Frau Xu Hongmei wird weiterhin von ihrem Baby getrennt, weil ihre Strafzeit im Qiqihar Arbeitslager willkürlich verlängert wurde
Das Baby Tiantian muss ihre Kindheit ohne Eltern verbringen. Ihre Mutter Xu Hongmei wurde im April 2002 wieder für drei Jahre ins Arbeitslager verschleppt. Zwar ist ihre Strafzeit schon vorbei, doch sie befindet sich immer noch im Qiqihar Arbeitslager in der Provinz Heilongjiang. Auch ihr Vater Sun Weimin wurde verhaftet und in das Tailai Gefängnis in Qiqihar eingesperrt.
Am 20. Juli 1999 ging Frau Xu Hongmei mit anderen Falun Gong-Übenden zum Qiqihar Rathaus, um der Regierung darzulegen, dass das Falun Gong Üben ihnen sehr viele Vorteilt im Leben brachte. 20 Minuten später waren sie alle als Gefangene in Polizeiautos, die sie in verschiedene Grundschulen fuhren und dort einsperrten. Später ging Frau Xu zum Petitionsbüro in Peking, um ihnen zu erzählen wie sie und andere Übende von Falun Gong profitierten. Minuten später nach ihrer Ankunft wurde sie von Beamten ihrer Heimatprovinz, die in Peking stationiert waren, verhaftet.
Sie begleiteten Frau Xu zurück und sperrten sie in der Haftanstalt Nr. 2 ein. Dann wurde Frau Xu in das Shuanghe Arbeitslager von Qiqihar (jetzt auch das Qiqihar Arbeitslager genannt), ohne Anklageschrift, für anderthalb Jahren gefangen gehalten. Ihre Tochter Tiantian war zu dieser Zeit gerade acht Monate alt.
Um Frau Xu unter Druck zu setzen, damit sie Falun Gong aufgibt, wandten die Behörden täuschende Methoden an. Sie brachten Frau Xus Mutter und ihre Tochter ins Tiantian Lager. Vorher hatten sie Frau Xus Tochter mit dicken Wolldecken umwickelt und ermahnten Frau Xu ihre Meinung zu ändern. Frau Xu wollte ihre Tochter halten, doch die Polizistinnen Wang Mei und Wang Yan rissen ihr das Kind weg. Frau Xu wurde dann gesagt, dass wenn sie ihre Tochter halten möchte, sie ihre Anweisungen befolgen und die Erklärungen unterschreiben müsste, dass sie Falun Gong aufgibt.
Frau Xu Hongmeis Eltern weinten und versuchten sie zu überreden. Sie wurden von den Lügen des kommunistischen Regimes getäuscht. Mit Tränen sagte Frau Xu zu ihren Eltern: „Ich hoffe ihr könnt mich verstehen. Ich lerne ein besserer Mensch zu werden, nicht zurückzuschimpfen, wenn ich beschimpft werde oder nicht zurückzuschlagen, wenn ich geschlagen werde. Ich habe nichts Falsches getan.” Sie sagte auch streng zu den Polizistinnen: „Nutzen sie nicht die Gutherzigkeit meiner Eltern aus. Weder meine Eltern noch ich werden nachgeben. Es ist für euch unmöglich mich dazu zu bringen Falun Gong aufzugeben.”
Die Polizistin Wang Mei brachte Xu Hongmei zurück zur Zelle. Ihre Eltern und ihre Tochter durften sie nicht mehr sehen. Die Regeln des Arbeitslagers lauten, dass Familien diejenigen nicht besuchen dürfen, die Falun Gong nicht aufgeben.
Im Arbeitslager wurde Frau Xu unmenschlicher Folter unterzogen. Sie wurde in einer kleinen Zelle eingesperrt, musste für eine lange Zeit auf einem Eisenstuhl sitzen und Folterinstrumente tragen. Im Jahr 2001 kamen Verwaltungsbeamte vom Arbeitslager der Provinz zum Tiantian Arbeitslager, um zu schauen, wie viele Falun Gong-Übende, durch das Aufgeben von Falun Gong „umerzogen” wurden. Sie versammelten die umerzogenen Falun Gong-Übenden zusammen und beschimpften Falun Gong und seinen Gründer. Frau Xu und mehrere andere Falun Gong-Übende riefen: „Praktizierende, wacht auf, Falun Dafa ist wunderbar!” Sie wurden aus dem Raum geschleift und schwer gefoltert. Später wurden sie in die zweite Haftanstalt in Qiqihar geschickt, um auf ihr Urteil zu warten.
In der Haftanstalt verhielt sich Frau Xu nach den Grundsätzen von Falun Gong und bewegte mit ihren Worten und Taten alle Insassen in ihrer Zelle. Die Insassen erkannten durch Frau Xu, dass Falun Gong gut war und sagten, dass alle Falun Gong-Übende gute Menschen sind.
Xu Hongmei wurde fast vier Monate in der Haftanstalt Nr. 2 gefangen gehalten, bevor sie in die Qiqihar Haftanstalt Nr.1 geschickt wurde. Während ihrer Gefangenschaft verhörten sie die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, damit sie Beweise ihrer „Verbrechen” sammeln konnten, um sie und andere Falun Gong-Übende zu verurteilen. Jedoch blieben sie aufgrund der starken aufrichtigen Gedanken der Übenden erfolglos. Ende 2001 wurden die Übenden entlassen. Nach zwei Jahren konnte Frau Xu Hongmei ihre Tochter endlich wieder in die Arme nehmen.
Im April 2002 bekamen die Polizeiabteilungen und -wachen in Qiqihar Befehle Falun Gong-Übenden zu verhaften und bekamen dafür als Gegenleistung Bonusse. Die Polizei der Tienan Polizeiwache in Frau Xu Hongmeis Nachbarschaft entführten sie von Zuhause und schickten sie in die Haftanstalt, um einen Bonus zu bekommen.
Frau Xu wurde für weitere drei Jahren im Qiqihar Arbeitslager verurteilt. Im Mai 2002 startete das Arbeitslager eine neue Runde der Verfolgung. Sie zwangen Falun Gong-Übende dazu die „drei Erklärungen” (1) zu unterschreiben. Die Übenden, die sich dagegen auflehnten, wurden körperlich bestraft. Frau Xu musste für 15 Tagen auf einem Eisenstuhl sitzen. Danach hatte sie Schwierigkeiten beim Gehen. Dennoch wollte der leitende Beamte, Frau Wang Mei immer noch dazu bringen die „drei Erklärungen” zu unterzeichnen.
Frau Xu Hongmeis Mutter versuchte sie zu besuchen, als sie herausfand, wo sich ihre Tochter befand. Doch der Leiter des Arbeitslagers erlaubte es ihr nicht und beschimpfte sie. Um doch noch ihre Tochter sehen zu dürfen, bat Frau Xus Mutter einige Verwandte um Hilfe und bekam schließlich die Gelegenheit ihre Tochter zu sehen. Beim Zusammentreff sorgten zwei Polizisten dafür, dass Mutter und Tochter sich nicht zu nahe kamen. Sie fürchteten sich davor, dass sie ihren Eltern über ihre Folter erzählen würde. Das Treffen dauerte 20 Minuten lang. Und obwohl die Strafzeit von Frau Xu Hongmei zu ende ist, befindet sie sich immer noch in Gefangenschaft.
(1) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind
10. Juli 2005
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