Nachträgliche Todesmeldung! Speiseröhre wurde aufgeschnitten, ein Polizist starb an grausamer Zwangsernährung
(Minghui.de) Bei einer Zwangsernährung wurde die Speiseröhre von Herrn Chen Naifa aufgeschnitten, was unmittelbar zum Tode führte.
Herr Chen Naifa war über 40 Jahre alt, kam aus dem Kreis Xiapu, Provinz Fujian. Damals arbeitete er als Verkehrspolizist. Weil er trotz des Verbots Falun Gong weiterhin praktizierte, verurteilte man ihn im Mai 2001 zu anderthalb Jahren Arbeitslager. Als die Haftzeit abgelaufen war, wurde sie willkürlich um drei Monate verlängert, weil er sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Nach der Freilassung durfte er nicht mehr zurück zu seiner Arbeitsstelle. Seine Wohnung wurde überwacht.
Schließlich verließ er sein Zuhause, um der Überwachung auszuweichen. Er hatte kein Geld und lebte in großer Not. In dieser Situation erklärte er immer noch den Menschen die wahren Umstände über die Verfolgung von Falun Gong. In der Hauptstadt Hangzhou der Provinz Zhejiang wurde er festgenommen und zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nach 16 Monaten erhielt er einen Brief von seiner Frau, worin sie ihn überzeugen wollte, Falun Gong aufzugeben. Damals war sie im Gefängnis Fuzhou (Hauptstadt der Provinz Fujian) eingesperrt und wurde schließlich als "Umerzogene" entlassen. Herr Chen Naifa blieb nach wie vor standhaft. Als er sich im Hungerstreik befand, wurde er von der Polizei mit Gewalt zwangsernährt. Sein Körper war durch Hunger und Qualen im Arbeitslager sehr geschwächt. Weil er seinen Mund nicht aufsperren wollte, schnitt man grausam seine Speiseröhre auf. Daran starb Herr Chen Naifa. Das war im April oder Mai 2004.
Um ihre Sünde zu vertuschen, rief die Polizei bewusst einen falschen Eindruck hervor. Sie fesselte seinen Hals mit einem Seil und zeigte seiner jüngeren Schwester die blaue Schnittspur und sagte, dass Herr Chen sich das Leben genommen habe. Als sein jüngerer Bruder ein Foto aufnehmen wollte, wurde ihm das untersagt. Aus schlechtem Gewissen und Angst vor der Öffentlichkeit zahlte die Polizei ein Schweigegeld von 40 000 Yuan und verbot den Verwandten von Chen strengstens die Nachricht weiterzugeben.
Gegenwärtig lebt seine Frau „in Freiheit”, sie darf weiterarbeiten. Seine Tochter besucht die 1. Schule des Kreises Xiapu. Aus großer Angst traute niemand, diesen Fall bekannt zu machen. Erst im März 2005 erfuhren wir darüber.
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