Sechs Praktizierende aus der Stadt Zhuozhou rechtswidrig verurteilt, ihre Familien wurden nicht benachrichtigt

(Minghui.org) Das Gericht der Stadt Zhuozhou machte am 11. Februar 2015 sechs Falun Gong-Praktizierenden den Prozess, ohne diese oder ihre Familien davon zu benachrichtigen und verurteilte sie von drei bis fünf Jahren Gefängnis.

Herr Dong Hanjie und Frau Gao Chunlian wurden zu fünf Jahren Haft verurteilt. Herr Wang Yun zu drei Jahren mit einer fünfjährigen Sperre. Herr Zhang Haiyang und Frau Dong Junhong zu drei Jahren. Herr Ge Zhijun zu vier Jahren.

Es fanden zwei Verhandlungen statt, doch in beiden Verhandlungen waren die Richter und Staatsanwälte nicht fähig die Fragen der Anwälte zu beantworten. Sie konnten nicht erklären, warum der Vorwurf „mit einer Kult-Organisation die Strafverfolgung untergraben zu haben“ zutreffend sei. Sie beendeten eilig die Verhandlungen und verkündeten die Urteile privat. Solche absurden Verhandlungen und Entscheidungsprozesse ignorieren völlig die Gesetze Chinas und untergraben die Rechtsdurchsetzung.

Herr Ge wurde am 11. Februar 2015 mit Gewalt ins Gefängnis Baoding in der Provinz Hebei gebracht. Er wurde freigelassen, weil er krank wurde.Frau Dong Junhong wurde am 10. Februar 2015 in ihrem Geschäft von Beamten in Zivil festgenommen und in die Strafanstalt Baoding Qingyuan gebracht. Ihre Familie wurde nicht davon benachrichtigt. Doch sobald sie diese Nachricht erfuhren, legten sie sofort Berufung ein.Andere hatten auch Berufung eingelegt. Mit Hilfe des Anwalts Zhang Junjie konnte Frau Gao erklären, dass der Beamte Yang Yugang beteiligt war. Yang hatte Frau Wang Huilan zu Tode gefoltert. In den Jahren der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden hat Yang mehr als 1,6 Millionen Yuan erpresst. Er hatte ständig Praktizierende verleumdet oder andere angestiftet, sie zu foltern.