Die rechtswidrige Verfolgung von Falun Gong Übenden durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit

(Minghui.de) Vor kurzem erwähnten viele Falun Gong-Übende auf der Webseite Minghui/Clearwisdom ihre Schwierigkeiten Reisepässe zu bekommen. Dabei stellte sich heraus, dass dieses Problem überall auf der ganzen Welt anzutreffen ist. Während die Übenden ihren Reisepass beantragten, erfuhren sie, dass jedes Land und Bezirksministerium der öffentlichen Sicherheit eine Ein- und Ausgangskontrolle hatte, innerhalb dessen Bereiche die Reisepassanträge bearbeitet werden müssen. Dabei machen die Sacharbeiter eine Anmerkung im Pass, wenn eine Person Falun Gong übt. Die Anmerkung hat zur Folge, dass die betroffene Person das Land nicht mehr verlassen darf (auch nicht nach Hong Kong, Macao oder Taiwan).

Das gleiche Prozedere gilt auch für die Personalausweisnummer. Nach der Politik des Anwohnermeldeamtes in China wird sich diese Nummer das ganze Leben lang nicht ändern, egal ob sich der Name oder die Adresse ändert. Um einen Pass zu beantragen, muss man zum Ministerium der Ein- und Ausgangskontrolle der öffentlichen Sicherheit des Landes gehen. Die dortigen Sachbearbeiter würden den Vermerk sofort registrieren, nachdem die Personalnummer und der Eintrag überprüft werden und lehnen den Antrag ab.

Die Einschränkung hat ein Gültigkeitsdatum von ein bis zwei Jahren, was einen falschen Eindruck hinterlässt, dass dies eine kurze Zeit ist. In Wirklichkeit erklärten uns Experten, dass gegen Ende des Gültigkeitsdatums, ein schriftlicher Widerholungsantrag von der lokalen Ein- und Ausgangskontrollbehörde des Landes genehmigt werden muss, um den Eintrag zu ändern; ansonsten wird die Einschränkung automatisch verlängert, so dass es schließlich eine Einschränkung auf unbestimmte Zeit wird. Experten nennen dies eine nationale Form, ein landesweites Kontrollnetz, worunter der Zoll, die Grenzkontrolle usw. fallen, um Falun Gong-Übende daran zu hindern das Land zu verlassen. Falun Gong-Übende sind zu der Ein- und Ausgangskontrollbehörde gegangen und haben gefragt, ob sie das entsprechende Dokument mit der Anmerkung, dass sie Falun Gong-Übende wären, besäßen. Die Beamten gaben zu, dass sie diese Dokumente hätten, doch dürften sie diese den Übenden nicht zeigen. Wenn das Dokument entfernt werden sollte, so bräuchten sie eine Genehmigung vom lokalen „Büro 610” (1).

Die Falun Gong-Übende Zhan Shuying aus Weihai, Provinz Shandong, lebt seit sie in den Ruhestand gegangen war, allein. Ihr Sohn lebt in den USA und wollte sie zu sich holen, doch die Ein- und Ausgangskontrolle wollte ihr keinen Reisepass ausstellen. Zhan Shuying wollte für ihren Fall Berufung einlegen, doch stattdessen wurde sie im Jahr 2004 zu Arbeitslager verurteilt.

Unter denjenigen, die einen Reisepass beantragten befanden sich Ältere, die ihre im Ausland studierenden Kinder besuchen wollten; junge Leute, die heiraten wollten; Ehepaare, die sich wieder sehen wollten; Geschäftsleute, die Geschäfte machen wollten usw. Ihre Anträge wurden alle aus dem einzigen Grund abgelehnt, weil sie Falun Gong-Übende sind. Es gab sogar welche, die die Gelegenheit ausnutzten, Falun Gong-Übende täuschten und sie dazu zwangen schriftlich zu garantieren, dass sie Falun Gong nicht mehr üben. Im Gegenzug boten sie den Übenden eine Reiseerlaubnis an. Allerdings war dies nur eine Täuschung. In Wirklichkeit durften die Übenden das Land trotzdem nicht verlassen auch wenn sie auf ihre Forderungen eingingen.

Mein Reisepassantrag wurde wiederholt abgelehnt

Als die Verfolgung von Falun Gong 1999 begann, wussten meine Freunde, dass ich dabei war mich für ein Auslandsstudium zu bewerben. Sie versuchten mich davon zu überzeugen, früh meinen Reisepass zu beantragen. Doch ich hörte nicht auf sie und hatte immer noch die illusionäre Vorstellung einer Zentralregierung: Wir praktizieren nur Meditation, wie kann die Regierung gutherzigen Bürgern etwas antun wollen?

Im Jahr 2000, obwohl ich die Bestätigung für ein Studium im Goldsmith College in London erhielt, wurde mein Reisepassantrag von der lokalen Ein- und Ausgangskontrollbehörde abgelehnt. Der einzige Grund dafür war, dass ich Falun Gong üben würde. Daraufhin bat ich um die Formulare für einen Wiederholungsantrag, doch sie gaben mir keins. Dann stellte ich sie vor die Frage, ob ihre Handlung gesetzlich legitim wäre. Sie erwiderten, dass Falun Gong-Übende, die ins Ausland gehen, dem Ruf des Landes schaden würden. Mit anderen Worten: Sie fürchteten sich davor, dass die rechtswidrige Verfolgung international bekannt werden würde.

Im Jahr 2001 erhielt ich eine Annahmebestätigung der Oxford Universität in England. Doch wieder wurde mein Reisepassantrag abgelehnt und ich wurde benachrichtigt, dass mir jeglicher Einwand verwehrt bleiben würde.

Im Jahr 2005 wollte ich meine Verlobte in Kanada heiraten, und wieder begegnete ich der gleichen Ungerechtigkeit.

Weiterhin führt mein Arbeitgeber internationale Geschäfte, so dass Auslandsreisen für meine Arbeit unentbehrlich sind. Doch weil ich Falun Gong übe, bekomme ich weder aus beruflichen noch aus persönlichen Gründen einen Reisepass gestellt. Dieser Umstand beeinträchtigt meine Arbeit sehr.

Die Verfolgung durch die rechtswidrige Reisepassverweigerung hat dazu geführt, dass ich weder mein Studium beenden noch heiraten konnte. Auch bei meiner Arbeit hat es großen Schaden angerichtet.


Anmerkungen:

(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.