Auszug aus den Gutachten der sieben Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Verfolgung von Falun Gong in China (Fotos)
(Minghui.de) Während der 61. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission gab der Hohe Menschenrechtskommissar die vielen Berichte des letzten Jahres über Menschenrechte und über Gespräche zum Thema „Menschenrechte» zwischen der Kommission und China bekannt; einschließlich der Berichte über die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden. Auszüge aus den Gutachten der sieben Sonderberichterstatter über die Volksrepublik China sind nachfolgend aufgeführt:
[Auszüge]
Am 14. Juni 2004 sah sich der Sonderberichterstatter veranlasst, aufgrund bei ihm eingegangener Informationen zum Thema „religiöse Intoleranz» eine Mitteilung an die Regierung von China zu schicken. Demnach wurden seit dem 20. Juli 1999, dem Tag, an dem die chinesische Regierung Falun Gong verbot, über 1600 Falun Gong Praktizierende gefoltert oder geschlagen, einige Hundert zu über zwanzig Jahren Gefängnisstrafen verurteilt, andere in psychiatrische Anstalten eingewiesen, eine große Zahl von Praktizierenden ohne Gerichtsverfahren in Arbeitslager geschickt und eine nicht genauer angegebene Zahl von Praktizierenden angeblich ohne Gerichtsverfahren festgehalten. Des Weiteren wurde berichtet, dass mindesten 907 Praktizierende während der Haft verstarben. (1)
Frau Asma Jahangir, die Sonderberichterstatterin zum Thema „Religions- oder Glaubensfreiheit» | Theo van Boven, der Sonderberichterstatter zum Thema „ Folter” |
Es wird berichtet, dass die Kampagne gegen Falun Gong weiterhin unvermindert anhält. Nach den eingegangenen Informationen sind Falun Gong-Praktizierende weiterhin Opfer von Misshandlungen und Folterungen durch Staatsbeamte in ihrem Versuch, die Praktizierenden zu zwingen, ihren Glauben an Falun Gong zu widerrufen. Es wurde außerdem berichtet, dass einzelne Praktizierende, die Folterungen und anderen unmenschlichen und entwürdigenden Behandlungen während ihrer Haft ausgesetzt waren, keine entsprechenden und wirkungsvollen Heilmittel erhalten hatten. Laut den Berichten wird den Falun Gong Praktizierenden weiterhin besonders das System der Inhaftierung durch Behörden und die Umerziehung durch Arbeit (RTL) auferlegt. Es wurde berichtet, dass RTL ohne Anklage oder Gerichtsverfahren und ohne richterliche Überprüfung, einen Arrest zwischen einem und drei Jahren zur Folge hat, welcher um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Menschen, die RTL-Bedingungen ausgesetzt sind, haben vorgeblich kein Recht auf einen Anwalt und es gibt keine Anhörung für sie, bei der sie sich verteidigen können.
Am 15. Oktober 2004 wurde von diesem Sonderberichterstatter, zusammen mit nachfolgend genannten Sonderberichterstattern, ein Schreiben an die chinesische Regierung gerichtet, in dem sie ihre Besorgnis ausdrücken:
dem Sonderberichterstatter über außergerichtliche, im Schnellverfahren abgewickelte und willkürliche Hinrichtungen,
dem Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz des Rechtes auf freie Meinung und freie Meinungsäußerung,
dem Sonderberichterstatter zum Thema „Folter»,
dem Sonderberichterstatter über das allgemeine Recht, den bestmöglichen Zustand körperlicher und geistiger Gesundheit zu besitzen und
dem Sonderberichterstatter zum Thema „Gewalt gegen Frauen».
In den vergangenen fünf Jahren trugen Falun Gong Praktizierende Hunderte von Fällen vorgeblicher Verletzungen der Menschenrechte an die Sonderberichterstatter heran. Mit vielen dieser Behauptungen wurden die chinesischen Behörden dann konfrontiert und zudem in den Gutachten der Sonderberichterstatter an die Kommission für Menschenrechte, beleuchtet.
Die Sonderberichterstatter zeigten sich besorgt darüber, dass die Berichte über Gefangennahme, Inhaftierung, Misshandlung, Folterung, Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung, sexuelle Gewalt, Todesfälle und unfaire Gerichtsverfahren von, beziehungsweise gegenüber Mitgliedern der so genannten „häretischen Organisationen», im Besonderen von Falun Gong-Praktizierenden, zunehmen. Sie waren besorgt, dass diese Aussagen möglicherweise eine absichtliche und institutionalisierte Taktik der Behörden widerspiegeln, die angewandt wird, um spezielle Gruppen, wie zum Beispiel Falun Gong zu treffen.
