Todesmeldung! Der Falun Gong Praktizierende Zhang Baowang aus der Stadt Baoji wurde infolge der Verfolgung getötet (Provinz Shaanxi)
Zhang Baowang, 60 Jahre alt, war Rentner und hatte früher in der Wuyi Papierfabrik in der Stadt Baoji, Provinz Shaanxi, gearbeitet.
Im Sommer 2000 ging Herr Zhang nach Peking, um für Falun Gong eine Petition einzureichen. Auf dem Weg dort hin wurde er jedoch von Beamten des lokalen „Büro 610” (1) und der lokalen Polizei entführt und sofort ins Untersuchungsgefängnis des Bezirks Chencang der Stadt Baoji gesteckt. Er wurde zu 3 Jahren „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt. Das „Büro 610” des Bezirks Chencang brachte Herrn Zhang ins Zaozihe Zwangsarbeitslager der Provinz Shaanxi. Zwei Jahre später wurde er aufgrund seines schlimmen gesundheitlichen Zustandes gegen eine Bürgerschaft für eine ärztliche Behandlung freigelassen.
Im Juni 2003 kaufte Zhang selbst einen Drucker, um Infoblätter über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong herzustellen und seinen Mitmenschen die wahren Umstände darüber zu erklären. Er wurde von Polizisten der Polizeistation des Bezirks Chencang der Stadt Baoji erneut gesetzwidrig festgenommen.
Nachdem Zhang für über 40 Tage in einem „Gehirnwäschekurs” gequält wurde, brachte man ihn ins Untersuchungsgefängnis des Bezirks Chencang, um ihn dort weiter zu foltern. Anschließend wurde er unrechtmäßig zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt und in das Zhangli Gefängnis des Kreises Fuping der Provinz Shaanxi eingesperrt.
Als die Familienangehörigen im Juli 2004 Zhang besuchten, war er bis zu den Knochen abgemagert, so dass sie ihn nicht sofort erkennen konnten. Er war nicht mehr in der Lage, einen ganzen Satz zu sprechen und gehen konnte er auch nicht, ein Gefangener musste ihn zum Treffen tragen.
Ein Paar Monate später kam die Nachricht, dass Zhang am 05.12.2004 zu Tode gefoltert wurde. Seine Familienangehörigen mussten Gewaltandrohungen aus dem Gefängnis, dem lokalen „Büro 610” und der Polizeistation bekommen haben, da sie sich nicht wagten eine Berufung für Zhang bei der höheren Gerichtsinstanz einzulegen.
(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
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