Das Frauenarbeitslager Banqiao zwingt Falun Gong-Praktizierende Tag und Nacht Exportartikel herzustellen
(Minghui.de) Zur Zeit werden etwa 120 bis 130 Falun Gong-Praktizierende im Frauenarbeitslager Banqiao gefangen gehalten, welches im Stadtteil Dagang der Stadt Tianjin liegt. Sie wurden in drei Brigaden aufgeteilt.
Unter dem Druck von verschiedenen Seiten wurde die Leiterin der ersten Brigade Liu Xiaohong, die viele Übeltaten an Falun Gong- Praktizierenden begangen hat, in die Arbeitsabteilung verlegt, welche für den Auftragseingang in der Gesellschaft zuständig ist. Um die Aufträge schnellstens zu erledigen, werden Praktizierende gezwungen, bis zur Erschöpfung zu arbeiten. Z.B. Praktizierende von der zweiten Brigade mussten in einer Näherei ständig Überstunden machen und bis in die tiefe Nacht arbeiten. Vom 21. bis 27. Mai mussten sie sieben Tage und sieben Nächte hindurch bis ein Uhr nachts nähen. Es wurden eine Art Regenjacke in zwei Farben (dunkelgrün und orange) hergestellt, die nach Korea ausgeliefert wurden. Nach nur vier Stunden Schlaf wurden die Praktizierenden wieder zur Arbeit geweckt. Manchmal durften sie bis zu acht Stunden keinen Schluck Wasser trinken. Der Toilettenbesuch wurde auch eingeschränkt. Die Praktizierenden, die Hilfsarbeiten leisten, sind alle über 45 Jahre alt. Die Näharbeiten werden von etwas jüngeren Praktizierenden gemacht. Manche haben auf Dauer Bluthochdruck, oder können in der Nacht wegen Übermüdung nicht einschlafen. Bevor dieser Auftrag erledigt wurde, sammelte die Polizei bereits den nächsten Auftrag. Es sollen noch kompliziertere Regenjacken hergestellt werden, die nach Korea exportiert werden. Die Vorsitzenden des Lagers Hao Demin, Yang und Li haben heuchlerisch ausgedrückt, dass keine Überstunden erlaubt seien. Die Wirklichkeit zeigt es anders.
Frau Wang Chunhua, eine Falun Gong-Praktizierende, ist über 40 Jahre alt, sie wurde in der zweiten Brigade des Arbeitslagers inhaftiert. Obwohl ihre Haftzeit von drei Jahren bereits beendet war, wurde sie nicht freigelassen. Sie wurde für weitere 50 Tage festgehalten, weil sie sich weigerte, vor ihrer Freilassung eine Erklärung nach der Anforderung der Polizei zu schreiben. Die Leiterin der Brigade sagte, falls sie die Erklärung in der Zeit nicht schreibt, würde sie nicht freigelassen Ähnliches passierte auch bei anderen standhaften Praktizierenden, die nicht gegen ihren Glauben handeln wollten.
Frau Liu Suzhi, über 50 Jahre alt, kommt aus der Stadt Ninghe. Im Januar 2006 wurde sie gesetzwidrig ins Arbeitslager gebracht. Drei Monate lang wurde sie von anderen isoliert eingesperrt und massiver Gehirnwäsche unterzogen. Trotzdem gab sie nicht auf und blieb beharrlich. Schließlich zwang die Polizei sie zur Arbeit. Durch die schwere Arbeit steht sie unter großem geistigen Druck. Sie hat Bluthochdruck und erlitt einige Herzattacken.
Die Leiterin der Brigade verbreitete das Gerücht, dass sie die Krankheit nur vortäusche.
Frau Li Ruiqin, 45 Jahre alt, kommt aus dem Kreis Ji. Im April 2005 kam sie nach über vier Jahren Haft einschließlich verlängerter Freiheitsstrafe, frei. Nach einem Jahr wurde sie wieder dorthin verschleppt. Sie trat in einen Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Zur Zeit wird sie in einer kleinen Isolierzelle gefangen gehalten. Sie darf nicht mit anderen sprechen und wird rund um die Uhr streng bewacht. Frau Song Yunling, mit über 40 Jahren, ist auch isoliert inhaftiert. Eine 30-jährige Lehrerin namens Lü Wendong darf lediglich unter strenger Bewachung auf die Toilette gehen.
Die standhaften Falun Gong-Praktizierenden werden isoliert gepeinigt. Die Maßnahmen sind:
1. Außer lebensnotweniger Waren und einiger Lebensmittel (z.B. eingelegtes gesalzenes Gemüse und Zucker) wird das Einkaufen von anderen Waren verboten.
2. Die Polizei arrangierte für jede Praktizierende eine kriminelle Gefangene, die sie jeder Zeit überwacht. Praktizierende dürfen nicht mit Mitpraktizierenden sprechen. Sie müssen die Foltermethode „Käfig” (auf den Fersen oder auf winzigen Hockern mit Furchen hocken) bis 23 Uhr durchhalten.. Die Mittagspause ist untersagt.
3. Praktizierende dürfen nicht telefonieren, auch die Anrufe von ihren Familienangehörigen dürfen sie nicht entgegennehmen. Die Besuchszeit ist auf 20 Minuten eingeschränkt.
4. Sie dürfen nicht mit anderen Praktizierenden zusammen essen. Sie bekommen meistens kalte Speisen.
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