Ein früherer Ingenieur der Xian Flugzeugwerft wurde totgeschlagen und seine Frau zweimal in Arbeitlager gesperrt

(Minghui.de) Herr Wang Weizhen, ein ehemaliger Ingenieur der Xi'an Flugzeugwerft, wurde am 1. September 2002 unrechtmäßig von Polizeibeamten aus dem Hu Bezirk von Xi'an festgenommen. Fünf Tage später war er totgeschlagen worden. Während dieser Zeitspanne wurde seine Ehefrau, Ma Jie, von der Polizei gefoltert, sie wurde aufgehängt und brutal zusammengeschlagen. Die Beamten unterzogen ihr eine Gehirnwäsche, sperrten sie widerrechtlich in ein Arbeitslager und stellten sie offiziell unter Hausarrest. Im März 2004 wurde Ma Jie von Polizisten des „Büro 610” (1) festgenommen und zu einer zweijährigen Haftstrafe im Xi'an Frauenarbeitslager verurteilt, wo sie sich bis zum heutigen Tag befindet.

Als die landesweite Verfolgung begonnen hatte, weigerte sich Herr Wang Weizhen das Üben von Falun Gong aufzugeben. Infolgedessen hatte er keine andere Wahl, als obdachlos und mittellos zu werden, um der Verfolgung zu entkommen. Im Mai 2002 lebte er im Wohnbereich des Latexwerks in Xianyang, Provinz Shaanxi. Am 1. September 2002 wurden er und seine Frau unrechtmäßig von Liu Zhijin, dem Chef des „Büro 610” aus dem Hu Bezirk, und sechs lokalen Polizeibeamten festgenommen und zur Polizeiwache des Hu Bezirks gebracht. Laut internen Quellen wurden Wang Weizhen und Ma Jie getrennt in benachbarte Zimmer gesperrt, wo Wang brutal geschlagen, grausam gefoltert und verhört wurde. Hinterher wurde er anscheinend entweder zu einer Einrichtung in Yuxia oder zur Lajiatan Strafanstalt im Hu Bezirk gesandt. Am 6. September 2002 kam er während der Folter ums Leben. Er war 57 Jahre alt.

Er war von Polizeibeamten, die auf Befehl von Liu Zhijin gehandelt hatten, totgeschlagen worden. Seinen Leichnam warfen sie anschließend von einem hohen Gebäude. Mehrere Falun Gong-Praktizierende waren Zeugen dieses Ereignisses und riefen laut: „Schaut! Die Polizei bring jemanden um!” Um die Öffentlichkeit zu täuschen, logen die Beamten und behaupteten, dass Herr Wang sich selbst in den Tod gestürzt hätte. Zu derselben Zeit verlegten sie die anderen widerrechtlich inhaftierten Praktizierenden an andere Orte.

Während dieser Zeit folterten zwei Polizisten Herr Wangs Ehefrau, Ma Jie, indem sie sie jeden Tag an ihren Handschellen aufhängten. Sie schlugen auf sie ein, bis sie ihr Bewusstsein verlor. Dann warfen sie sie auf den Boden und rüttelten sie wieder wach. Erst zwanzig Tage nachdem ihr Mann ermordet worden war, informierten die Beamten sie über dessen Tod und äscherten seinen Leichnam ein. Ma Jie erlitt ungeheure körperliche und seelische Folter. Sie wurde später unrechtmäßig sechs Monate in der Hu Bezirkspolizeiwache eingesperrt und gezwungen an den Gehirnwäscheklassen im Bahnsanatorium des Chang'an Bezirks und der Lianhu Strafanstalt von Xi'an teilzunehmen. Später wurde sie vom Xi'an Arbeitslagerkomitee zu einer zweijährigen Haftstrafe in einem Arbeitslager verurteilt und offiziell unter Hausarrest gestellt.

Im März 2004, als Ma Jie ihren Mitbürgern von den wahren Umständen der Verfolgung berichtete, die ihre Familie erlitten hatte, wurde sie den Behörden gemeldet und von Liu Zhiyong, dem Chef des „Büro 610”, und Gao Jun verhaftet. Kurz darauf verurteilte man sie zu einer zweijährigen Haftstrafe im Xi'an Frauarbeitslager, wo sie gegenwärtig inhaftiert ist.

