Durch Folter erblindet – jetzt zu sieben Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Eine 54-Jährige, die durch frühere Folter in der Haft erblindet ist, wurde vor kurzem erneut zu sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.600 Euro) verurteilt. Ihre strafrechtliche Verfolgung erfolgte nur, weil sie Falun Dafa praktiziert.

Yang Xiaoming lebt in der Stadt Kunming, Provinz Yunnan. Ein Richter des Bezirksgericht Xishan suchte sie am 14. März 2023 in ihrer Wohnung auf, um das Urteil bekanntzugeben. Obwohl er wusste, dass Yang blind ist und allein keine Berufung einlegen kann, unterließ er die im Strafprozessrecht übliche Aufklärung. Demnach hätte er ihr mitteilen müssen, dass Angeklagte, die nicht in der Lage sind, schriftlich Berufung einzulegen, diese mündlich einlegen oder einen Rechtsbeistand für eine schriftliche Berufung hinzuziehen können. Statt dieses Hinweises sagte der Richter jedoch lediglich, dass Yang „binnen zehn Tagen Berufung einlegen könne, falls sie Einwände gegen das Urteil“ habe.

Yang Xiaoming

Yang litt seit ihrer Kindheit an einer Augenkrankheit. Seit 1984 arbeitete sie an der Medizinischen Universität Kunming. Nachdem sie begonnen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, verschwand ihr Augenleiden. Seitdem die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) im Jahr 1999 die Verfolgung von Falun Dafa eingeleitet hatte, hielt Yang an ihrem Glauben fest. Aus diesem Grund wurde sie zur Abtreibung gezwungen und ihr Mann ließ sich aus Angst vor der KPCh scheiden. Zwischen 2001 und 2008 wurde Yang zweimal für insgesamt fünf Jahre in ein Zwangsarbeitslager gesperrt, wo sie brutal verprügelt wurde. Dabei wurden ihre Augen derart verletzt, dass sie 2012 vollkommen erblindete.

Jüngste Verfolgung

Trotz Haftuntauglichkeit inhaftiert

Am 28. Mai 2022 klopften Beamte der Polizeiwache Zonghsuying an Yangs Tür. Da sie nicht öffnete, brachen die Polizisten die Tür auf. Sie fanden Yang in der Wohnung, legten ihr Handschellen an und durchsuchten ohne amtliche Dokumente die Zimmer. Dabei fanden sie Schmuck, 16.000 Yuan (2.050 Euro) Bargeld sowie persönliche Habseligkeiten, die sie beschlagnahmten. Auf der Polizeiwache zwangen die Beamten Yang, die ganze Nacht über auf einem eisernen Stuhl zu sitzen. Sie bekam weder Essen noch Trinken und durfte auch nicht zur Toilette. Die Polizisten klebten ihr sogar den Mund zu. Als sie bemerkten, dass Yang kaum noch atmen konnte, rissen sie den Klebestreifen wieder ab.

Am Folgetag brachten die Beamten Yang zur ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus Xinhua, um ihre Inhaftierung vorzubereiten. Als die Praktizierende von hinten geschubst wurde, stürzte sie zu Boden, was zu schweren Blutungen am linken Auge führte.

Im Krankenhaus zog der Arzt ihr Shirt und Hose aus, während männliche Polizisten sie auf dem Bett fixierten. Die Untersuchungen zeigten, dass Yangs Zustand gegen eine Haft sprach. Die Beamten ließen sie jedoch nicht frei, sodann fuhren mit ihr zurück zur Polizeiwache.

Am nächsten Tag zogen Polizisten der Praktizierenden eine schwarze Kapuze über den Kopf und brachten sie zurück zur Haftanstalt Kunming. Die angelegten Handschellen und Fußfesseln waren derart eng, dass sie ihr ins Fleisch schnitten und Narben hinterließen. Da die Wärter der Haftanstalt Yang wegen ihrer gesundheitlichen Beschwerden nicht aufnahmen, brachten die Beamte sie erneut zurück auf die Polizeiwache. Am Abend des 30. Mai wurde sie freigelassen.

Von der Festnahme bis zur Freilassung musste Yang die ganze Zeit über Handschellen tragen. Sie bekam nichts zu essen oder zu trinken. Nicht einmal zur Toilette durfte sie. Der Polizist, der Yang nach Hause brachte, sagte, sie sei gegen Kaution freigelassen worden. Ein offizielles Dokument erhielt Yang aber nicht dazu. Die Kaution von 2.000 Yuan (etwa 280 Euro) wurden von dem beschlagnahmten Bargeld abgezogen. Später bekam Yang ihren Schmuck zurück, den Rest behielt die Polizei jedoch ein. Für den Schaden an der aufgebrochenen Tür musste Yang allein aufkommen.

