Ein fünfjähriges Mädchen aus Dalian wünscht sich, dass ihr Vater nach Hause kommt (Fotos)
(Minghui.de) Der Falun Gong Praktizierende Miao Junjie lebt im Jinzhou Bereich von Dalian in der Provinz Liaoning. Er wurde zu neun Jahren verurteilt und befindet sich im neunten Gefängnisbereich des Wafangdian Gefängnisses. Das Personal dort hindert seine Familie nicht nur daran, ihm etwas mitzubringen, sondern sie lassen seine Mutter ihn auch nicht besuchen. Seine Tochter, die fünf Jahre alte Zhenzhen, kann ihn nur einmal im Monat zusammen mit ihrer Mutter besuchen. Jeder Besuch ist auf eine halbe Stunde beschränkt. Wenn Zhenzhen sieht, wie andere Kinder aus dem Kindergarten von ihren Vätern abgeholt werden, fragt sie immer ihre Mutter: „Wann kommt Papa zurück? Ich vermisse Papa.”
Herr Miao arbeitete für die Technikstation für Meeresgerätschaften Bereich Kaifa. Am 28. Oktober 1999 ging er nach Peking, um Gerechtigkeit für Falun Gong zu fordern. Er wurde festgenommen und Polizisten aus dem Bereich Jinzhou in Peking erpressten von ihm 2.000 Yuan (1) und sperrten ihn in der Jinzhou Strafanstalt ein. Er wurde am 16. Januar 2000 freigelassen. Seine Tochter wurde am 30. November 1999 geboren. Während seiner Gefangenschaft hatte seine Frau viel Leiden ertragen müssen.
Am Neujahrsabend des Jahres 2000 folgten Polizisten der Jinzhou Polizeiwache Herrn Miaos Ehefrau, Frau Li Xin, zu ihrer Mutter nach Hause und verhafteten die drei, einschließlich der ein Jahr jungen Zhenzhen. Frau Li wurde 18 Stunden auf der Polizeiwache festgehalten, und Zhenzhen hatte große Angst. Am nächsten Tag kehrte die Polizei zurück und nahm Herrn Miaos Mietvertrag und alle seine Ausweispapiere mit.
Herr Miao Junjie wurde dann unrechtmäßig in die Jinzhou Bezirksstrafanstalt gesperrt. Nachdem er 20 Tage in einem Hungerstreik war, wurde er zwangsernährt. Am 23. Mai 2001 ließ man ihn aus der Haft wieder frei. Am 1. September desselben Jahres wurde er erneut verhaftet, als er mit anderen Praktizierenden den Tangwang Tempel besuchte. Anschließend kamen häufig Beamte der Youyi Straßenpolizeiwache zu ihm nach Hause und versuchten ihn zu zwingen, eine Garantieerklärung (2) zu unterschreiben. Sie drohten ihn in ein Arbeitslager zu schicken. Herr Miao war gezwungen sein Heim zu verlassen, um nicht verhaftet zu werden. Zhenzhen war damals erst zwei Jahre alt. Jeden Tag weinte sie und fragte nach ihrem Vater. Auch ihre Mutter weinte täglich und hatte Probleme mit den Augen. Später diagnostizierte man bei ihr grauen Star.
Am 20. Juli 2002 nahm der Polizist Yu Weidong Herrn Miao in der Öffentlichkeit fest. Er wurde von der Zhanqan Polizeiwache zur Jinzhou Polizeiwache gebracht und hinterher in die Jinzhou Strafanstalt gesperrt. Polizisten der Dalian Polizeiwache und der Jinzhou Polizeiwache verhörten und folterten ihn. Die Übeltäter hingen ihn mit einem schweren Wassereimer um seinen Hals an de Decke auf.
Die Polizei erpresste von Herrn Miao 27.000 Yuan. Diese Summe war eigentlich ein Geschenk seiner Eltern gewesen, mit dem er ein Geschäft hatte eröffnen wollen. Seine Verwandten forderten die Beamten auf, das Geld wieder zurückzugeben. Der Direktor des Büros 610 (3) von Jinzhou, Li Wancheng, sagte ihnen: „Das Geld ist beschlagnahmt worden. Ein Mobiltelefon und ein Motorrad wurden ebenfalls beschlagnahmt.” Gao Mingxi vom Büro 610 war immer zugegen, wenn Herr Miao gefoltert wurde. Einmal hatte dieser Beamte ihn mit Handschellen gefesselt, so dass diese ihm tief ins Fleisch schnitten, und gemeint: „Verklage mich doch, wenn Du kannst!”
Nach mehreren Verhören war Herr Miao am ganzen Körper verletzt. Als ihn seine Angehörigen besuchen kamen, konnten sie ihn nicht wieder erkennen. Nach weniger als einem Monat wurde Herr Miao in die Yiaojia Strafanstalt in Dalian verlegt. Das Bezirksgericht von Jinzhou verurteilte ihn am 3. März 2003, ohne rechtsgültiges Verfahren und ohne seine Familie zu informieren, zu neun Jahren Gefängnis.
Richter: Xu Pei
Stellvertretender Richter: Wei Yongjun
Protokollant: Yu Ping
Telefonnummern und Adressen:
Wafangdian Gefängnis, Dalian, Provinz Liaoning
Adresse: Strafverfolgungsabteilung 1 und 2, Fugong, Postfach 055, Wafangdian Gefängnis, Dalian, Provinz Liaoning
Postleitzahl: 116300
Rektor Liu Miaozhen: 0086-411-85676999, 0086-411-85676818
Rektor Chang Guojiao: 0086-411-85676618, 0086-411-85676688
Rektor Song Lujun: 0086-411-85676630
Chef von Strafverfolgungsabteilung 2: Wu Zheng
Chef der Teamleiter: Lu Chenglin: 0086-411-85676631, 0086-13304116857 (Mobiltelefon)
Teamleiter von Teams 1, Liu Weidong: 0086-411-85676630, 0086-13130497967 (Mobiltelefon)
Teamleiter von Teams 2, Li Xu: 0086-411-85676634, 0086-13322237630 (Mobiltelefon)
Bezirksgericht von Jinzhou, Dalian, Provinz Liaoning, Postleitzahl 116100
(1) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.
(2) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.
(3) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
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