Brief von IGFM Österreich an Hongkonger Chefgovernour Herrn Tung Chee Hwa bzgl. des Prozesses gegen Falun Gong Praktizierenden
Eure Exzellenz!
Die österreichische Sektion der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte nimmt mit Bestürzung und Sorge den teilweise fragwürdigen Prozessverlauf, der seit dem 17. Juni dieses Jahres gegen 16 Falun Gong Anhänger in Ihrem hochgeschätzten Land abläuft, zur Kenntnis.
Wir wundern uns, dass in einem Land, das sich bis jetzt mit großem Erfolg dem Einfluß der verheerenden Situation der Menschenrechte der VR China in tapferer und eindrucksvoller Weise widersetzt hat, plötzlich derartige Anzeichen für das Nachgeben hinsichtlich der Einhaltung menschenrechtlicher Grundsätze, - so insbesondere der Artikel 7, 8 in Verbindung mit Art. 18-20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A(II) Der Internationale Schutz der Menschenrechte) - zeigen.
So verweisen die unangemessen lange Verfahrensdauer, die Beschimpfung des Verteidigers durch das Gericht, die teilweise absurd anmutenden Anklagepunkte, sowie auch das ungerechtfertigt harte Vorgehen der Polizei gegen die friedlichen Demonstranten eindeutig darauf, dass hier ein Schauprozess nach kommunistisch-chinesischem Muster durchgeführt werden soll.
Wir hoffen, dass Hongkong keinesfalls die lange Liste von Menschenrechtsverletzungen, die nicht nur gegen Falun Gong, sondern im großen Rahmen auch insbesondere gegen Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, die ihren Glauben frei ausüben möchten, verübt werden, ungefragt aufgrund des Druckes durch die VR China übernimmt und fortsetzt, und sehen im Ausgang dieses Prozesses ein Zeichen, das den künftigen Weg Hongkongs bestimmen könnte.
Wir fordern Sie daher auf, sich für einen in Verträglichkeit mit menschenrechtlichen Grundsätzen und keinen durch politischen Druck animierten Entscheid einzusetzen.
IGFM Österreich
13.08.02
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