Grundloses Verhör und Anklage

Sechs Monate nach Yangs Entlassung brachten vier Beamte der Polizeiwache Zongshuying sie am 16. November 2022 ins Krankenhaus Xinhua, wo sie einem Corona-Test unterzogen wurde. Die ganze Zeit über waren ihr die Hände hinter dem Rücken gefesselt. Im Anschluss nahmen die Polizisten Yang mit zur Bezirksstaatsanwaltschaft Xishan, wo sie von ihr unbekannten Personen verhört wurde. Yang verweigerte die Aussage.

Anfang Dezember 2022 kam die Polizei erneut zu Yang und überreichte ihr die Anklageschrift des Staatsanwaltschaft Zhang Jianwen. Im Januar 2023 übergaben Polizisten ihr eine Vorladung für einen Anhörungstermin am 1. Februar 2023 vor dem Bezirksgericht Xishan.

Gerichtsprozess und Verurteilung

Am 1. Februar 2023 erschienen Polizisten bei Yang zu Hause, um sie zur Anhörung zum Gericht zu bringen. Die Praktizierende weigerte sich, die Tür zu öffnen. Kurz darauf hörte sie, wie jemand bohrte und gegen die Tür schlug. Beamte brachen das Schloss auf, stürmten in die Wohnung und befahlen Yang, mit ihnen zur Anhörung zu kommen. Als sie sich wehrte, packten die Polizisten sie an Armen und Beinen und warfen sie ins Polizeiauto. Beim Gericht angekommen, setzten sie Yang in einen Rollstuhl und schoben sie in den Gerichtssaal.

Yang lehnte den ihr vom Gericht beigeordneten Pflichtverteidiger ab, der für sie ein Schuldanerkenntnis abgeben sollte. Die Verhandlung erfolgte im Eiltempo, bevor der Richter die Sitzung vertagte. Dann brachten Polizisten Yang wieder nach Hause. Erneut weigerte sich die Polizei, für das kaputte Türschloss aufzukommen.

Am 2. März kündigte der Richter Zhu Dandan an, dass er Yang zu sieben Jahren Haft und 20.000 Yuan (etwa 2.700 Euro) Geldstrafe verurteilen wolle. Sie habe gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen und „mit Hilfe einer Sekte die Strafverfolgung untergraben“.

Beschwerde gegen die Polizei

Yang reichte daraufhin Beschwerde gegen Wang Yun, den Polizeichef von Zongshuyin an, wegen der rechtswidrigen Festnahme und Wohnungsdurchsuchung ohne richterlich Anordnung. Außerdem hatten seine Untergebenen zweimal Yangs Tür aufgebrochen. Mit ihrer Beschwerde forderte Yang:

1.    Die Staatsanwaltschaft sollte ein Ermittlungsverfahren gegen Wang Yun einleiten wegen Hausfriedensbruchs, illegaler Durchsuchung, gesetzwidriger Festnahme, Raub, Erzwingung eines Geständnisses durch Folter, Amtsanmaßung und Rechtsmissbrauch zur persönlichen Bereicherung.2.    Der Beschuldigte sollte alle persönlichen Gegenstände, die er unrechtmäßig beschlagnahmt hatte, zurückgeben.3.    Der Beschuldigte sollte eine Entschädigung an die Beschwerdeführerin zahlen, weil er zweimal ihre Türschlösser aufgebrochen hatte.

Frühere Verfolgung

Im folgenden Bericht schildert Yang, wie sie durch Falun Dafa ihr körperliches und mentales Wohlbefinden gestärkt hatte und welches Leid sie in den vergangenen 24 Jahren der Verfolgung erdulden musste.

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Seit meiner Kindheit litt ich an einer Augenkrankheit, ständigem Fieber und rheumatoider Arthritis. Nach Abschluss der Grundschule ging ich nicht mehr zur Schule. Im Dezember 1993 nahm ich eine Arbeit in der Abteilung für allgemeine Angelegenheiten der Medizinischen Universität Kunming an. Hauptsächlich war ich für die Verteilung von Milch an die Angestellten zuständig.

Ich habe im Jahr 1995 damit begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. Durch das Lesen der Bücher und die Übungen bekam ich Antworten auf die vielen Fragen, die ich mir jahrelang gestellt hatte – und ich erlangte mein vollständiges Sehvermögen wieder. Sogar die kleinsten Anmerkungen in einem Wörterbuch konnte ich lesen. Ebenso verschwand meine Arthritis. Ich fühlte mich energiegeladener denn je und verspürte inneren Frieden.

Nach meiner Hochzeit 1998 richtete ich mein Leben nach der Lehre von Falun Dafa aus, was meiner Familie zu einem harmonischen Beisammensein verhalf. Ich überredete meinen Mann, seinem jüngeren verheirateten Bruder eines seiner Häuser zu überlassen, da dieser sich kein Haus leisten konnte. Meinen Schwiegereltern begegnete ich mit Respekt und kam auch mit meinen Nachbarn gut aus.

