(Minghui.org) Am 29. April 2015 standen fünf Bewohner von Zibo in der Provinz Shandong vor Gericht, weil sie mit ihren Mitmenschen über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatten. Der Staatsanwalt zählte Gegenstände auf, die in ihren Wohnungen als so genannte „Beweise“ gegen sie beschlagnahmt worden waren, und klagte sie wegen „Unterminierung des Gesetzesvollzugs“ an. Diese Anklage nach § 300 des chinesischen StGB wird üblicherweise von der Kommunistischen Partei Chinas benutzt, um Falun Gong-Praktizierende zu verurteilen.
Herr Wei Qirong, Herr Dai Dongwu, Frau Gong Junling, Frau Sun Liju und Frau Zhang Yuzhenthe argumentierten, dass es ein Verfassungsrecht sei, Falun Gong zu praktizieren und Informationen darüber zu verbreiten. Der Besitz von Büchern und Informationsmaterial über Falun Gong breche kein Gesetz, deshalb sei die Beschlagnahmung dieser Dinge durch die Polizei rechtswidrig und die Anklage gegen sie unbegründet.
Dann schilderten die Praktizierenden noch die Folterungen, die sie durch die Polizisten erlitten hatten.
Durch die Folter verlor er sein Gehör
Herr Dai hatte die schlimmste Misshandlung erlitten. Er verlor sein Gehör, nachdem die Polizei seinen Kopf mit einem Metallkübel bedeckt und dann zehn Tage lang alle zwei Stunden drauf geschlagen hatte. Vom 19. bis 29. April 2014 war er an einem Stuhl festgebunden. Er durfte weder auf die Toilette gehen noch einschlafen.
Folter-Nachstellung: Festgebunden an einem Stuhl, der Kopf mit einem Metallkübel bedeckt
Der Richter konnte die Aussage über die Brutalität der Polizei von Herrn Dai und den anderen Praktizierenden nicht widerlegen. Statt in seiner Funktion als Richter dagegen einzuschreiten, beließ er es dabei. Bald darauf brachte der Staatsanwalt ein von Herrn Dai unterschriebenes Dokument hervor, wo er sein „Verbrechen“, den Gesetzesvollzug unterminiert zu haben, scheinbar zugegeben hatte.
In diesem Moment erinnerte sich Herr Dia daran, dass er zuerst den Inhalt der Aufzeichnungen des Verhörs überprüft und das Schreiben dann unterschrieben hatte. Anschließend hatte man ihm gesagt, dass er an der falschen Stelle unterschrieben habe. So unterschrieb er die das Schreiben ein zweites Mal, ohne es nochmals zu überprüfen. Er dachte, dass das neue Dokument einfach ein Duplikat des ersten sei.
Er hatte nicht gemerkt, dass er ein Dokument unterschrieben hatte, das ihn selbst belastete, bis der Staatsanwalt dieses im Gericht präsentierte.
Der Richter ignorierte den Protest von Herrn Dai und die Forderung der anderen Praktizierenden nach Freispruch. Dann vertagte er die Verhandlung ohne eine Urteilsverkündung.
Die fünf Praktizierenden waren zwischen April und Juni letzten Jahres in verschiedenen Einrichtungen eingesperrt worden und verblieben auch dort.
Vor der Verhandlung hatte die örtliche Staatsanwaltschaft den Fall aufgrund unzureichender Beweise an die Polizei zurückgegeben. Daraufhin hatte diese mehr „Beweise“ gesammelt und das Gericht gedrängt, die Anklage voranzutreiben.
Die Anhörung wurde als öffentlich eingestuft, doch war sie in Wirklichkeit für die Öffentlichkeit gesperrt. Nur ein Familienmitglied eines jeden Angeklagten durfte in den Gerichtssaal. Die restlichen Plätze wurden von Agenten und Beamten verschiedener Regierungsstellen eingenommen.
Für die Verfolgung verantwortliche Personen und Einrichtungen:
Ma Hongguang, Chef der Staatssicherheitsabteilung im Bezirk Huantai: +86-533-8224909, +86-533- 2131847Gong Yibing, stellvertretender Chef der Staatssicherheitsabteilung im Bezirk Huantai: +86-13325207979 (Mobil), +86-13325208989Polizeibehörde Huantai in der Provinz Shandong: +86-533-8180265Wu Liang, Chef der Staatssicherheitsabteilung im Bezirk Bo'xing: +86- 15854316988 (Mobil)Zhao Fuyu, Leiter des Büros 610 von Bo'xing: +86-13954316299 (Mobil)
Früherer Bericht auf Chinesisch:http://www.minghui.org/mh/articles/2015/5/2/山东省淄博市桓台县法院非法庭审法轮功学员-308333.html