Berufungsgericht hebt Urteile gegen Falun-Gong-Praktizierende auf und ordnet Wiederaufnahme an
(Minghui.org) Ein Berufungsgericht in der Provinz Sichuan hob am 19. April 2018 die Urteile gegen drei Falun-Gong-Praktizierende auf. Es wies auch die erste Instanz an, ein Wiederaufnahmeverfahren gegen die Angeklagten durchzuführen.
Die weiblichen Falun-Gong-Praktizierenden Hua Wanxia, Zhang Huiqiong und Cuideli aus dem Kreis Huili waren am 24. August 2016 verhaftet worden, weil sie sich geweigert hatten, Falun Gong [1] aufzugeben. Cui wurde eine Woche später gegen Kaution freigelassen, und die beiden anderen Frauen sind seitdem im Untersuchungsgefängnis Huili inhaftiert.
Die erste Anhörung war für den 17. November 2017 angesetzt. Richterin Qiu Yun vom Kreisgericht Huili forderte von den Verteidigern Lu Tingge (Huas Anwalt), Xiong Dongmei (Cuis Anwalt) und Li Xiongbing (Zhangs Anwalt), ihre Aktenkoffer und Laptops abzugeben.
Die Anwälte lehnten das ab, da kein Gesetz vorschreibt, dass sie ihre persönlichen Gegenstände abgeben müssen, bevor sie ihre Mandanten vor Gericht vertreten dürfen. Richterin Qiu vertagte sofort die Anhörung.
Mehrere Gerichtsdiener hörten, wie die Anwälte über Pläne diskutierten, eine Anzeige gegen Richterin Qiu wegen ihrer rechtswidrigen Forderung einzureichen. Daraufhin schubsten sie die Anwälte. Als Lu anfing aufzunehmen, was vor sich ging, verprügelten ihn die Amtsdiener. Sie beschlagnahmten die Aktenkoffer, Laptops und Handys der drei Anwälte.
Lus Verletzungen erforderten einen Aufenthalt auf der Intensivstation im örtlichen Krankenhaus.
Am 30. November nahm Richterin Qiu die Verhandlung wieder auf. Da die drei Anwälte nicht teilnehmen konnten, bestellte sie drei andere Anwälte für die Praktizierenden.
Die Praktizierenden protestierten gegen die gerichtlich bestellten Anwälte, weil diese angewiesen worden waren, für sie auf schuldig zu plädieren. Die vom Gericht eingesetzten Anwälte verließen den Gerichtssaal, und Richterin Qiu befahl, die Verhandlung fortzusetzen, obwohl die Praktizierenden ohne Rechtsbeistand blieben.
Am 28. Dezember verurteilte Qiu alle drei Praktizierenden zu Gefängnisstrafen, wobei Cui drei Jahre und Hua und Zhang jeweils drei Jahre und drei Monate erhielten.
Die Praktizierenden reichten Berufung beim Mittleren Gericht des Kreises Liangzhou ein, das am 19. April 2018 entschied, die Urteile aufzuheben. Die Praktizierenden warten nun auf die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Die Anwälte Lu und Li besuchten am 11. Januar 2018 das Kreisgericht Huili, um die Rückgabe ihrer beschlagnahmten persönlichen Gegenstände zu verlangen. Nur Lu bekam ihren Laptop zurück. Die beiden Anwälte reichten am folgenden Tag eine Anzeige gegen Richterin Qiu ein, und das Kreisgericht Huili legte eine Anhörung für den 27. April fest. Die Einzelheiten der Anhörung müssen noch in Erfahrung gebracht werden.
Frühere Berichte:
Zweites Gerichtsverfahren ohne Anwälte vertagt (Provinz Sichuan)http://de.minghui.org/html/articles/2017/12/14/129932.html
Gerichtsdiener in Sichuan verprügeln Anwalthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/12/3/129818.html
[1] Falun Gong ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist, dessen Praktizierende seit 1999 durch die Kommunistische Partei Chinas grausam verfolgt werden.
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