(Minghui.org) Als Frau Lin Xiaoyan und Frau Liu Xinmei vor Gericht standen, weil sie in der Öffentlichkeit Transparente aufgehängt hatten, um die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime in China öffentlich bekannt zu machen, gab der Staatsanwalt zu, dass man mit dem Praktizieren von Falun Gong keine Gesetze übertritt. Dann klagte er die Angeklagten wegen der „Bewerbung von Falun Gong“ an, konnte jedoch nicht beweisen, dass sie ein Verbrechen begangen hatten.

Die Gerichtsverhandlung am 3. Februar 2015 im Bezirksgericht Lishan in Jinan in der Provinz Shandong endete ohne ein Urteil.

Lin Xiaoyan, eine Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Jinan in der chinesischen Provinz Shandong

Falsche Anschuldigung

Die Praktizierenden wurden beschuldigt „durch Nutzung einer Kultorganisation die Durchsetzung der staatlichen Gesetze und administrativen Regelungen zu unterminieren“, eine Formulierung die routinemäßig vom Staat angewendet wird, um innerhalb der Unterdrückungskampagne des kommunistischen Regimes Falun Gong-Praktizierende zu verurteilen. Der Staatsanwalt sagte nicht, auf welche staatlichen Gesetze und Einrichtungen die Praktizierenden störende Auswirkungen gehabt hätten.

Der Staatsanwalt präsentierte „Beweise“ aus den Wohnungen der Praktizierenden, die nur zeigten, dass sie Falun Gong praktizieren. Er musste eingestehen, dass das Praktizieren von Falun Gong nicht gegen das Gesetz verstößt.

Während die Argumente der Verteidigung vorgebracht wurden, ließ das Gericht jede Angeklagte mehrmals aus dem Gerichtssaal bringen, damit sie nicht die Zeugenaussage der anderen Angeklagten hören konnte. Die Verteidiger erhoben Protest gegen diese Vorgehensweise.

Bedrohungen von Seiten der Behörden

Während der Verhandlung umringten Polizisten in Zivil Frau Liu Xinmeis Schwiegersohn. Als Frau Liu nach der Verhandlung auf Kaution nach Hause entlassen wurde, eröffnete ihr Schwiegersohn, dass er von der Polizei bedroht worden war. Als Ergebnis dieses bedrohlichen Drucks auf ihn drohte er seiner Frau mit Scheidung, wenn sie weiterhin ihre Mutter und deren Praktizieren von Falun Gong unterstützen würde. Dann bedrohte er seine Schwiegermutter und seine Frau mit einem Messer.

Während der Verhandlung berichtete Frau Liu dem Richter, dass die Polizisten sie gezwungen hatten, gegen ihren Willen ein Dokument zu unterschreiben. Ihr Anwalt war auch direkt vor der Verhandlung von mehreren Agenten des „Büros 610“ bedroht worden.

Ungewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen

Am Morgen vor der Verhandlung umstellten zwanzig Polizisten das Gerichtsgebäude. Die Verhandlung war offiziell öffentlich, doch das Gericht erlaubte nur je zwei Familienangehörigen der beiden Praktizierenden, daran teilzunehmen. Frau Lins Tochter und Cousin und Frau Lius Schwiegersohn durften den Gerichtssaal betreten.

Beamte in Zivil - einige von ihnen benutzten ihre Mobiltelefone - besetzten die meisten der Sitze im Gerichtssaal. Den Familienangehörigen waren jedoch ihre Telefone abgenommen worden.

Hintergrund

Frau Lin Xiaoyan, Frau Liu Xinmei und zwei andere Praktizierende hatten in der Nacht des 31. Dezember 2013 mehrere Transparente auf öffentlichen Plätzen aufgehängt. Auf den Transparenten stand „Falun Dafa ist gut“ „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht sind gut“, „Treten Sie aus der kommunistischen Partei aus“ und „Stellt Jiang Zemin vor Gericht“. Sie waren von Überwachungskameras gefilmt worden und wurden alle am 18. Januar 2014 festgenommen.

Die Polizei bemühte sich zweimal, eine Klage zur Strafverfolgung gegen die Praktizierenden einzureichen. Diese wurden jedoch von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Auf Anweisung des Provinzbüros 610 reichte die Polizei am 21. November 2014 zum dritten Mal eine Klage ein. Am 30. Dezember erhob ein Staatsanwalt beim Bezirksgericht Licheng Anklage gegen Frau Lin und Frau Liu.