Provinz Yunnan: Fünf Frauen im Alter von 57 bis 80 Jahren wegen ihres Glaubens zu Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Fünf Frauen aus Kunming wurden zu Gefängnis verurteilt, weil sie Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatten.

Die fünf Falun-Gong-Praktizierenden waren am 24. September 2016 verhaftet und knapp ein Jahr später, am 29. August 2017, vor Gericht gestellt worden. Zhu Yulian sagte gegen die lokale Polizei und gegen die Staatsanwälte Ma Yunjie und Yang Yanpeng aus, die ihre wiederholte Forderung nach einem Anwalt abgelehnt hatten.

Es waren zwei Anwälte bei der Verhandlung anwesend, obwohl unklar war, welche Praktizierenden sie vertraten. Sie argumentierten, dass es kein Gesetz in China gibt, das Falun Gong für illegal erklärt und dass man ihre Mandanten nie vor Gericht hätte stellen dürfen, weil sie den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht folgen, um gute Menschen zu sein.

Auch wollten die Anwälte wissen, warum keiner der in den Anklageschriften angeführten Zeugen vor Gericht anwesend sei, um sich einem Kreuzverhör zu stellen.

Die Anwälte forderten einen Freispruch. Die Richter Huang Jin, Zhang Xiuqin und Wu Jie vertagten die Verhandlung ohne Urteilsverkündung. Am 16. Oktober verkündeten sie dann folgende Urteile:

Zhu Yulian (57): 3 Jahre GefängnisLi Shixia (66): 2 Jahre GefängnisLu Changying (76): 2 Jahre Gefängnis, ausgesetzt für 3 JahreGao Qiongxian (75): 2 Jahre Gefängnis, ausgesetzt für 3 JahreZhai Yuexian (80): 1,5 Jahre Gefängnis, ausgesetzt für 2 Jahre

Gao wurde nicht das erste Mal wegen ihres Glaubens verfolgt. Sie verdankt Falun Gong die Genesung von Schwindel und Arthritis. Deshalb scheute sie sich trotz der Verfolgung nie davor, den Menschen von Falun Gong zu berichten. Das erste Mal war sie im Juli 2004 verhaftet und zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Nach ihrer Freilassung 2007 machte sie in ihren Bemühungen weiter, ihre Mitmenschen über die rechtswidrige Verfolgung von Falun Gong zu informieren und wurde 2016 erneut verhaftet.