Pflichtteilnahme bei der Veranstaltung Eintritt in die KPC auf der Station 7 des Wanjia Arbeitslagers
(Minghui.de) Um den 20. Juli 2005 herum wurde eine Pflichtveranstaltung zum „Eintritt in die KPC” auf der Station 7 des Wanjia Arbeitslagers veranstaltet. Zhang Bo, der Leiter der Station 7, zwang jeden Insassen einen Antrag zur Aufnahme in die Kommunistische Partei Chinas (KPC) zu schreiben. Sowohl bei den inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden, als auch bei den nicht-praktizierenden Insassen rief dies starken Widerstand hervor. Zhang Bo übte Druck auf alle Wachen aus, woraufhin die Wachen jeden Häftling, darunter auch Ältere und Analphabeten, folterten und einer Gehirnwäsche unterzogen. Die Wachen bereiteten die Antragsformulare vor, und zwangen dann jeden zur Unterschrift.
Die Wachen auf Station 7 zwingen die Falun Gong-Praktizierenden immer wieder Fragebögen auszufüllen, in denen Falun Gong und dessen Begründer, Herr Li Hongzhi, verleumdet werden. Wer immer sich weigert, wird in eine kleine Zelle eingesperrt (1) und wird gefoltert, sowie einer Gehirnwäsche unterzogen.
Vom Juni bis August 2005 folterten Stationsleiter Zhang Bo und Frau Yang Hong oft die Praktizierenden, indem sie sie nach dem Mittagessen zum Militärtraining zwangen. Sie mussten über eine Stunde lang in der heißen Sonne laufen, während sich ihre Peiniger im Schatten aufhielten. An einem verschneiten Tag im Dezember 2004 ließ Yang Hong die Praktizierenden über eine Stunde lang im Schnee militärische Drillübungen machen. Nach der Folter zwang sie Praktizierende, die über 60 Jahre alt waren, zu berichten wie sie diese „Behandlung” fanden.
Nachts mussten die Praktizierenden abwechselnd 1 Stunde und 20 Minuten stehen und durften weder schlafen noch sich ausruhen. Auch 60 bis 70 Jahre alte Praktizierende waren davon betroffen und durften tagsüber nicht schlafen. Stattdessen mussten sie alle von 5:00 bis 21:00 arbeiten
Frau Liu Shuzhen, 50 Jahre alt, ist zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Sie wurde 2005 in Station 13 des Wanjia Arbeitslagers eingesperrt. Sie war zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung bei guter gesundheitlicher Verfassung gewesen, aber weil sie sich geweigert hatte die „drei Erklärungen” (2) zu unterschreiben, wurde sie gefoltert. Sie wurde sieben Tage lang in einer schwierigen Position an ein Bett gefesselt, so dass sie weder aufstehen oder sich setzen konnte. Nach diesen Misshandlungen konnte sie nicht mehr gehen. Die Lagerverwaltung weigert sich weiterhin, sie unter diesen Umständen freizulassen.
(1) Einsperren in kleinen Zellen: Die Gefangenen werden einzeln in sehr kleinen Zellen eingeschlossen. Die Wachen legen den Praktizierenden dabei hinter dem Rücken in einer festen Position Handschellen an, so dass sich die Praktizierenden weder bewegen noch hinlegen können. Die kleine Zelle ist sehr feucht und lässt keinen Sonnenschein hinein. Die Häftlinge müssen in der Zelle urinieren und Kot ausscheiden. Tagsüber bekommen die in diesen Zellen eingesperrten Häftlinge nur eine halbe Mahlzeit. Nachts laufen überall die Ratten herum. Der Gestank in diesen Zellen ist so schlimm, dass man kaum atmen kann.
(2) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.
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