Falun Gong-Praktizierender aus der Provinz Shanxi zu drei Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Vor kurzem wurde Herr Liu Guisheng zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er Falun Gong praktiziert und Shen Yun DVDs verteilt hatte. Seine Familie schwor, gegen das Urteil Berufung einzulegen, obwohl die Polizei ihnen drohte, das beschlagnahmte Familienauto nicht zurückzugeben.

Am 9. Dezember 2014 fand Herrn Lius Verhandlung statt. Bereits Stunden vorher umzingelten Polizeiautos und Polizisten das Gerichtsgebäude. Viele Falun Gong-Praktizierende kamen, um Herrn Liu zu unterstützen.

Herrn Lius Rechtsanwalt plädierte auf nicht schuldig. Bei seiner Verteidigung berief er sich darauf, dass die Verfassung die Glaubensfreiheit schütze, in diesem Fall das Praktizieren von Falun Gong. Zusätzlich betonte er, dass es ebenfalls nicht unrechtmäßig sei, Informationen über Shen Yun zu verbreiten. Dabei handelt es sich um eine künstlerische Aufführung, die sich zum Ziel gesetzt hat, die traditionelle chinesische Kultur wiederzubeleben.

Während der Verhandlung war der Staatsanwalt deutlich zu hören. Hingegen war das Mikrophon des Rechtsanwaltes absichtlich sehr leise eingestellt. Der Richter weigerte sich, die Lautstärke anpassen zu lassen, obwohl Herrn Lius Familie protestierte.

Herr Liu verteidigte sich selbst. Er erzählte dem Gericht, wie er vom Praktizieren von Falun Gong profitiert hatte: Früher habe er geraucht und getrunken. Jedoch als er begonnen habe zu praktizieren, sei damit Schluss gewesen.

Das Urteil gegen Herrn Liu wurde dennoch auf drei Jahre Gefängnis festgelegt.