Provinz Liaoning: Die Ehefrau eines zu Tode gefolterten Falun Gong Praktizierenden aus Anshan wird seit zwei Jahren unrechtmäßig eingesperrt
Frau Chen Guifeng, 46, kommt aus Jiubao, Stadt Anshan, Provinz Liaoning. Ihr Falun Gong praktizierender Ehemann, Herr Yuan Zhongyu, wurde Anfang August 2000 durch die 1. Abteilung der Polizeibehörde Anshan zu Tode gefoltert. Am 19.August 2000 wurde Frau Chen grundlos von Zuhause ins Untersuchungsgefängnis Anshan abgeführt und anschließend ins Arbeitslager Anshan eingesperrt. Seit mehr als zwei Jahren wird Frau Chen unrechtmäßig inhaftiert. Die Beamten des Arbeitslagers begründeten die Festnahme als eine Sicherheitsmaßnahme für Frau Chen. Denn die Polizei würde Frau Chen festnehmen und für schuldig erklären, falls Berichte über die Verfolgung von Herrn Yuan im Minghui-Netz stehen würden. Deswegen wolle man Frau Chen im Arbeitslager festhalten, um sie zu schützen. Frau Chen hat eine 21-jährige Tochter. Sie verdient Geld und kauft ihrer Mutter alltägliche Dinge zum Leben. Der Zustand von Frau Chen ist sehr besorgniserregend. Sie leidet an übermäßigem Herzklopfen und fühlt sich an der Brust bedrückt. Sie wurde bereits mehrmals in der Nacht ins Krankenhaus zur Notbehandlung gebracht.
Herr Yuan starb im Alter von 45 Jahren. Da er Menschen über die wahren Sachverhalte der Verfolgung von Falun Gong informierte, wurde er von jemanden angezeigt und durch die 1. Abteilung der Polizeibehörde Anshan festgenommen. Er wurde zu Tode gefoltert. Die Polizei ließ die Angehörigen den Leichnam nicht sehen. Ein Verwandter von Herrn Yuan sah jedoch durch einen Zufall den von Verletzungen übersäte Leichnam von Herrn Yuan. Seine Brust und sein Bauch waren schwarz. Nach dem Tod von Herrn Yuan prüfte die Polizei all seine Verwandte, um zu erfahren, ob sich jemand von ihnen mit dem Gesetz auskennt. Die Polizei hatte nämlich Angst, dass sie wegen des Todes von Herrn Yuan angeklagt werden könnte. Als Nächstes sperrte die Polizei dann die Frau von Herrn Yuan ins Arbeitslager ein und lässt sie bis heute noch nicht frei.
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