Gemäß der erhaltenen Informationen richtete das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein Büro ein, das Falun Gong behandeln sollte und im Allgemeinen als „Büro 610» (nach dem Datum seiner Begründung benannt) und später offiziell als das „Staatsratsbüro zur Verhinderung und Behandlung von Kulten» bezeichnet wurde. Diese Einrichtung erhielt Berichten zufolge eine Vollmacht zur Unterdrückung von Falun Gong und anderen „häretischen Organisationen» und sie funktioniert außerhalb der gesetzlichen Richtlinien. Laut weiterer Berichte wurde Falun Gong offiziell am 22. Juli 1999 aufgrund einer Entscheidung des Ministeriums für Verwaltungsangelegenheiten verboten, und seitdem wurden von der Regierung und Rechtsautoritäten verschiedene Urteile, Mitteilungen, Richtlinien und andere juristische Deutungen herausgegeben, um die offizielle Unterdrückung von „häretischen Organisationen» einschließlich von Falun Gong zu legitimieren.
Außerdem wurde Berichten zufolge im Juni 1999 gegen Falun Gong und Falun Gong Praktizierende eine Medienkampagne gestartet. Man betrachtet diese Kampagne als Reaktion auf eine Ansammlung von mehr als 10.000 Falun Gong Praktizierenden, die am 25. April 1999 in Peking Protest einlegten.
In weiteren Gutachten wird berichtet, dass das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas im Februar 2001 eine Hauptarbeitskonferenz von hochrangigen Parteioffiziellen einberief. Dieses Treffen fand statt, um einen Plan einzuführen, der die Bildung von örtlichen „Anti-Kult-Spezialeinheiten» an allen Universitäten, staatlichen Unternehmen und sozialen Organisationen verlangt, um das „Büro 610» zu verstärken und die örtliche Kontrolle über Falun Gong zu intensivieren.
Eine Analyse der bei den Sonderberichterstattern eingegangenen Berichte lässt erkennen, dass die vorgeblichen Menschenrechtsverletzungen gegen Falun Gong-Praktizierende, einschließlich der systematischen Verhaftung und Inhaftierung, Teil eines Unterdrückungsmodells gegen Mitglieder dieser Gruppe sind. Nach Berichten wurden die meisten von denjenigen, die verhaftet wurden, mit einer hohen Geldstrafe belegt und freigelassen, viele werden jedoch in Haft behalten und misshandelt, um sie zu zwingen, offiziell Falun Gong abzuschwören. Diejenigen, die sich weigern, werden in Lager zur „Umerziehung durch Arbeit» geschickt, in denen Folterungen routinemäßig angewandt werden, die viele Todesfälle nach sich ziehen.
Die Sonderberichterstatter waren darüber hinaus darüber besorgt, dass wenige Falun Gong Praktizierende einen Prozess erhalten. Wenn Anklage erhoben wird, werden wie verlautet, unter anderem als Anklagepunkte die „Störung der Gesellschaftsordnung», „Versammlung zur Störung der öffentlichen Ordnung», „Stehlen und Weitergabe von Staatsgeheimnissen» oder „Zuhilfenahme einer häretischen Organisation zur Unterminierung der Durchführung des Rechts» vorgebracht. Nach den erhaltenen Informationen sind diejenigen, deren Fälle vor Gericht kamen, unfair verhandelt worden und viele erhielten übermäßig lange Gefängnisstrafen. In dieser Hinsicht wird berichtet, dass am 5. November 1999 vom Obersten Volksgerichtshof eine Mitteilung in Umlauf gebracht wurde, in der alle örtlichen Gerichte angewiesen wurden, ihrer „politischen Pflicht» nachzukommen und diejenigen, die der „Verbrechen von häretischen Organisationen...speziell Falun Gong» angeklagt sind, vor Gericht gebracht und „hart» bestraft werden sollen und diese Fälle „unter der Führung des Parteikomitees» zu behandeln seien.
(1) Bis zum heutigen Tag sind nachweislich 2164 Falun Gong Praktizierende als Folge der Verfolgung ums Leben gekommen.
Anhang:
Originalbericht (PDF-Datei)
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