Universität und Leiter des Büros zur Einschätzung der Zuständigkeit eines Gerichtes, einen Bericht mit dem Titel „Der sicherste Weg ist, psychisch Kranke in eine Psychiatrie zu schicken“. Er schrieb: „In Bezug auf diejenigen, die bei der Regierung Einspruch erheben, würde ich ehrlich sagen, wenn es nicht 100% sind, haben doch 99% von ihnen psychische Probleme – alle sind paranoid… Es dient dem Schutz ihrer Menschenrechte, wenn man sie in Psychiatrien zwangseinweist.“

Sun hat sich nicht versprochen – er sprach ein offenes Geheimnis aus. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) praktiziert dies bereits seit vielen Jahren, nämlich, Menschen, die sich bei der Regierung beschweren, in Psychiatrien zu stecken. Viele Falun Gong-Praktizierende haben eine solche Behandlung erlitten. Einer Statistik der Minghui-Webseite zufolge benutzt die KPCh in 23 Provinzen und autonomen Regionen Psychiatrien, um Praktizierende zu verfolgen. Die Zahl der Psychiatrien, die auf provinzieller, kommunaler und Bezirksebene daran teilnehmen, geht in die Hunderte. Der Ansatz, Praktizierende mit psychiatrischen Drogen zu misshandeln, ist eine durchdachte systematische Methode auf allen Ebenen.

Zhang Honglin vom Medikamentenforschungsinstitut China war einer der ersten Befürworter, Psychiatrien als Mittel der Verfolgung von Praktizierenden zu benutzen. Er sprach sich für Folgendes aus: 1. Alle relevanten Abteilungen der KPCh sollten Psychiater anweisen, Falun Gong-Praktizierende zwangsweise als psychisch Kranke einzustufen. 2. Falun Gong-Praktizierende „anti-psychiatrisch“ zu behandeln. 3. Falun Gong-Praktizierende Gehirnwäsche zu unterziehen.

Vom 10. bis zum 29. September 2001 war er zum fünften Mal im Bezirk Jiuqu in der Provinz Fujian, um dem lokalen Büro 610 bei der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden zu helfen.

Die Folgen für die normalen, gesunden Falun Gong-Praktizierenden, denen unbekannte Drogen in Psychiatrien verabreicht wurden, waren verheerend. Dazu gehörten:

Zerstörung des zentralen Nervensystems
Teilweise oder vollständige Lähmung
Infektionen und/oder Schädigungen an den Muskeln und Organen
Teilweiser oder vollständiger Erinnerungsverlust
Schwachsinn
Wahnsinn
Tod

Im Folgenden sind einige Fälle von psychiatrischem Missbrauch an Praktizierenden aus der Provinz Fujian beschrieben.

Fall 1: Frau Guan Yujing, Richterin am Obergerichtshof in der Provinz Fujian, über vier Monate festgehalten

Während des Volkskongresses im März 2000 wurde Frau Guan Yujing, Richterin am Obersten Gerichtshof der Provinz Fujian, zum zweiten Mal in eine Nervenheilanstalt eingewiesen, weil sie an die Volksvertreter appellieren wollte. Keiner ihrer Familienangehörigen stimmte ihrer Einweisung zu, dennoch zwangen Gerichtsbeamte ihre Familie, eine Vereinbarung zu unterschreiben, dass Frau Guan Yujing ohne Einverständnis des Provinzialgerichts und der Polizei nicht entlassen werden konnte. Während dieser Zeit wurden ihr unbekannte Drogen verabreicht. Als sie sich wehrte, forderte der Arzt vier männliche Patienten auf, sie ans Bett zu binden, um ihr die Injektion verabreichen zu können. Beamte teilten ihr mit, dass sie eine Garantieerklärung schreiben müsse, bevor man sie freilassen würde. Frau Guan wurde über vier Monate in der Psychiatrie festgehalten.

Fall 2: Staatsanwalt Zheng Xinqiang drei Mal in Psychiatrie festgehalten

Am 31. Mai 2004 erschien auf der Minghui-Webseite ein Bericht über Zheng Xinqiang, einem jungen Staatsanwalt aus der Stadt Ningde, der 3-mal in einer Nervenheilanstalt gefangen gehalten wurde. Herr Zhengs Bericht aus erster Hand lautet wie folgt:

„Ich war stellvertretender Inspektor und Teamleiter der Staatsanwaltschaft des Bezirks Pingnan. Im Jahre 1998 begann ich, Falun Gong zu praktizieren, und bald danach war meine Schilddrüsenüberfunktion geheilt. Zudem profitierte ich auch mental enorm. Als die Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 begann, konfiszierte der Generalanwalt Tian Zhiqiang meine Staatsanwaltslizenz, nahm mir meinen Arbeitstitel weg, erlaubte mir nicht, zur Arbeit zu kommen und zwang mich dazu, aus der KPCh auszutreten. Ende des Jahres 2000 gebrauchte die Staatsanwaltschaft die Ausrede, mich entlassen zu müssen, um ihre Quote erfüllen zu können. Zwei stellvertretende Staatsanwälte verlangten vom KPCh-Komitee des Bezirks, mich zu entlassen. Mitte Dezember wurde ich entlassen und hatte kein Einkommen.

