Erkenntnisverfahren und Anhörung rechtswidrig: Anwalt ermittelt sechs Verstöße gegen geltendes Recht

(Minghui.org) Frau Sun Liping befindet sich seit dem 17. November 2014 rechtsgrundlos in Haft. Weil sie Falun Gong praktiziert, war sie am genannten Tag von Polizisten der Polizeistation Zhongshan des Bezirkes Laoshan der Stadt Qingdao verhaftet worden. Als der Anwalt, den ihre Angehörigen engagiert hatten, sie am 22. April 2015 besuchte, erfuhr er, dass sie bereits am 11. März 2015 vor Gericht gestellt worden war.

Frau Suns Anwalt ermittelte sechs Verstöße gegen geltendes Recht, die seitens der Behörde für öffentliche Sicherheit des Bezirks Laoshan und der Staatsanwaltschaft im Fall Sun begangen wurden:

1) Frau Sun wurde über drei Tage lang in der Polizeistation Zhongshan festgehalten, obwohl nach dem Gesetz nur 24 Stunden erlaubt sind.

Nach geltendem chinesischem Recht dürfen Polizeibeamte einen Verdächtigen nicht länger als 24 Stunden verhören oder festhalten. Ist die Zeitgrenze überschritten, muss der Verdächtige in eine Haftanstalt gebracht oder freigelassen werden.

2.) Frau Sun wurde in eine Haftanstalt gebracht, obwohl sie den gesundheitlichen Aufnahmekriterien nicht entsprach.

Frau Sun wurde sowohl in der Haftanstalt als auch im Krankenhaus Haici medizinisch untersucht: Man stellte ein Herzleiden und hohen Blutdruck fest. Des Weiteren entdeckten die Ärzte einen künstlichen Schlauch, der während einer Krebsoperation in ihren Darm eingefügt worden war. Die Operation war durchgeführt worden, bevor sie mit Falun Gong angefangen hatte. Beide Ärztelehnten Frau Suns Aufnahme in die Haftanstalt ab.Auch die Haftanstaltsleitung kam zu dem Schluss, dass Frau Sun die Aufnahmekriterien nicht erfülle. Die Polizei ließ jedoch nicht locker und fand schließlich einen Weg, sie in der Haftanstalt unterzubringen.

3. Frau Suns Wohnung wurde illegal durchsucht.

Nachdem die Polizei Frau Sun verhaftet hatte, fuhren sie zu ihrer Wohnung und durchsuchten diese zu einer Zeit, in der ihre Angehörigen nicht zu Hause waren. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen stellte die Polizei den Angehörigen später keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände zur Verfügung und ließ die Angehörigen die Beschlagnahme auch nicht überprüfen.

4. Frau Sun wurde nie ein Haftbefehl oder einer Haftbescheinigung ausgestellt.

Nach chinesischem Recht hätten die PolizeibeamtenFrau Sun den Haftbefehl und die Haftbescheinigung persönlich übergeben müssen, was sie nicht taten.Des Weiteren begannen die Polizisten mitihrem Verhör, ohne sich zuvor ausgewiesen zu haben.

5. Frau Suns Verhaftung hätte von der Staatsanwaltschaft nicht genehmigt werden dürfen.

Die Staatsanwaltschaft des BezirksLaoshanüberprüfte Frau SunsHaftantrag nicht sorgfältig. Die Voraussetzungen für eine Haftunterbringung lagen nicht vor. Die Staatsanwaltschaft genehmigte die Formularblätter der Polizeibehörde, die der späteren Anklage dienen sollten, ohne die Dokumente gründlich zu prüfen. Frau Suns Angehörige wurden auch nicht über die Verhaftung informiert.

6. Frau Suns Prozess war rechtswidrig.

Der Richter Yu Yong vom Bezirksgericht Laoshanführtedie Anhörung gegen Frau Sun durch, obwohl sie zuvor nicht über die angeklagte Tat informiert worden war: Nach dem Gesetz hätte ihr die Anklage drei Tage vor Verhandlung zugestellt werden müssen, was nicht geschehen ist.

Während des Prozesses wurden keine Belastungsbeweise geliefert. Der Prozess wurde im Geheimen durchgeführt: Weder Frau Suns Angehörige noch die Öffentlichkeit wurdenüber den Prozess nicht informiert.

Angehörige erheben Klage gegen die Behörden

Frau Suns Angehörigen und ihr Anwalt erhoben gegen die entsprechenden Behörden wegen der Verletzung es chinesischen Rechts Klage und fordern nun die Freilassung von Frau Sun.

An der Verfolgung beteiligt:

Yu Yong (于泳), Richter des Bezirksgerichts Laoshan: + 86-18661821577XiuWeiqing (修潍青), Direktor der Polizeibehörde des BezirksLaoshan:+ 86-532-88897705Huang Tao (黄涛), Direktor der Polizeistation Zhonghan: + 86-13792815666