Die Familie von Ma Jies Bruder leidet ebenfalls unter der Verfolgung

Der Bruder von Ma Jie, Ma Minghai, und seine Familie üben alle Falun Gong. Auch sie haben viele Erfahrungen mit der Verfolgung gemacht. Ma Minghai und seine Frau wurden wiederholt in ein Arbeitslager eingesperrt. Ihre sechs Kinder und Mas Mutter, die über 70 Jahre alt ist, sind alleine Zuhause zurückgelassen worden. Das Schulgeld für die Kinder und andere finanzielle Hilfe kamen von Freunden der Familie. Die ältere Mutter sammelt Essensreste. Die ganze Familie muss ums Überleben kämpfen.
Herr Ma Minghai hatte 1999 in Peking friedlich für Falun Gong appelliert. Daraufhin wurde er unrechtmäßig zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe in einem Arbeitslager verurteilt. Da er sich weigerte mit den Behörden zu kooperieren, wurde seine Haftstrafe um weitere sechs Monate verlängert. Im Zaozihe Arbeitslager erlitt er unmenschliche Folter und wurde ein Jahr und vier Monate in Einzelhaft gefangen gehalten. Während dieser Zeit sah er kein Sonnenlicht und durfte auch seine Familie nicht sehen. Gegen die Verfolgung protestierte er einen Monat lang mit einem Hungerstreik. Die Polizei wies andere Gefangene an, ihn für elf Tage mit Händen und Beinen ans Bett zu fesseln. Er wurde zwangsernährt, bekam Wassersucht und war außerstande zu gehen.

Dreieinhalb Jahre wurde Ma Minghai verfolgt und gefoltert. Als seine Haftstrafe vorüber war, wurde er zum lokalen „Büro 610” zurückgebracht und weiterhin überwacht. Auf diese Weise wurden ihm seine grundlegendsten Menschenrechte versagt. Im Januar 2004, als Herr Ma und seine Frau Chen Chun'e zuhause waren, brachen über zehn Polizisten der Qindu Bezirkspolizeiwache aus Xianyang in ihr Haus ein. Die Türen waren verriegelt, so dass mehrere Polizisten die Sicherheitstür mit Brechstangen aufhebelten. Bei der Plünderung schlugen sie einen Schrank und eine Truhe kaputt. Sie konnten nichts finden, aber schleiften Ma Minghai dennoch gewaltsam zum Polizeiwagen. Sie hatten ihm noch nicht einmal Zeit gelassen, sich seine Schuhe anzuziehen.

Mehrere unbeteiligte Zuschauer bekamen diesen Vorfall mit. Einer von ihnen war sehr wütend, als er das barbarische Verhalten der Polizei sah und er meinte: „Was für ein Verbrechen hat er begangen? Warum fesselt ihr ihn an einen Baum, ohne ihn die Schuhe anziehen zu lassen?” Wegen dieser Aussagen führten die Polizisten auch diesen Mann ab. Ma Minghai wurde widerrechtlich zum zweiten Mal zu eineinhalb Jahren im Zaozihe Arbeitslager verurteilt.

Frau Chen Chun'e, die Ehefrau von Herrn Ma, wollte 1999 in Peking friedlich für Falun Gong appellieren und wurde zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt. Sie wurde im Xi'an Frauenarbeitlager der Foltermethode „Wie ein Terrakottakrieger stehen” (halb hockend) unterzogen, bis sie nicht mehr stehen oder hocken konnte. Sie wurde gezwungen, die so genannten „drei Erklärungen” (2) zu schreiben. Weniger als zwei Monate nach ihrer Freilassung wurde sie zu einem weiteren Jahr Gefängnis verurteilt. Wieder kam sie ins Xi'an Frauenarbeitslager. Nachdem diese Strafe vorüber war, folgte drei Monate später die nächste Haftstrafe von zwei Jahren. Sie befindet sich derzeit immer noch im Arbeitslager.


(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.