Mir boten sich zwei Gelegenheit für eine ruhige und besser bezahlte Arbeit. Ich lehnte dies jedoch ab, weil das gegen meine Überzeugung war. Einmal baute die Universität für Allgemeine Angelegenheiten eine kleine Hütte an einem abgelegenen Ort auf, von wo aus ich Milch ausgeben konnte. Auf diese Weise hätte ich nicht mehr im Freien stehen müssen. Gleichzeitig hätte sich meine Arbeitszeit verlängert. Allerdings wollte ich nicht, dass meinen Kunden Unannehmlichkeiten entstehen, weil sie den ganzen Weg zurücklegen mussten, um ihre Milch zu holen. Daher verteilte ich die Milch weiterhin am Haupteingang der Universität – egal, bei welchem Wetter.

Ein anderes Mal musste die von mir verteilte Milchmarke Gewinneinbußen hinnehmen. Da ich über jahrelange Erfahrungen und einen großen Kundenstamm verfügte, bot mir der Geschäftsführer der Konkurrenz ein großzügiges Gehalt, damit ich zu ihm wechselte. Ich schlug das Angebot jedoch aus, weil ich schon so lange für ein und dasselbe Unternehmen gearbeitet hatte. Ich wollte meinen alten Arbeitgeber nicht enttäuschen.

Zwangsabtreibung, Haft und Scheidung, weil ich nicht auf Falun Dafa verzichten wollte

Nachdem die Verfolgung von Falun Dafa am 20. Juli 1999 begonnen hatte, erzählte ich meinen Kollegen und Vorgesetzten von dem brutalen Vorgehen und deckte die Propaganda der KPCh auf. Die Fakultät richtete ein spezielles Team ein, um mich zu verfolgen. Unter ihnen war auch Qin Deyong, mein damaliger Vorgesetzter. Sie zwangen mich, Falun Dafa und dessen Begründer zu verleumden sowie das Praktizieren aufzugeben. Als ich mich weigerte, drohte man damit, die Rente meines Vaters einzuziehen und dafür zu sorgen, dass mein Mann seine Arbeit verliert. Sie veranlassten sogar meinen alten Vater, mich auf Knien anzuflehen, meinen Glauben aufzugeben.

Zwei Wochen nachdem ich erfahren hatte, dass ich schwanger war, befahl Qin dem Vorgesetzten meines Mannes, ihm etwas mitzuteilen. Er würde aus der KPCh ausgeschlossen und zudem entlassen werden, wenn ich das Baby nicht abtreiben ließe. Aus Angst brachte mich mein Mann ins Krankenhaus – und zwang mich am 7. Januar 2000 zur Abtreibung.

Am 24. Februar 2000 verhaftete mich die Polizei, als ich gerade eine Freundin besuchte. Sie hielten mich über Nacht an der Universität fest. Am nächsten Tag fragte mich ein Aufseher der Fakultät, ob ich noch Falun Dafa praktizieren würde. Ich sagte ihm, dass ich nichts Falschen getan hätte und nicht so behandelt werden sollte. 15 Tage musste ich in einer Haftanstalt verbringen wegen „Störung der sozialen Ordnung“.

In der Haftanstalt wurde ich gezwungen, den ganzen Tag lang Chilischoten zu pflücken. Ich durfte nicht ruhen, bevor ich meine Quote erfüllt hatte. Außerdem musste ich täglich sechs Yuan für das Essen bezahlen. Später musste ich für weitere sechs Tage in ein Ausbildungszentrum der Polizei. Meine Familie erhielt eine Rechnung über 100 Yuan pro Tag, die für meine Lebenshaltungskosten in Rechnung gestellt wurden. Als mein Mann den Druck nicht mehr ertragen konnte, ließ er sich scheiden. So verlor ich durch die Verfolgung nicht nur mein Kind, sondern auch meinen Mann.

Einen Tag befahl mir Qin, zur Universität zu kommen. Er nutzte die Gelegenheit, um meine Wohnung zu durchsuchen. Meine Falun-Dafa-Bücher wurden beschlagnahmt. Damals war mein Vater allein zu Hause. Nach dem Vorfall war er verängstigt und gekränkt. Er eilte zur Universität und warf mir vor, für sein Leid verantwortlich zu sein.

