Liu Ruping, ein Rechtsanwalt aus der Stadt Jinan, wurde erneut von der Polizei entführt
(Minghui.de) Als Liu Ruping am Abend des 17.Oktober 2005 an einem öffentlichen Platz „Die öffentliche Ankündigung des Falun-Dafa Vereins” anklebte, wurde er von Beamten der Dongguan-Polizeiwache des Bezirks Changqing, Stadt Jinan, festgenommen. Nach einigen Tagen Inhaftierung im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Changqing wurde er am 25.Oktober zu einem Gehirnwäschekurs verschleppt. Am 14. November starb sein Vater in Sorge und Trauer. Er durfte für eine Woche nach Hause zu der Beerdigung gehen. Nach der Trauerfeier verweigerte er zum Gehirnwäschekurs zurückzukehren und war gezwungen, in der Obdachlosigkeit unterzutauchen.
Am 22.November 2005 veröffentlichte Liu Ruping als Rechtsanwalt im Internet einen Artikel: „Stoppt sofort die Zwangsumerziehung* von Falun Gong-Praktizierenden”. Am 7. Dezember 2005 wurde die Shuntian-Rechtsanwaltskanzlei, in der Liu Ruping angestellt ist, von den Behörden dazu gezwungen Liu Ruping in die Kanzlei zu locken. Durch diese niederträchtige Methode wurde Liu Ruping wieder entführt und sein Verbleib ist bisher unbekannt.
Liu Ruping, geboren am 1.November 1961, hat im Juli 1982 in der Fakultät Agrarwirtschaftmanagement an der Universität Shandong absolviert. Er hat in der Planungskommission in dem Bezirk Changqing der Stadt Jinan gearbeitet. Im Oktober 1993 ist er nach dem Bestehen der staatlichen Rechtsanwaltsprüfung als Rechtsanwalt qualifiziert. Danach hatte er in der Rechtsberatungsabteilung des Kreises Changqing ein Nebenamt. Seit 2001 arbeitet er in der Tianqi-Kanzlei in der Provinz Shandong. Seit 2003 arbeitet er in der Kanzlei Shuntian als hauptamtlicher Rechtsanwalt, seine Rechtsanwalt-Lizenznummer: 150094120774
Wir appellieren an alle gutherzigen Menschen und Praktizierenden in Jinan, den Rechtsanwalt Liu Ruping zu retten.
* "Umerziehung" ist eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung, eine übliche Taktik im Versuch Falun Gong Praktizierende dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen.
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