Anwalt legt gegen die Verfolger seines Klienten Beschwerde ein

(Minghui.org) Das Gerichtsverfahren für einen Bewohner der Stadt Jiamusi wurde für den 10. September 2017 anberaumt. Der Grund für seine Anklage: Er hatte Informationsmaterial über Falun Gong verteilt.

Als Liu Ziping, ca. 50 Jahre alt, Falun Gong zu praktizieren begann, hörte er auf zu rauchen und zu trinken und sah immer gesünder aus. Auch achtete er mehr auf andere und zögerte nie, anderen zu helfen. Aufgrund dieser positiven Erfahrung scheute Liu nie davor zurück, anderen Menschen zu berichten, dass Falun Gong nicht so ist wie vom kommunistischen Regime in China dargestellt.

Diese einfache Tat brachte ihn in Polizeigewahrsam. Am 24. April 2017 wurde er verhaftet, als er Informationsmaterial über Falun Gong im Bezirk Hua`nan verteilt hatte. Über 500 Dorfbewohner unterschrieben eine Petition für seine Freilassung, doch Liu befindet sich immer noch im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Hua`nan.

Am 28. Juli erhielt Liu dort seine Anklage. Das Gerichtsverfahren war für den 29. August festgelegt worden, doch sein Anwalt legte das Mandat kurz davor unerwartet nieder.

Lius Familie überzeugte das Gericht, die Anhörung zu verschieben, so wurde sie für den 10. September festgelegt.

Einer von Lius neuen Anwälten sah sich die Akte am 31. August an. In der Anklageschrift fiel ihm auf, dass Liu zu drei bis fünf Jahren Gefängnis verurteilt werden sollte. Da es in China kein Gesetz gibt, dass Falun Gong für illegal erklärt, legte der Anwalt noch am selben Tag gegen den Polizeichef Gao Liming, der Lius Verhaftung befohlen hatte, und gegen Zhang Jinling, den stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Hua`nan, der die Anklage unterschrieben hatte, Beschwerde ein.

Darin führte er an, dass Gao und Zhang das Gesetz verletzt hätten, indem sie Liu ohne Rechtsgrundlage verhaftet und unter Anklage gestellt hätten.

Früherer Bericht:Über 500 Dorfbewohner unterschreiben Petition zur Freilassung von Liu Zipinghttp://de.minghui.org/html/articles/2017/7/13/127996.html