Frau beantragt Wiederaufnahme ihres Falles, nachdem Berufungsgericht Schuldspruch aufrechterhält (Provinz Liaoning)

(Minghui.org) Wen Ying aus Dalian wurde am 22. Februar 2017 der Prozess gemacht. Am 31. März wurde sie zu sieben Jahren Gefängnis und umgerechnet ca. 1.430 Euro [1] Bußgeld verurteilt. Bereits sieben Monate vor dem Prozess - am 28. Juni 2016 - war sie verhaftet worden, weil sie sich weigerte, Falun Gong [2] aufzugeben. An diesem Tag wurden in einer groß angelegten Polizeiaktion 100 weitere Falun-Gong-Praktizierende in der Provinz Liaoning verhaftet.

Kürzlich beantragte Wen die Wiederaufnahme ihres Falles. Das lokale Berufungsgericht hatte ohne die erforderliche Anhörung beschlossen, ihr Urteil aufrechtzuerhalten. Laut Aussagen der Anwälte haben weder das Volksgericht noch das Berufungsgericht eine Rechtsgrundlage, seine Mandantin zu verurteilen.

Dem Anwalt, der für sie Berufung einlegte, fiel auf, dass in ihrer Akte die elektronischen Aufzeichnungen, einschließlich der Videoaufnahmen des Polizeiverhörs und von der Gerichtsverhandlung fehlten. Er beantragte eine öffentliche Anhörung, was Richter Yin Chuanmao vom mittleren Volksgericht in Dalian jedoch abwies. Am 16. August entschied er, das ursprüngliche Urteil aufrechtzuerhalten.

Wen ist entschlossen, für ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit zu kämpfen, da kein Gesetz in China das Praktizieren von Falun Gong als Verbrechen bezeichnet. Sie nahm sich einen neuen Anwalt, um eine Wiederaufnahme ihres Falles zu beantragen.

Der neue Anwalt wies in dem Antrag darauf hin, dass sowohl das Volksgericht als auch das Berufungsgericht keine Rechtsgrundlage hätten, seine Mandantin zu verurteilen.

Wen wurde nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ angeklagt.

Der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) hat nie ein Gesetz erlassen, das Falun Gong zu einer Sekte erklärt. Dennoch befahl der damalige Staatschef Jiang Zemin dem Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999, eine gesetzliche Interpretation des Artikels 300 des chinesischen Strafgesetzbuches herauszugeben. Darin wurde festgelegt, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder verbreitet, zum höchstmöglichen Strafmaß verurteilt wird.

Am 1. Februar 2017 trat eine neue gerichtliche Interpretation des Artikels 300 in Kraft und hat die von 1999 ersetzt. In der neuen Interpretation wird Falun Gong nicht erwähnt. Darin heißt es, dass jede Verurteilung im Zusammenhang mit einer Sekte auf einer soliden rechtlichen Grundlage basieren muss. Da kein Gesetz in China Falun Gong jemals zu einer Sekte erklärt hat, entbehrt die Anklage gegen Wen also jeglicher Rechtsgrundlage.

Der Anwalt verlangte, dass alle Anklagen gegen Wen fallengelassen werden und seine Mandantin freigelassen wird.

Frühere Berichte:

Berufung eingelegt gegen Urteil zu Gefängnisstrafe – Hauptinformationen fehlen in der Fallaktehttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/1/128520.html

Falun Gong-Praktizierende soll wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt werdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/8/30/122359.html

Provinz Liaoning: An einem Tag 101 Personen festgenommenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/7/24/121929.html


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines chinesischen Stadtarbeiters beträgt monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.

[2] Falun Gong ist ein buddhistischer Kultivierungsweg, den Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt hat. Er verbreitete sich rasant und viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praxis – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. In China wird er jedoch seit 1999 durch das kommunistische Regime verfolgt.