Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen berichtet, dass die Kommunistische Partei Chinas das Rechtssystem stört, um Falun Gong zu verfolgen (Foto)
(Minghui.de) Am 27. August 2004 schickte Herr Leandro Despouy, Sonderbeauftragter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, einen Brief bezüglich der Situation von Wei Jun, einem Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Baicheng der Stadt Baise in der Provinz Guangxi, der angeblich wegen der Verteidigung der Falun Gong-Praktizierenden Liang Changying belästigt und bedroht worden war.
Herr Leandro Despouy, Sonderbeauftragter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, hält auf der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen 2005 in Genf eine Rede (zweiter von links) |
Der Rechtsanwalt Herr Wei wurde für die Verteidigung der Praktizierenden Liang Changying bedroht und belästigt. Frau Liang wurde zu 5 ½ Jahren Gefängnis verurteilt. Nachdem das Gericht vertagt wurde, erkundigte sich den Angaben zufolge der Staatsanwalt nach der Existenz einer Rechtsvorschrift, wonach Anwälte keine Falun Gong-Praktizierenden verteidigen dürfen, die auf „nicht schuldig” plädieren. Am gleichen Tag wurden Herrn Weis Privattelefon sowie sein Telefon im Büro und sein Handy überwacht, und mehrere Tage spätere forderte die Polizei das Rechtsbüro auf, Herrn Weis juristische Lizenz einzuziehen und ihn zu drei Jahren Zwangsarbeit zu verurteilen. Nachdem der Direktor des Rechtsbüros diese Forderung abgelehnt hatte, verwarnte die Polizei Herrn Wei und ermahnte ihn, dass es ihm zukünftig nicht erlaubt sei, Falun Gong-Praktizierende zu verteidigen, und beschlagnahmte alle Unterlagen, die Frau Liangs Fall betrafen.
Am 15. Oktober 2004 schickte der Sonderbeauftragter einen gemeinschaftlichen dringenden Appell, um die Sorge bezüglich der systematischen Unterdrückung von Falun Gong auszudrücken. Dem Appell schlossen sich folgende Personen an: der Sonderbeauftragte für Folter, der Sonderbeauftragte zum Schutz der Meinungs- und Redefreiheit, der Sonderbeauftragte für Religions- und Glaubensfreiheit, der Sonderbeauftragte für das Recht auf den höchst möglichen Standard körperlicher und geistiger Gesundheit, der Sonderbeauftragte für außergerichtliche, willkürliche Hinrichtungen und der Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen sowie deren Ursachen und Folgen.
Im Verlauf der vergangenen fünf Jahren richteten die Sonderbeauftragten ihre Aufmerksamkeit auf Hunderte von Fällen der Menschenrechtsübertretungen von Falun Gong-Praktizierenden. Viele dieser Anschuldigungen wurden den chinesischen Behörden gemeldet und in den Berichten des Sonderbeauftragten der Menschenrechtskommission erwähnt. Die Sonderbeauftragten sorgen sich über die zunehmenden Berichte über Verhaftungen, Gefängnisstrafen, Misshandlungen, Folterungen, Verweigerung adäquater medizinischer Behandlungen, sexueller Gewalt, Todesfälle und ungerechten Prozessen gegenüber Falun Gong-Praktizierenden. Sie drückten ihre Sorge aus, dass diese Anschuldigungen, die auf bestimmte Gruppen, wie Falun Gong, abzuzielen, eine absichtliche und institutionalisierte Politik der Behörden aufzeigen würde.
Eine Analyse der Berichte zeigte, dass die vermeintlichen Übertretungen der Menschenrechte gegen Falun Gong-Praktizierende systematische Verhaftungen und Haftaufenthalte einschließt und ein Teil eines Musters der Unterdrückung gegen die Mitglieder dieser Gruppe ist. Die meisten der Verhafteten erhalten laut Berichten eine hohe Bußgeldstrafe und werden entlassen, aber viele werden festgehalten und misshandelt, um sie zu zwingen, Falun Gong formell zu entsagen. Jene, die sich weigern, werden zur „Umerziehung” in Arbeitslager geschickt, wo Berichten zufolge Folter an der Tagesordnung ist und in vielen Fällen mit dem Tod endet. Die Strafen werden oft festgesetzt für angebliche Vergehen wie „das Stören der gesellschaftlichen Ordnung”, „Verrat von Staatsgeheimnissen” oder „das Benutzen einer ketzerischen Organisation, um das Gesetz zu unterminieren”.
Unseren Informationen zufolge wurden diejenigen, die verfolgt werden, ungerecht behandelt, und viele bekamen lange Gefängnisstrafen. Insofern wurde berichtet, dass am 05.11.1999 vom Hohen Gericht ein Bescheid erlassen wurde, der alle Amtsgerichte aufforderte, ihre „politische Pflicht” zu erfüllen, indem sie „das Organisierte Verbrechen”, „insbesondere Falun Gong”, vor Gericht stellen und „hart” bestrafen und diese Fälle „unter der Führung der Parteiausschüsse” handhaben sollen.
Der Bericht des Sonderbeauftragten für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten ist unter
http://www.falunhr.org/reports/UN2005/lawyer_chn.pdf verfügbar
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