Seitdem bin ich 3-mal in eine Nervenheilanstalt gebracht worden. Im Jahre 1999 wurde ich zum ersten Mal verhaftet, wobei mich der Arzt im Beisein meiner Verwandten mit einem Beruhigungsmittel ruhig stellte und mir dann Spritzen injizierte. Danach war ich mehrere Tage ohne Bewusstsein. Als ich erwachte, banden sie mich an ein Bett und versetzten mir mit einer Nadel Stromstöße. Ich wurde gefragt, ob ich weiter praktizieren würde oder nicht. Ich sagte ihnen, dass ich weiter praktizieren würde, woraufhin sie mich weiter schockten. Sie setzten die Folter so lange fort, bis sie einsahen, dass sie mein Herz nicht bewegen konnten.

In den Oktoberfeiertagen ging ich nach Peking, um mich bei der Regierung für Falun Gong einzusetzen. Als ich zurückkam, wurde ich zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Am 14. Oktober 2002 begann meine Haft. Ich wurde von Beamten der Staatsanwaltschaft, der Politik- und Sicherheitsabteilung und dem "Büro 610" abgeholt, nachdem am 26. Oktober eine Nachricht vom Arbeitslager bei ihnen eingegangen war. Sie wollten mich mit der Ausrede, dass bald der 16. Kongress tagen würde, in eine Nervenheilanstalt auf dem Lande bringen und warfen mich in ein Arbeitslager. Ich wehrte mich, aber einige von ihnen trugen mich ins Arbeitslager und banden mich an ein Bett. Ich versuchte, ihnen die wahren Umstände zu erklären, aber sie stellten mich ruhig. Einige Tage später nutzte ich die Gelegenheit zu fliehen, aber einige Ärzte kamen hinzu und brachten mich zurück. Als ich einen Hungerstreik begann, gaben sie mir unter Anwendung von Gewalt Spritzen. Danach hatte ich große Schmerzen, so als würde mir der Kopf platzen. Ich war zerstreut und sobald ich aufstand, hatte ich das Gefühl, gleich wieder hinzufallen. Jedes der drei Male, in denen ich in der Psychiatrie war, injizierten sie mir dasselbe Medikament, wodurch ich das Bewusstsein verlor.“

Fall 3: Herr Huang Zejin und Herr Qiu Baosen sechs Monate in der Psychiatrie festgehalten

Als die Verfolgung begann, weigerten sich Herr Hunag Zejin aus dem Verwaltungsbezirk Huaitu, Bezirk Ninghua, Stadt Sanming, und Herr Qiu Baosen aus der Stadt Heshuixi, eine Garantieerklärung zu schreiben, dass sie mit dem Praktizieren von Falun Gong aufhören würden. Deswegen behauptete He Zhenhuai, der Leiter der 1. Abteilung der Polizeistation Ninghua, dass sie psychisch krank seien, und ließ sie in die Psychiatrie einweisen. Er befahl den Ärzten im Krankenhaus, ihr zentrales Nervensystem mit Drogen zu schädigen. Die Ärzte antworteten ihm: „Durch die Untersuchung konnten wir bei keinem von ihnen eine Geisteskrankheit feststellen. Aus diesem Grund können wir ihnen dieses Medikamenten nicht verabreichen.“ Danach wurden sie von ihren Vorgesetzten getadelt.

Beide Praktizierende wurden sechs Monate in der Psychiatrie festgehalten. Im Jahre 2002 konnte Herr Hunag fliehen, aber He Zhenhuai gelang es, ihn wieder festnehmen zu lassen.

Fall 4: Bankangestellte in Psychiatrie gefangen gehalten

Frau Chen Yuxian war Bankangestellte in der Bank Jianshe, Stadt Zhangzhou, Provinz Fujian. Weil sie Falun Gong praktiziert, wurde sie oft unter Hausarrest gestellt, in Gehirnwäscheeinrichtungen, Gefängnissen und Arbeitslagern festgehalten. Am 15. Mai 2011 wurde sie erneut verhaftet. Anfang Juli wurde sie insgeheim im Frauenarbeitslager der Provinz Fujian festgehalten, wo sie zwei Jahre bleiben sollte. Es war das vierte Mal, dass sie im Arbeitslager war. In den letzten fünf Jahren war Frau Chen drei Mal verhaftet worden; nun sollte sie zur weiteren Folter in eine Psychiatrie gebracht werden. In der Psychiatrie verabreichte man ihr unter Zwang unbekannte Drogen und ein Medikament auf Hormonbasis, das zu Gedächtnisverlust führte.