Zwei Jahre Arbeitslager und Erpressung

Am 29. Dezember 2001 verhaftete mich ein Beamter der Behörde für innere Sicherheit der Polizei Wuhua und durchsuchte meine Wohnung. Einen Monat lang wurde ich in der Haftanstalt Wuhua festgehalten, bevor ich für zwei Jahre in ein Frauenzwangsarbeitslager in der Provinz Yunnan verlegt wurde. Die Universität forderte meinen Vater zur Zahlung von 18.024 Yuan (etwa 2.300 Euro) auf, damit mein Arbeitsverhältnis während meiner Zeit im Arbeitslager aufrechterhalten bleiben könne. Später stellte sich heraus, dass das nur ein Vorwand war. Als ich mich beschwerte, erstattete mir die Fakultät einen Betrag von 5.000 Yuan (etwa 640 Euro).

Die Wärter im Arbeitslager folterten mich und unterzogen mich einer Gehirnwäsche. Nach eineinhalb Jahren wurde ich 2003 freigelassen, um die restlichen sechs Monate außerhalb zu verbüßen. Als ich wieder zur Arbeit ging, zahlte mir die Fakultät lediglich 66,14 Yuan (etwa 8 Euro) pro Monat.

Drei Jahre Folter – im Drogenrehabilitationszentrum zur Zwangsarbeit gezwungen

Der Leiter des Parteibüros der Universität kam am 1. Februar 2005 mit zwei Zivilbeamten an meinen Arbeitsplatz. Er befahl mir, eine Anordnung über eine dreijährige Zwangsarbeit wegen „Störung der sozialen Ordnung“ zu unterschreiben. Ich weigerte mich, woraufhin mich die beiden Beamten verprügelten und mich in ein als Drogenrehabilitationszentrum getarntes Zwangsarbeitslager der Stadt Kunming brachten.

Da ich mich dem Befehl widersetzte, Falun Dafa aufzugeben, wurde ich während der drei Jahre im Arbeitslager gefoltert. Ich wurde mit Elektroschocks gequält, zwangsernährt, sexuell missbraucht und verprügelt. Außerdem durfte ich nicht schlafen. Durch die Folter trug ich eine Verletzung an den Augen sowie an Beinen und Rücken davon. Manchmal musste ich an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen täglich 17 Stunden stillstehen. Eines Abends befahl ein Wärter anderen Gefangenen, mich anzugreifen. Sie traten mich, sodass ich mit dem Kopf auf dem Betonboden stieß. Danach hatte ich Schmerzen an den Augen und konnte sie nicht mehr öffnen. Zunächst erblindete ich auf dem linken Auge, während ich auf dem rechten nur noch verschwommen sehen konnte. Im Jahr 2012 wurde ich vollständig blind.

Ende Dezember 2005, als ich noch im Arbeitslager war, teilte mir das Personalbüro der Universität mit, dass ich entlassen worden sei.

Zwei Drogensüchtige verprügelten mich, sodass ich erneut schwere Verletzungen davontrug. Am 1. Mai 2006 musste meine Wunde mit mehreren Stichen genäht werden. Aus Protest gegen die Gewalt trat ich in Hungerstreik. Anstatt mein Anliegen ernst zu nehmen, wurde ich noch intensiver verfolgt. Der Leiter der Ausbildungsabteilung fesselte mir mehrfach die Hände und trat mich in die Leistengegend. Dadurch bekam ich starke Schwellungen im Unterleib. Monatelang blieb meine Periode aus. Ein Wärter versetzte mir einen Stromschlag, sodass meine Hände einen Monat lang geschwollen waren. Außerdem wurde ich mit einer konzentrierten Kochsalzlösung zwangsernährt

Im März 2008 erfolgte meine Freilassung. Ohne Arbeit war ich von der geringen Rente meines Vaters abhängig, der damals fast 80 Jahre alt war. Er bat die Gemeinde, mir eine Arbeit zu besorgen. Doch kurz nachdem ich meine Arbeit als Hausmeisterin an der Universität begonnen hatte, erblindete ich und konnte nicht mehr arbeiten.

Beschwerde auf Wiedereinstellung abgelehnt

Im Jahr 2012 legte ich beim Schlichtungsausschuss für arbeitsrechtliche Streitigkeiten des Bezirks Xishan Beschwerde ein. Mein Ziel war, dass die Universität die früher ausgesprochene Kündigung widerruft. Ich wollte, dass mein Arbeitgeber den mir während der Haft vorenthaltenen Lohn nachzahlt und auch mein Vater den erzwungenen Geldbetrag zurückerhält.

Außerdem reichte ich beim Bezirksgerichts Xishan eine Klage gegen den Präsidenten der Universität, Jiang Runsheng, ein. Der Richter wies meinen Fall mit der Begründung ab, dass es sich um eine verwaltungsrechtliche, politische Angelegenheit handele.

Früherer Bericht:

Zweimal Arbeitslager und eine Zwangsabtreibung - blinde Frau wegen ihres Glaubens immer wieder verfolgt

Zweimal jahrelang interniert: Falun-Dafa-Praktizierender berichtet über die Folter während seiner zweiten Haftzeit