Internationale Menschenrechte sollten nicht unterschiedlich ausgelegt werden: Beendet die Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden in China !
[Dieser Artikel wurde in der "Aussprache über Falun Gong und Menschenrechte" am 26.12.2000 in dem gesetzgebenden Organ Taiwan in der Stadt Taipei vorgelesen. Der Autor ist Vorsitzender der Stiftung "Kultur und Erziehung des neuen Jahrhunderts" und Vorstandsmitglied des internationalen Menschenrechtsbündnisses.]
Um gegen die Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden in China durch die chinesische Regierung zu protestieren, organisierte der Taiwan Falun Dafa Verein im Dezember 2000 in Taipei eine friedliche Demonstration mit mehr als 3000 Menschen aus 21 Nationen. Die Falun Gong-Praktizierenden verbreiteten dort in einer friedlichen Art und Weise die Wahrheit über die Verfolgung von Falun Gong in China und appellierten zugleich an die chinesische Regierung, in der von ihr ratifizierten Allgemeinen Erklärung der Menschrechte, mit den Grundsätzen der Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit, den Falun Gong-Praktizierenden zu garantieren.
Die große Anteilnahme der taiwanesischen Falun Gong-Praktizierenden gegenüber den Praktizierenden im Festland Chinas ist schon eine Anerkennung wert. Denn heutzutage sollte doch jeder ein Stück Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte auf dieser Welt übernehmen. Das Internationale Menschenrecht ist ein Maßstab zur Beurteilung, ob sich eine Regierung richtig verhält. Zudem gelten für die Menschenrechte keine Staatsgrenzen und es dürfen keine Unterschiede zwischen den einzelnen Menschen gemacht werden. Es ist die Pflicht eines jeden Bürgers dieser Erde, sich um diejenigen Menschen zu kümmern, die unter Menschenrechtsverletzung leiden, ganz egal wo diese sich befinden.
Die Verfolgung der Juden durch die Nazis hat großes Unheil verursacht und dem Weltfrieden geschadet. Dadurch hat sich die Einstellung der Menschen hinsichtlich der Menschenrechte grundlegend verändert. So wurde die Wahrung der Menschenrechte als eine feste Zielsetzung in den Grundsätzen der Vereinten Nationen verankert. Die Wahrung der Menschenrechte und die Wahrung des Friedens sind untrennbar verbunden.
Der von den Vereinten Nationen festgelegte Internationale Menschenrechtskodex (Gesetzbuch) begründet die UNO als Dachverband aller Menschenrechtsbewegungen. Dieser beinhaltet die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte. Die internationale Menschenrechtdeklaration, die 1948 von den Vereinten Nationen beschlossen wurde, ist heute Teil des Internationalen Rechtes geworden und hat für alle Staaten dieser Erde einen bindenden Charakter. Seitdem 1966 über den Internationalen Pakt bürgerlicher und politischer Rechte abgestimmt worden war, haben sich bis jetzt mehr als 140 Ländern dem Vertrag angeschlossen. Die Volksrepublik China zählt ebenfalls zu den Ländern, die den Vertrag unterschrieben haben.
Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.
Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Verreinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Die genau definierten Bestimmungen der Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind unter den Artikeln 18, 21 und 22 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte zu finden.
Diese Absicherung der Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt für jeden und wird nicht durch Staatsgrenzen oder unterschiedlicher Staatsangehörigkeit eingeschränkt; für Falun Gong-Praktizierende in China hat das selbstverständlich auch seine Geltung.
Die Falun Gong-Praktizierende sind stets bemüht, das große buddhistische Gebot der Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht im alltäglichen Leben in die Praxis umzusetzen. Die Übungsbewegungen dienen hierbei zur Unterstützung. Seitdem Herr Li Hongzhi (Begründer des Falun Gong) 1992 an die Öffentlichkeit getreten ist, hat sich Falun Dafa in 40 Ländern verbreitet und die Anzahl der Falun Gong-Praktizierenden stieg auf über 100 Millionen. Bei der Erhöhung der Moral, dem Erkennen des Sinns des Lebens und der Verbesserung der Gesundheit hat Falun Gong gute Wirkung gezeigt.
Seit 1995 ist Falun Dafa in Taiwan bekannt. Bis heute gibt es bereits 100 000 Menschen, die Falun Dafa praktizieren. Diese kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten. Alle Dafa-Aktivitäten werden von den Praktizierenden selbst durchgeführt. Sie geben das Gebot kostenlos weiter, sind nicht auf Ruhm und Reichtum aus und mischen sich nicht in die Politik ein. Im demokratischen Staat Taiwan werden die Menschrechte natürlich vollkommen respektiert und auch die Praktizierenden stehen unter deren Schutz.
