(Minghui.org) Als im Februar dieses Jahres ein älteres Ehepaar aus der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang vor Gericht stand, beschuldigte der Staatsanwalt sie „eine Kult-Organisation benutzt zu haben, um die Strafverfolgung zu untergraben“, und empfahl, dass sie zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt werden.
Der Anwalt des Ehemannes verteidigte das verfassungsmäßige Recht seines Mandanten, Falun Gong praktizieren und Informationen über die Praktik verbreiten zu dürfen. Die Ehefrau, die keinen Anwalt hatte, bezeugte, dass Falun Gong ihr einen gesunden Geist und Körper gab und betonte, dass sie nicht wegen der Wahrung ihres Glaubens und nur weil sie ein guter Mensch sein wolle, verfolgt und angeklagt werden dürfe.
Zum Schluss musste der Staatsanwalt zugeben, dass er keine weiteren Einwände gegen die Unschuld des Paares vorweisen konnte. Der Richter sagte auch, dass er die Verteidigung anerkenne und dass Falun Gong kein Kult sei. Er beendete die Verhandlung, ohne eine Entscheidung zu treffen. Die Familienmitglieder und Unterstützer des Paares hoffen, dass er sie freisprechen wird.
Festnahme des Ehepaares und Argumente des Anwaltes
Frau Gao Xiulan wurde festgenommen, als sie in einem Wohngebiet Flugblätter über die Verfolgung von Falun Gong verteilte. Ihr Mann, Zhao Chengxiao, wurde von der Polizei weggebracht, als er zu Hause CDs mit Informationen über Falun Gong hergestellt hatte.
Der Staatsanwalt verwendete beschlagnahmte Materialien aus der Wohnung des Paares als Beweise gegen sie. Er erwähnte in seiner Anklage, dass: „Ein Computer, 70 CDs, 300 Falun Gong Flugblätter und mehrere Siegelmarken mit den Worten Falun Dafa ist gut sind Beweise, dass das Ehepaar an Aktivitäten teilgenommen hat, um die Strafverfolgung zu sabotieren.“
Als Antwort wies der Anwalt darauf hin, dass Chinas Verfassung den Bürgern das Recht auf Glaubensfreiheit und Pressefreiheit zusichere, daher habe sein Mandant das Recht, Falun Gong zu praktizieren und Materialien darüber herzustellen, zu besitzen und zu verteilen. Außerdem habe das Praktizieren von Falun Gong seines Klienten niemandem Schaden verursacht, geschweige denn die Strafverfolgung untergraben.
Der Anwalt argumentierte ferner, dass Falun Gong-Praktizierende den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht“ folgen und gute Menschen seien, deshalb könne es nicht als ein „böser Kult“ bezeichnet werden. Darüber hinaus habe es nie ein Gesetz gegeben, das Falun Gong kriminalisiere. Deshalb, so argumentierte er, sei die Verfolgung der Praktik durch das kommunistische Regime von Anfang an rechtswidrig.
Nach der Anhörung des Anwalts und der Aussage von Frau Gao, sagte der Richter: „Ich verstehe Sie deutlich, Falun Gong ist keine böse Religion.“
Die Verhandlung fand am 5. Februar 2015 im Bezirksgericht Ranghulu in Daqing statt. Mehr als 50 Freunde und Verwandte der Praktizierenden waren anwesend, um ihre Unterstützung zu zeigen.