Der Präsident der Kanadischen Handelskammer in Hongkong: Die vorläufige Gesetzesvorlage des Artikel 23 ist immer noch problematisch
Janet de Silva, Präsidentin der Kanadischen Handelskammer in Hongkong stellte am 7.3.03 klar, wir empfehlen, im Hinblick auf den Wortlaut des Grundgesetzes und dem Prinzip des Ein Land, zwei Systeme , dass Gesichtspunkte des Gesetzes der PRC nicht mit der nationalen Sicherheitsgesetzgebung, weder direkt noch indirekt , in Verbindung gebracht werden sollten. Im Besonderen bleibt die Unterabteilung( Verbote von Hongkonger Organisationen werden Verboten von Organisationen im Festland China zu- und untergeordnet, die dort aus Gründen der nationalen Sicherheit verboten sind) problematisch, auch, wenn man diesbezügliche Veränderungen berücksichtigt.
Präsidentin De Silva gab die obige Erklärungen in einem Brief ab, der an das gesetzgebende Mitglied James To und in einer Kopie, an die Sicherheitsministerin Regina Ip gerichtet war. James To war einer der 21 gesetzgebenden Mitglieder, die am 26.Februar den gesetzgebenden Rat verließen, als die vorläufige Gesetzesvorlage des Artikel 23 seine erste und zweite Lesung in der genehmigten gesetzgebenden Versammlung erfuhr , die aus überwiegend Pro- Peking- Mitgliedern bestand.
Sie machte außerdem deutlich, dass der weitverbreitet widersprochene Verbotsmechanismus über die strengen Erfordernisse des Grundgesetzes hinausgeht. Sie sagte: Artikel 23 erfordert nicht, dass eine im Festland China verbotene Organisation auch in Hongkong verboten werden muß. Tatsächlich , der Satz..... soll selbst Gesetze erlassen... würde im Artikel 23 bedeuten, dass solche Verknüpfungen zum PRC- Gesetz in dem Abkommen nicht beabsichtigt waren.
Zu der berüchtigten Vorkehrung Geheimes Gerichtsverfahren in dem vorläufigen Gesetz
bemerkte die Präsidentin De Silva weiterhin, dass die Kanadische Handelskammer empfiehlt, dass (das vorläufige Gesetz) weniger zweideutige Richtlinien für Situationen enthalten sollte, in denen die Sicherheitsministerin beabsichtigt, einer Organisation die Möglichkeit gehört zu werden, nicht zu gewähren.
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