Zweite Gerichtsverhandlung einer Frau findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Rechtsbeistand statt

(Minghui.org) Eine Bürgerin aus der Stadt Tianjin hat am 25. Oktober 2016 erneut vor Gericht erscheinen müssen. Weder ihr Anwalt noch ihre Angehörigen wurden über den Termin informiert.

Wang Shumin wurde am 4. November 2014 verhaftet, weil sie mit ihren Mitmenschen über Falun Gong gesprochen hatte. Falun Gong ist ein buddhistischer Kultivierungsweg, den das chinesische kommunistische Regime verfolgt.

Einen Tag nach der Verhaftung ließ man sie nach Zahlung einer Kaution in Höhe von 10.000 Yuan frei. Ihre Anklage erhielt Wang erst am 3. März 2016. Die erste Verhandlung fand am 15. März 2016 statt.

Das zuständige Gericht informierte Wang im April über den zweiten Gerichtstermin. Daraufhin floh Wang aus ihrer Wohnung, um weiterer Verfolgung zu entgehen und um gegen die Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte zu protestieren.

Die Polizei fahndete nach ihr, spürte sie am 2. Oktober auf und brachte sie in das Untersuchungsgefängnis Wuqing. Dort besuchte sie am 25. Oktober ihr Anwalt, der erst bei dieser Begegnung von der zweiten Verhandlung erfuhr. Die Verhandlung hatte jedoch schon am Morgen ohne den Anwalt stattgefunden.

Als der Anwalt sich daraufhin mit dem Richter treffen wollte, lehnte dieser das Treffen ab.