Familie und Anwälte von Falun-Gong-Praktizierenden bei der Verhandlung schikaniert

(Minghui.org) Als zwei Frauen am 8. September 2017 in einer Stadt im Nordosten Chinas vor Gericht standen, durften die meisten ihrer Verwandten nicht in den Gerichtssaal und ihre Anwälte wurden schikaniert.

Shi Jing und Shao Ying, beide Falun-Gong-Praktizierende Ende 40, waren am 2. April 2017 verhaftet worden. Sie waren mit ihrem Auto in der Nähe der Touristenregion im Bezirk Taikang in der Provinz Heilongjiang unterwegs gewesen. Seit ihrer Festnahme befinden sie sich in Gewahrsam.

Bei ihrer Verhandlung in Daqing (Provinz Heilongjiang) plädierten ihre Anwälte auf nicht schuldig, zusätzlich verteidigten sich die beiden Frauen auch selbst.

Nur ein Verwandter pro Person durfte in den Gerichtssaal

Mehrere Dutzend Polizisten, darunter auch ein Bezirkssheriff, standen vor dem Gerichtssaal und ließen keine Familienangehörigen oder andere Falun-Gong-Praktizierende eintreten, bis auf je einen Angehörigen pro Praktizierende.

Von den 27 Plätzen im Gerichtssaal waren 25 von Leuten besetzt, die von den Behörden bestimmt worden waren.

Anwälte schikaniert

Die Familien der Angeklagten engagierten einen Anwalt aus der Umgebung und einen aus Peking. Das Gericht leitete ihre Namen an das lokale Komitee für Politik und Recht weiter, das den Anwalt aus der Umgebung unter Druck setzte und ihn zehn Tage vor der Verhandlung zwang, den Fall niederzulegen. Die Familien mussten daraufhin einen neuen suchen. Das Komitee legte für den Anwalt aus Peking bestimmte Regeln fest.

Am Tag vor der Verhandlung verständigten die Behörden die Anwälte, dass sie sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssten, obwohl dies laut Gesetz für Anwälte nicht erforderlich ist. Auch erklärte man ihnen, dass sie weder einen Laptop noch ihr Mobiltelefon mit in den Gerichtssaal bringen dürften. Am Tag der Verhandlung mussten sich die Anwälte vor Eintritt in den Gerichtssaal durchsuchen lassen.

Verteidigung

Shi und Shao standen unter der Anklage „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“.[1]

In ihrer Verteidigung brachten die Anwälte diese beiden Hauptpunkte vor:

Erstens, es gibt kein Gesetz in China, das Falun Gong für illegal erklärt, daher hätten ihre Klientinnen für die Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit erst gar nicht verhaftet werden dürfen. Der Staatsanwalt hatte es außerdem versäumt zu erklären, gegen welches Gesetz die beiden verstoßen oder wie sie den Gesetzesvollzug untergraben hätten.

Zweitens, der Besitz von Falun-Gong-Büchern ist legal. Das Amt für Presse und Publikationen [2] hatte 1999 die Mitteilung herausgegeben, die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern zu verbieten, hob diese jedoch 2011 auf.

Die beiden Praktizierenden schilderten vor Gericht, wie sehr sich ihre Gesundheit und ihr Charakter durch das Praktizieren von Falun Gong verbessert hat.


[1] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

[2] Seit 2013 ist diese Behörde umbenannt und heißt jetzt „Staatliches Hauptamt für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen.