In Harbin vor Gericht durften die beiden Worte „Falun Gong“ nicht ausgesprochen werden

(Minghui.org) Der Falun-Gong-Praktizierenden Xue Li wurde am 6. September 2017 im Bezirksgericht Daowai in Harbin der Prozess gemacht. Der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt untersagten Xue und ihrem Anwalt ausdrücklich, die beiden Worte „Falun Gong“ auszusprechen.

Xue, 49, hatte am 18. April Informationsmaterial über Falun Gong vor dem Eingang der Technischen Gewerbeschule in Harbin verteilt. Polizisten verhafteten sie rechtswidrig und durchsuchten am nächsten Tag ihre Wohnung. Sie beschlagnahmten Xues Mobiltelefon, Amulette mit Informationen über Falun Gong sowie über 10.000 Yuan Bargeld.

Als der Haftbefehl acht Tage später offiziell bestätigt wurde, wurde Xue inhaftiert. Am 10. Mai legte man den Fall dem Bezirksstaatsanwalt von Daowai vor. Xue wird derzeit im zweiten Untersuchungsgefängnis von Harbin festgehalten.

Ihr Anwalt besuchte sie am 15. August und verlangte, ihre Akte einzusehen. Doch der Richter ließ ihn die Akte vor der Verhandlung am 16. August nicht mehr lesen.

Der Anwalt protestierte und sagte, dass ein Anwalt nach bestehendem Recht über eine angesetzte Verhandlung unterrichtet werden solle. Ihm solle genug Zeit gegeben werden, um sich adäquat auf den Fall und die Verteidigung seiner Mandantin vorbereiten zu können. Außerdem habe seine Mandantin drei Tage vor der Verhandlung über den Termin informiert zu werden. Xue war jedoch nicht über die Verhandlung informiert worden. Der Richter ignorierte die Einwände des Anwalts. Erst als der Anwalt zum Büro des Ombudsmannes ging und sich beschwerte, wurde die Verhandlung auf den 6. September vertagt.

„Falun Gong“ – ein „sensibler Ausdruck“ 

An diesem Tage fand nun die Anhörung von Xues Fall statt. Fotos des beschlagnahmten Informationsmaterials über Falun Gong wurden als „Straftatbeweis“ vorgelegt. Der Anwalt erhob Einspruch mit der Begründung, dass Fotos nicht als Beweismaterial verwendet werden könnten.

Der Staatsanwalt unterbrach den Anwalt immer dann, wenn dieser die Worte „Falun Gong“ aussprach. Schließlich sagte der Richter, dass es ein „sensibler Ausdruck“ sei, der nicht verwendet werden dürfe. Der Anwalt wandte ein, dass das staatliche Publikationsamt das Verbot von Falun-Gong-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben habe. Das bedeute also, dass Falun Gong durchaus legal sei, so der Anwalt.

Xue erhielt die Gelegenheit zu einer abschließenden Aussage, wurde jedoch nach nur zwei Sätzen unterbrochen. Sie sagte: „Jiang Zemin verfolgt Falun Gong. Falun Gong wird auf der ganzen Welt akzeptiert …”

Der Richter unterbrach sie und sagte, dass sie den „sensiblen Ausdruck” verwendet habe. Dann brach er die Anhörung abrupt ab.