Das trifft leider nicht auf die Falun Gong-Praktizierende in der Volksrepublik China zu. Sie werden nicht geschützt, ganz im Gegenteil werden sie auch noch verfolgt. Seit 1992 breitet sich Falun Gong in China sehr schnell aus. China zählt 1,3 Milliarden Einwohner. Laut dem Untersuchungsergebnis der Regierung 1998 liegt die Anzahl der Falun Gong-Praktizierenden in China zwischen 70 Mio. und 100 Mio. Menschen. Diese Zahl überschreitet längst die Anzahl der Mitglieder der Kommunistischen Partei. Die derzeitige Regierung ist darüber sehr empört. Das Ministerium für öffentliche Sicherheit beschloss deshalb, Falun Gong als eine Sekte abzustempeln. Die Aktivitäten der Falun Gong-Massen wurden als illegale Versammlung angesehen und gewaltsam auseinander getrieben. Gleichzeitig plante die Regierung den Ruf von Falun Gong zu beflecken. Praktizierende wurden beschimpft, geschlagen und illegal inhaftiert. Durch die Verfolgung, die Tag für Tag zunimmt, entstand bei vielen Praktizierenden der Wunsch nach einer sicheren Kultivierungsumgebung. Ca. 10 000 Falun Gong-Praktizierende haben deshalb friedlich am 25. 04. 1999 im Regierungsviertel durch Petitionen appelliert und Bittgesuche an die Regierung eingereicht. Am 20. Juli des gleichen Jahres begann die chinesische Regierung mit der ganzheitlichen Beseitigung und Unterdrückung von Falun Gong. Illegale Gewaltanwendungen, Verhaftungen, Inhaftierungen, Folterungen und Verurteilungen der Falun Gong-Praktizierenden werden durch die Regierung massiv ausgeweitet. Nach dem neuesten Bericht der Menschenrechtsorganisation gibt es mindestens 25 000 Menschen, die ohne rechtliche Prozesse in Arbeitslager gesteckt wurden; mindestens 600 Menschen wurden in Psychiatrien geschickt; über 500 Menschen wurden schwer verurteilt, d.h. jeweils bis zu 18 Jahren Gefängnis. Mindestens 67 Menschen starben in den Polizeistationen durch Folterung.
Die von Frau Zhang und Herr Zou vorgetragenen persönlichen Erlebnissen der Folterung haben die Zuhörer sehr gerührt.
Mehrere Tausend Falun Gong-Praktizierende wurden verhaftet, bloß weil sie nur an ihrem Glauben festhalten. Das hat die internationale Aufmerksamkeit auf sich gelenkt. Falun Gong lehnt jegliche Verfolgung ab, spricht sich für die Glaubens-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit aus. Das Geschehen in China ist ein deutlicher Hinweis für die Menschheit, sich aktiver für die Menschenrechte einzusetzen.
Als ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrates hat China sich nicht an die Charta der Verreinigten Nation und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gehalten. Das äußert sich durch die Nichtbeachtung der Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, um ihre politischen Ziele zu erreichen. Trotz der großen Akzeptanz der Menschenrechte weltweit, verletzt die chinesische Regierung weiterhin und uneingeschränkt die Menschenrechte und sollte deshalb von der internationalen Gemeinschaft gerügt werden.
Laut Internationalem Gesetz werden Staaten, die sich nicht an diese Regelung halten von der internationalen Staatengemeinschaft ausgeschlossen, auch wenn sich diese der Einmischung der Staatengemeinschaft nicht mit dem Argument der Souveränitätsverletzung entziehen wollen. China hat sich immer wieder mit der Ausrede herausgeredet, dass Menschenrechte eine Frage der Innenpolitik sei und die Vorwürfe, dass sie gegen den Schutz der Menschenrechte gehandelt habe unbegründet seien. Das ist wirklich sehr traurig! In der internationalen Gesellschaft sind heutzutage Vorwürfe gegen die Menschrechtsverletzung nicht nur legitim, sondern die Pflicht jeder Regierung und jedes Bürgers dieser Erde.
Wenn ein Land wirklich eine fortschrittliche Großmacht werden will, darf es sich in seiner Zielsetzung nicht durch "Waffenrasseln" hervorheben noch durch alleinige nationalistische Engstirnigkeit expandieren und sich dabei in einer Selbstzufriedenheit wägen. Ganz im Gegenteil sollte es im eigenen Land die Maßstäbe internationaler Menschenrechte in die Praxis umzusetzen. Das erst ist das Glück des einzelnen Bürgers einer Nation. Wir hoffen, dass sich die chinesische Regierung zum Schutz des einzelnen Bürgers bezüglich der Menschenrechte sich verpflichtet sieht und deshalb die Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden in China aufhebt und den Praktizierenden deren Glaubens-, Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerungen wieder zugesteht.
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