(Minghui.org) Der Falun Gong-Praktizierende Liu Zhanhai aus dem Bezirk Nangang in der Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang, starb am 5. Dezember 2014 im Gefängnis Nr. 1 von Shenyang, wo er rechtswidrig zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe einsaß. Herr Liu war einer von 13 Praktizierenden, die im März 2013 festgenommen worden waren, weil sie die Falun Gong-Übungen in der Öffentlichkeit gemacht hatten. (Gefährliche Morgenveranstaltung: 13 Bürger für öffentliches Falun Gong-Üben verhaftet, einige schwer gefoltert) In der Folge war Herr Liu zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Am 5. Dezember erhielt Herrn Lius Familie einen Anruf aus dem Gefängnis Nr. 1 von Shenyang, wo ihr mitgeteilt wurde, dass sich Herr Liu in einem kritischen Zustand befände. Die Angehörigen sollten innerhalb einer Stunde im Gefängnis erscheinen. Als sie dort ankamen, war an Herrn Liu kein Lebenszeichen mehr zu erkennen. Erst da berichtete ihnen ein Gefängniswärter, dass er bereits drei Tage zuvor verstorben war.

Herrn Lius Familie durfte nur den Kopf des Leichnams bis zum Hals sehen. Als die Angehörigen eine Autopsie forderten, wich die Gefängnisbehörde ihrer Forderung aus und bemühte sich, sie dazu zu bewegen, einer Einäscherung zuzustimmen.

Hintergrund

Herr Liu Zhanhai war am 21. März 2013 festgenommen worden, als er zusammen mit anderen Praktizierenden im Park Xiaofang in der Stadt Shenyang die Übungen machte. Innerhalb einer Zeitspanne von drei Tagen nahmen Agenten der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Shenyang insgesamt 13 Praktizierende wegen des Praktizierens der Übungen fest und verliehen diesem Fall „Morgenübung Shenyang“ oberste Priorität.

Bei den Verhören nach den Festnahmen wurden die Praktizierenden gefoltert und viele von ihnen schwerwiegend verletzt. Nachdem einer der Angeklagten bei der gemeinsamen Verhandlung am 18. März 2014 im Gerichtssaal in Ohnmacht gefallen war, wurde die Verhandlung vertagt. Herr Liu und ein anderer Praktizierender fielen bei der zweiten Verhandlung am 15. April in Ohnmacht, doch der Richter des Bezirksgerichts Dadong setzte die Anhörung ohne Anwesenheit der Angeklagten fort. Später wurde Herr Liu zu vier Jahren im Gefängnis Nr. 1 von Shenyang verurteilt.

Herrn Lius Berufungsgesuch wurde ohne stichhaltige Begründung abgelehnt. Seine Angehörigen erfuhren erst Ende November, dass bei ihm Symptome eines Schlaganfalls aufgetaucht waren.

Wegen seines Glaubens angegriffen

Seit dem Beginn der Verfolgung war Herr Liu Zielscheibe von Angriffen der örtlichen Behörden gewesen. Weil er sich weigerte, Falun Gong aufzugeben, wurde er vier Mal festgenommen. Das erste Mal wurde er im Juli 2001 festgenommen und zu einem Jahr Zwangsarbeit im Zwangsarbeitslager Changlinzi verurteilt. Im Juli 2007 wurde er festgenommen und rechtswidrig in die Gehirnwäsche-Einrichtung Jiangbei gesperrt. Im August 2007 wurde Herr Liu erneut verhaftet und zu Zwangsarbeit verurteilt.

An der Verfolgung von Herrn Liu Zhangai beteiligte Personen:Song Changde, Aufseher, Gefängnis Nr. 1 Shenyang: +86-18804016200 (mobil), +86-15698802700 (mobil);Jin Xu, Abteilungsleiter im Gefängnis Nr. 1 Shenyang: +86-18804018466.