Zwei Einwohner der Provinz Hubei legen Berufung gegen ihre Urteile ein

(Minghui.org) Zwei Einwohner der Stadt Jingmen, Provinz Hubei, wurden zu Gefängnis verurteilt, weil sie die Verfolgung von Falun Gong [1] durch die Kommunistische Partei Chinas aufdecken wollten. Sie legten Berufung ein.

Peng Yaxin (m), um die 40 Jahre alt, und Zhang Guangjie (w), um die 50 Jahre alt, waren monatelang von der Polizei beschattet worden, bevor sie sie am 13. März 2016 festnahmen. Zwei weitere lokale Falun-Gong-Praktizierende, die in demselben Auto saßen, wurden ebenfalls festgenommen.

Am 23. September 2016 wurden die vier Praktizierenden nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ [2] angeklagt. Die Rechtsanwälte der Praktizierenden plädierten auf nicht schuldig und forderten ihren Freispruch.

Richter Cao Sichong gab gegenüber den Anwälten zu, dass es für die Anklage der Praktizierenden keine Rechtsgrundlage gebe. Doch ein Jahr später, im November 2017, verurteilte er Peng und Zhang.

Zhang wurde zu drei Jahren Gefängnis und 5.000 Yuan (ca. 650 Euro) [3] Geldstrafe und Peng zu zwei Jahren Gefängnis und 5.000 Yuan Geldstrafe verurteilt. Die Berufungsanträge liegen nun beim mittleren Gericht Jingmen. Richter Shui Shuang wurde beiden Fällen zugewiesen.

Am Vormittag des 11. Dezember 2017 suchte Zhangs Mutter Richter Shui auf. Dieser sagte, dass er Zhangs Urteil auf keinen Fall mildern werde.

Am Nachmittag traf sich Zhangs Anwalt mit Richter Shui. Der Richter bestritt, jemals zu Zhangs Mutter gesagt zu haben, dass er das ursprüngliche Urteil aufrechterhalten werde. Er antwortete auch nicht, als der Anwalt die Rechtsgrundlage für die Verurteilung seiner Mandantin in Frage stellte. Denn kein Gesetz in China stellt Falun Gong unter Strafe oder bezeichnet es als „Sekte“.

Pengs Gesundheitszustand ist schlecht. Aber Richter Shui hat seinen Antrag auf Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung abgelehnt. Gegenüber Pengs Anwalt äußerte der Richter, dass er nicht vorhabe, die Berufung öffentlich zu verhandeln.

Frühere Berichte:

Provinz Hubei: Vier Praktizierende aus der Stadt Jingmen rechtswidrig inhaftierthttp://de.minghui.org/html/articles/2016/4/11/120384.html

Polizei beschlagnahmt mit fingierten Anklagen Auto eines Praktizierendenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/5/1/120622.html

Jingmen: Der Alltag eines Folteropfers in chinesischen Arbeitslagernhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/6/6/121389.html

Richter gibt Rechtswidrigkeit des Falles zu, spricht Falun Gong-Praktizierenden aber dennoch nicht freihttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/25/126178.html

Trial of Falun Gong Practitioners Canceled, Supporters Arrestedhttp://en.minghui.org/html/articles/2016/9/15/158804.html


[1] Falun Gong ist ein buddhistischer Kultivierungsweg, den Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt hat. Er verbreitete sich rasant und viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praxis – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral erhöhen und ihre Gesundheit verbessern. In China wird er jedoch seit 1999 durch das kommunistische Regime verfolgt.[2] Die Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.[3] Das durchschnittliche Monatseinkommen eines chinesischen Stadtarbeiters beträgt umgerechnet etwa 300 Euro.