Fall 5: Eine Frau aus der Stadt Jinhan, Stadt Ningde, Opfer von Folter in Psychiatrie

Frau Ruan Aiyin kommt aus dem Verwaltungsbezirk Jinhan, Stadt Ningde. Sie wurde unrechtmäßig verhaftet und zehn Monate lang im Frauengefängnis der Provinz Fujian inhaftiert, wo sie gefoltert wurde. Am 25. Februar 2008 befand sie sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand, und erst dann benachrichtigten die Gefängnismitarbeiter ihre Angehörigen, sie gegen Kaution abzuholen. Jedoch nutzte die Abteilung für öffentliche Sicherheit die Tatsache, dass Frau Ruan während ihrer Haft ständig „Falun Dafa ist gut“ rief, als „Beweis“ dafür, dass sie geisteskrank sei, sodass man sie in die Psychiatrie der Stadt Ningde brachte, wo ihr Medikamente verabreicht wurden, sie Elektroschocks bekam und zwangsernährt wurde. Erst als sie ihr Bewusstsein verloren hatte und sie sich in einem kritischen Zustand befand, benachrichtigte die Psychiatrie die Abteilung für öffentliche Sicherheit. Man zwang ihre Angehörigen zur Zahlung von 6000 Yuan für ihre Entlassung, aber 15 Tage später wurde Frau Ruan erneut in die Psychiatrie eingeliefert.

Fall 6: Frau Chen Biyu vier Mal in der Psychiatrie eingesperrt

Frau Chen Biyu, ehemalige Mitarbeiterin der Bank-Zweigstelle Taijiang in der Stadt Fuzhou, Provinz Fujiang, war 3-mal im Gefängnis und 4-mal in Psychiatrien eingesperrt, wo sie gefoltert wurde. Zudem wurde ihr der Job gekündigt. Im Oktober 2001 starb Frau Chen in Folge der Misshandlungen.

Im November 1999 sprach sie sich bei der Regierung für Falun Gong aus und wurde daraufhin in der Polizeistation Fuyou in Peking festgehalten. Dort wurde ihr die Zahlung von 1400 Yuan auferlegt. Später wurde Frau Chen nach Fuzhou gebracht und im Gefängnis Shuitou, auch als 1. Gefängnis von Fuzhou bekannt, inhaftiert, wo sie Zwangsarbeit verrichten musste.

Im Dezember desselben Jahres wurde Frau Chen im Untersuchungsgefängnis festgehalten, das der Psychiatrie in Fuzhou angegliedert ist. Viele Praktizierende sind dort bereits verstorben. Später und auch erst, nachdem ihre Verwandten die Polizei mit 55.000 Yuan bestochen hatten, stimmten sie zu, Frau Chen in die Psychiatrie zu bringen. Im Dezember entkam sie der Psychiatrie und ging wieder nach Peking, um zu appellieren. Sie wurde erneut verhaftet und zurückgebracht.

Im November 2000, als Frau Chen Material zur Erläuterung der wahren Umstände verteilte, wurde sie angezeigt und im Gefängnis Jianyang festgehalten. Sie wurde freigelassen, aber die lokale Polizeistation weigerte sich, ihr dabei zu helfen, einen gültigen Ausweis zu bekommen.

Am 7. Januar 2001 wurde Frau Chen direkt in die Psychiatrie eingeliefert. Obwohl der leitende Doktor, Lin Yaoping aus dem zweiten Bezirk, genau wusste, dass Frau Chen normal war, schockte er sie dennoch mit Nadeln und gab ihr Medikamente, die ihr Nervensystem schädigten. Deshalb verlor sie die Kontrolle über ihren Darm und ihre Blase. Als ihre Angehörigen Lin fragten, warum er Frau Chen foltere, antwortete er, dass ihre Firma ihn darum gebeten habe.

Später wurde sie in eine andere Psychiatrie gebracht. Nur weil sie keine finanziellen Mittel mehr aufbringen konnte, durfte sie die Psychiatrie verlassen und wieder arbeiten. Aber da sie ihre anfängliche Position verloren hatte, musste sie als Bedienstete arbeiten. Später wurde sie dazu gezwungen, diesen Arbeitsplatz aufzugeben. Weil sie sich weigerte, einen Bericht über ihre freiwillige Kündigung zu schreiben, wurde sie getäuscht und wieder in die Psychiatrie Fuzhou eingeliefert. Später zwang man sie zu schreiben: „Weil ich glaube, dass ich zur Arbeit in einer Bank nicht geeignet bin, bin ich zu einer Kündigung bereit.“

Am 26. September 2001 wurde Frau Chen zum wiederholten Male von Polizisten in ihrem Haus verhaftet. Während der Haft wurde sie gefoltert und später zur weiteren Folter in die Psychiatrie eingeliefert. Ende Oktober starb Frau Chen in Folge der Misshandlungen.