In dem Versuch, eine ältere Frau chinesischer Nationalität abzuschieben, lässt Singapur plötzlich die Anklage gegen sie fallen (Fotos)
(Minghui.de) Drei Falun Gong-Praktizierende aus Singapur (Chen Pei Yu mit chinesischer Staatsbürgerschaft sowie Ng Chye Huay und Erh Boon Tion, Staatsbürger Singapurs) waren von der Polizei angeklagt worden, weil sie am 20. Juli vor der chinesischen Botschaft einen friedlichen Protest abgehalten hatten. Der Beginn der Verhandlung war für den 28. August angesetzt. Die untergeordneten Gerichte ließen jedoch am 17. August plötzlich die Anklage gegen Frau Chen Pei Yu fallen und die Einwanderungs- und Kontrollpunktbehörde wollte sie nach China abschieben. Frau Chen ist 73 Jahre alt und lebt seit mehr als zwei Jahren bei ihrer Tochter in Singapur.
Frau Chen Pei Yu, erste von links in der vorderen Reihe | Frau Chen bei ihrem Protest vor der chinesischen Botschaft in Singapur |
Zeitlicher Ablauf
10. August - Auf ihrem Weg zum Einkauf von Lebensmitteln wurde Frau Chen von Beamten der Einwanderungs- und Kontrollpunktbehörde mitgenommen. Man sagte ihr, dass ihre „Green Card” zeitweilig eingestellt sei und sie bis zum 17. August Singapur verlassen müsse. Frau Chen erklärte den Beamten, dass ein Gerichtsverfahren gegen sie in Gang sei und sie deswegen das Land nicht verlassen könne. Doch die Beamten schenkten ihr kein Gehör.
In seinem Schreiben an Frau Chen schrieb Herr Eric Tan, der Direktor der Einwanderungs- und Kontrollpunktbehörde: „Chen ist in Singapur” nicht willkommen, „da sie sich an einem Protest vor der chinesischen Botschaft beteiligt hat und dadurch gegen die gesetzliche Regelung der 'Versammlung ohne Erlaubnis' und 'öffentliche Unterhaltung' verstoßen hat.”
12. August - Frau Chen wandte sich an den Menschenrechtsanwalt Herrn Ravi, um diese dringende Angelegenheit für sie in die Hand zu nehmen. Herr Ravi schrieb sofort an die Einwanderungs- und Kontrollpunktbehörde. Er wies darauf hin, dass diese Entscheidung maßgebliche Gesetze verletzt und forderte eine Verlängerung, damit Frau Chen an der Verhandlung teilnehmen könne.
Herr Ravi betonte, dass Frau Chen nicht nur eine der drei Angeklagten, sondern dass sie auch eine wichtige Zeugin für die beiden anderen Angeklagten Ng und Erh sei und ihre Abwesenheit deren Fall beeinträchtigen würde.
Da Herr Ravi jetzt Frau Chen in dieser Angelegenheit vertrat, beschlossen die drei Angeklagten, dass er sie auch in ihrer Verhandlung vertreten solle.
16. August - Um 23:00 Uhr erhielt Frau Chen Pei Yu plötzlich eine eilige Nachricht von der Polizeibehörde, dass die Gerichtsverhandlung am 17. August um 16:00 Uhr eröffnet werde, um ihren Fall zu behandeln.
17. August - Ursprünglich war angeordnet gewesen, dass Frau Chen Singapur um 16:00 Uhr verlassen müsse [dieser Termin kam mit dem Gerichtstermin in Konflikt]. Das Gericht verkündete, dass die Anklage gegen Frau Chen fallen gelassen würde, eine Erklärung wurde jedoch verweigert.
Gegen Mitternacht erhielt Frau Chen 23 Exemplare der „Benachrichtigung über das Fallenlassen einer Anklage”, die ihr eilig von der Polizeibehörde überbracht wurden. Sechzehn der 23 Exemplare waren von dem Polizeidivisionshauptquartier Tanglin unterschrieben und sieben davon vom zentralen Polizeidivisionshauptquartier. Auf jeder Kopie stand, dass die Polizei beschlossen hatte, die Untersuchung ihres Falles einzustellen und stattdessen nach reiflicher Überlegung und nach Hinzuziehen des Staatsanwalts eine schwere Verwarnung ausstellt.
Frau Chen hatte oft bei der chinesischen Botschaft, beim chinesischen Kwan Imm Tempel und dem Merlion Park Informationsmaterial über die Hintergründe der Verfolgung [von Falun Gong] verteilt. Diese Orte befinden sich unter der Gerichtsbarkeit des Polizeidivisionshauptquartiers Tanglin und des zentralen Polizeidivisionshauptquartiers. Polizeibeamte hatten die Aktivitäten der Praktizierenden überwacht. In letzter Zeit hatten sie Polizisten oft Fotos gemacht oder die Praktizierenden gefilmt und dann „einen Fall” zur Untersuchung „errichtet”. Jeder dieser 23 Berichte korrespondierte mit einer Aktivität, die dazu gedient hatte, die Hintergründe der Verfolgung aufzuzeigen.
Die Einwanderungs- und Kontrollpunktbehörde verlängerte Frau Chens Aufenthaltserlaubnis bis zum 21. August.
18. August - Anwalt Ravi reichte bei den untergeordneten Gerichten einen Antrag ein, Frau Chen als Zeugin in der Klage gegen die drei Praktizierenden vorladen zu können. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Auf Grund dieser gerichtlichen Entscheidung wird Frau Chen nun einen Antrag auf Verlängerung bei der Einwanderungs- und Kontrollpunktbehörde einreichen.
Am gleichen Tag hielt der Falun Dafa-Verein von Singapur eine Pressekonferenz ab und Frau Chen erklärte den Journalisten: „Ich möchte nicht akzeptieren, dass meine Anklage ohne Erklärung fallen gelassen wurde. Wenn die Behörde denkt, dass die Anklage falsch war, sollte sie die Anklage gegen uns alle drei fallen lassen. Ansonsten sollte sie mir die Gelegenheit geben, dass ich mich selbst verteidigen kann. Diese Vorgehensweise der Behörde Singapurs ist sehr eigenartig. Worüber um alles in der Welt macht sie sich Sorgen?”
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